Pelletheizungen: Sind Holzheizungen noch erlaubt?
Neues Heizungsgesetz
Werden Pelletheizungen verboten? Diese Sorge taucht seit der Debatte um das Heizungsgesetz immer wieder auf. Die klare Antwort lautet: Nein, ein Pelletheizungsverbot gibt es nicht. Pelletheizungen dürfen weiterhin in bestehenden Gebäuden und in Neubauten eingebaut und betrieben werden.
Auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Biomasseheizungen ausdrücklich als Heizsystem zu. Ganz ohne Vorgaben geht es jedoch nicht: Pelletheizungen müssen Emissionsgrenzwerte einhalten, regelmäßig überprüft werden und zu Gebäude und Wärmebedarf passen. Wir erklären, was aktuell gilt und für wen sich eine Pelletheizung eignet.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Pelletheizungsverbot? Antworten kompakt
- Pelletheizungen sind nicht verboten. Neue Pelletheizungen dürfen grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
- Die Bio-Treppe für neue Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen gilt nicht für Pelletheizungen.
- Pelletheizungen müssen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten.
- Fördermittel sind weiterhin möglich, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt werden.
Sind Pelletheizungen verboten?
Nein. Pelletheizungen zählen zu den Biomasseheizungen und bleiben nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz eine zulässige Heiztechnik. Hausbesitzer können sich beim Heizungstausch weiterhin für eine Pelletheizung entscheiden. Die Bundesregierung nennt Biomasseheizungen ausdrücklich neben Wärmepumpen, Wärmenetzen, Hybridheizungen sowie Öl- und Gasheizungen als mögliche Heizsysteme.
Auch eine vorhandene Pelletheizung muss nicht wegen der Gesetzesreform ausgebaut werden. Sie darf grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden.
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Warum war von einem Pelletheizungsverbot die Rede?
Die Diskussion geht auf frühe Entwürfe des früheren Heizungsgesetzes zurück. Damals waren für Holz- und Pelletheizungen im Neubau strengere Voraussetzungen im Gespräch. Teilweise sollten sie nur in Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien zulässig sein.
Diese Pläne wurden jedoch nicht umgesetzt. Schon das Gebäudeenergiegesetz von 2024 erkannte Biomasse als erneuerbare Wärmequelle an. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt nun zusätzlich die allgemeine Vorgabe, dass jede neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden muss. Eigentümer erhalten dadurch mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik.
Die alte Debatte über ein mögliches Pelletheizungsverbot ist damit überholt.
Wie umweltfreundlich sind Holzheizungen?
Ob es sich bei Holzheizungen um "erneuerbare Energie" handelt, ist auch bei Wissenschaftlern sehr umstritten. Denn Holz ist zwar ein nachwachsender Rohstoff, bei der Verbrennung entstehen allerdings mehr Schadstoffe als beispielsweise bei Gasverbrennung. Dieser Artikel der Website Cradle beleuchtet das Pro und Contra: Holz statt Gas: Ist das wirklich nachhaltig?
Warum standen Pelletheizungen zeitweise in der Kritik?
Pellets werden aus Holz hergestellt, einem nachwachsenden Rohstoff. Bei der Verbrennung entstehen jedoch Feinstaub und weitere Luftschadstoffe. Eine Holzheizung ist deshalb nicht automatisch in jeder Hinsicht emissionsfrei oder klimaneutral.
Moderne Anlagen mit guter Verbrennungstechnik und wirksamer Staubminderung verursachen deutlich weniger Emissionen als alte Holzfeuerungen. Trotzdem sollten Pelletheizungen besonders an Standorten mit hoher Luftbelastung sorgfältig geprüft werden.
Gilt die Bio-Treppe auch für Pelletheizungen?
Nein. Die sogenannte Bio-Treppe betrifft Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes neu in bestehende Gebäude eingebaut werden.
Bei diesen Anlagen muss der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029 schrittweise steigen. Eine klassische Pelletheizung wird dagegen bereits mit fester Biomasse betrieben und fällt nicht unter diese Vorgabe.
Weitere Informationen zur Bio-Treppe finden Sie in unserem Beitrag zum neuen Heizungsgesetz »
Welche Vorschriften gelten für Pelletheizungen?
Dass Pelletheizungen erlaubt sind, bedeutet nicht, dass sie ohne Auflagen eingebaut und betrieben werden dürfen. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen gilt vor allem die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 1. BImSchV.
Sie legt unter anderem Grenzwerte für folgende Schadstoffe fest:
- Staub,
- Kohlenmonoxid.
Für automatisch beschickte Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen gelten abhängig von Baujahr, Leistung und Brennstoff bestimmte Grenzwerte. Der Schornsteinfeger kontrolliert, ob die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Außerdem müssen unter anderem Feuerstätte, Schornstein und Verbrennungsluftversorgung fachgerecht geplant werden. Vor dem Einbau sollte die Anlage deshalb mit einem Heizungsfachbetrieb und dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt werden.
Werden Pelletheizungen noch gefördert?
Pelletheizungen beziehungsweise Biomasseanlagen können weiterhin über die staatliche Heizungsförderung unterstützt werden, wenn sie die jeweiligen technischen Anforderungen erfüllen.
Für besonders emissionsarme Biomasseanlagen sieht die KfW zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag vor. Voraussetzung ist, dass die Anlage einen besonders niedrigen Staubgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhält. Der Zuschlag beträgt derzeit pauschal 2.500 Euro. Er wird allerdings bei der Berechnung der übrigen förderfähigen Kosten berücksichtigt.
Die Förderbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die aktuellen KfW-Vorgaben, bevor Sie einen Liefer- oder Installationsvertrag verbindlich abschließen.
Fazit: Kein Pelletheizungsverbot
Pelletheizungen bleiben erlaubt und werden sogar staatlich gefördert, wenn sie besonders emissionsarm sind. Sowohl bestehende Anlagen als auch neu eingebaute Biomasseheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz enthält kein Verbot von Pellet- oder Holzheizungen.