Neues Heizungsgesetz: Sind Pelletheizungen jetzt verboten?

Holzpellets in einer Hand

Regeln für Holzheizungen im GEG

Foto: Adobe Stock

Die viel diskutierte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das "Heizungsgesetz", ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Was bedeutet das für Pelletheizungen?

Die ursprünglichen Fassung sah ab 2024 strengere Regeln für Pellet- und Hackschnitzelheizungen vor, sogar ein Pelletheizung verbot (zumindest für Neubauten) stand im Raum. Sieht das neue Gesetz immer noch, ähnlich wie für Gas- oder Ölheizung, ein Verbot der Pelletheizung vor?

GEG-Novelle: Holzheizungen bleiben weiterhin erlaubt

Das Wichtigste vorab: Das geplante Verbot von Pellet- oder Holzheizungen ist vom Tisch.

Die ursprüngliche Fassung des Heizungsgesetzes sah tatsächlich noch vor, dass reine Pellet- oder Hackschnitzelheizungen im Neubau nicht mehr eingebaut werden dürfen. Zumindest nicht mehr als als alleiniger Energielieferant. Der Grund: Sie galten nicht als "erneuerbare Energie". Allenfalls eine Kombination mit einem erneuerbaren Energieträger wäre möglich gewesen, zum Beispiel zusammen mit einer Wärmepumpe. Diese hätte dann den erneuerbaren Anteil von 65 Prozent liefern müssen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz fordert, dass ab 2024 neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Zunächst gilt das nur für Neubauten (ab 2024), schrittweise dann auch für Bestandsgebäude (ab Mitte 2026 für große Kommunen ab 100.000 Einwohner, ab Mitte 2028 für alle übrigen Kommunen).

Der entscheidende Unterschied zum ersten Gesetzesentwurf: Die Pelletheizung wird wieder als klimaneutral angesehen. Sie werden als vollwertige "erneuerbare Energie" gewertet, erfüllen somit auch die Vorgaben an die Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien. Neubauten und Bestandsgebäude können somit gleichermaßen mit einer reinen Pelletheizung ausgestattet werden.

Heizungsgesetz 2024: Cleaner Keller mit Wärmepumpe

Heizungsgesetz: Das gilt für den Heizungstausch

Jeder Heizungsbesitzer sollte sich mit den neuen Regeln des Heizungsgesetzes vertraut machen. Gut zu wissen: Je früher Sie den Heizungstausch angehen, desto mehr Fördergelder bekommen Sie vom Staat.

In unserem Artikel finden Sie die wichtigsten Fakten zum Heizungsgesetz im Überblick »

Wie umweltfreundlich sind Holzheizungen?

Ob es sich bei Holzheizungen um "erneuerbare Energie" handelt, ist auch bei Wissenschaftlern sehr umstritten. Denn Holz ist zwar ein nachwachsender Rohstoff, bei der Verbrennung entstehen allerdings mehr Schadstoffe als beispielsweise bei Gasverbrennung. Dieser Artikel der Website Cradle beleuchtet das Pro und Contra: Holz statt Gas: Ist das wirklich nachhaltig?

Regeln für Bestandsgebäude

Auch die ursprünglich für Bestandsgebäude geplanten Einschränkungen sind mittlerweile vom Tisch. Niemand muss seinen funktionierenden Pelletkessel aus- und dafür beispielsweise eine Wärmepumpe einbauen.

Wer seine bestehende Heizung − etwa eine Gasheizung − gegen eine Pelletheizung austauschen will, kann dies auch zukünftig tun.

Im ersten Gesetzesentwurf wäre ein solcher Heizungstausch nur nach strengen Regeln (zusammen mit Installation eines Pufferspeichers bestimmter Größe, mit einer Solarthermieanlage oder einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung für die Warmwasserbereitung und mit Technik, die Staubemissionen um 80 Prozent reduziert) erlaubt gewesen. Sämtliche "erschwerende" Auflagen wurden jetzt aber ausnahmslos gestrichen.

Fazit: Bei Holz- und Pelletheizungen bleibt alles beim alten

Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht in aktueller Neufassung kein Verbot für Holzheizungen vor. Sowohl im Neubau als auch im Bestand wird die Holzheizung nach den neuen Regelungen erlaubt sein.

Stand: Januar 2024

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