Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?
Viele Regeln schützen unsere Bäume
Bäume im Garten sind nicht nur schön, sie spenden auch Schatten. Doch was tun, wenn ein Baum zu groß geworden ist und das Erdgeschoss verdunkelt? Im eigenen Garten darf man einen Baum doch einfach so ohne Genehmigung fällen, oder?
Nein, so ist es nicht. In fast allen Kommunen gibt es eine Baumschutzsatzung, die das Fällen von Bäumen ohne Genehmigung verbietet. Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, für den kann es teuer werden.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?
Eine Liste von Bäumen, die man auf Privatgrundstücken jederzeit fällen darf, gibt es in Deutschland nicht. Pauschal kann man diese Frage also nicht beantworten, weil es viele regionale Ausnahmen geben kann. Daher lässt sich eine Aussage nur „in der Regel“ treffen:
In der Regel dürfen
- Obstbäume
- Nadelbäume
- Laubbäume mit einem Stammumfang von weniger als 60 bis 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe)
ohne Genehmigung gefällt werden.
Aber diese Faustregeln können regional auch ganz anders ausgestaltet sein. In Deutschland sind die Antworten auf die Frage, welche Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, durch spezielle Regelungen festgelegt: in den Baumschutzsatzungen der Bundesländer oder Kommunen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Nach einem starken Sturm oder Blitzschlag kann ein Baum zur Gefahr werden. Es muss sichergestellt werden, dass er nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder durch herabfallende Äste einen Unfall verursacht. In diesem Fall erhalten Sie eine Fällgenehmigung und die Schonzeit muss nicht eingehalten werden. Auch wenn ein Baum Baumaßnahmen behindert, erhalten Sie in der Regel eine Ausnahmegenehmigung.
Droht ein Bußgeld, wenn man einen Baum ohne Genehmigung fällt?
Das Fällen von Bäumen ist also fast immer genehmigungspflichtig. Wer einen Baum ohne Genehmigung beschädigt oder gar fällt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Je nach Schwere des Vergehens und je nach Baumschutzverordnung des Bundeslandes können es bis zu 100.000 Euro sein.
Auch wenn ein Baum krank ist und abzusterben droht, darf er nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Manche Gartenbesitzer setzen Gifte ein, um einen Baum zum Absterben zu bringen. Das ist natürlich verboten, weil es den Boden und das Grundwasser schädigen kann.
Welche Bäume darf man überhaupt fällen?
In der Regel dürfen Bäume ab einem Stammumfang von 60 bis 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe, nicht mehr gefällt werden. Die einzelnen Richtlinien sind jedoch unterschiedlich ausgestaltet: Während zum Beispiel in Saarbrücken nur Bäume gefällt werden dürfen, die in einem Meter Stammhöhe einen Umfang von weniger als 80 Zentimetern haben, sind es in Köln 100 Zentimeter und in Bremen sogar 120 Zentimeter.
Je nach Kommune sind Obst- und Nadelbäume teilweise von dieser Regelung ausgenommen: In der Regel darf man sie ohne Genehmigung fällen. Es ist aber dennoch kompliziert, denn in einigen Kommunen sind alle Obstbäume geschützt, in anderen dürfen sie gefällt werden. Wieder andere Gemeinden stellen einzelne Obstsorten unter Schutz. Kleine, noch junge Bäume dürfen aber in den meisten Fällen ohne Genehmigung gefällt werden.
Beispiel: Baumpflegesatzung für Stuttgart
Alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) und Bäume mit einer Höhe von mindestens 13 Metern (unabhängig von der Stammdicke) sind geschützt und dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Ausnahmen: Obstbäume, Einzelbäume mit weniger als 25 Zentimetern Stammumfang und 130 Zentimetern Höhe. Wer in Stuttgart einen Baum fällen will, braucht eine Genehmigung des Amts für Umweltschutz.
Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Das kann zum Beispiel die Ersatzpflanzung eines neuen Baumes oder die Zahlung einer Ersatzpflanzungsabgabe sein. Bei Verstößen kann die Stadt Stuttgart ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Quelle: Leitfaden Baumschutzsatzung Stuttgart
In einigen Bundesländern muss für das Fällen eines Baumes ein Ausgleich geschaffen werden. Wenn Sie also einen Baum fällen, müssen Sie einen neuen pflanzen. Wenn Sie in einem dicht besiedelten Gebiet wohnen, können Bäume besonders geschützt sein und dürfen ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Größe überhaupt nicht gefällt werden.
Steht ein Baum genau auf der Grenze zum Nachbarn, muss dieser vor dem Fällen um Erlaubnis gefragt werden. Auch wenn der Baum im Garten einer Eigentumswohnung steht, dürfen Sie ihn nicht einfach fällen, sondern brauchen die Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer. Das gilt normalerweise auch, wenn Sie ein Sondernutzungsrecht an einem Teil des Gemeinschaftsgartens haben.
Wenn Nachbars Baum stört
Ragen die Äste des Baums über die Grundstücksgrenze, dürfen Sie diese abschneiden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das gilt auch für Baumwurzeln, die in Ihr Grundstück hineinwachsen und auch wenn das der Baum dadurch Schaden nimmt. Allerdings müssen Sie dem Nachbarn eine „angemessene Frist zur Beseitigung“ gesetzt haben. Dieses sogenannte „Selbsthilferecht“ (§ 910 BGB) kann durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein.
Zeitfrage: Wann darf man Bäume im eigenen Garten fällen?
Generell gilt die Regel, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume geschnitten oder gefällt werden dürfen. Das gilt aber vor allem für Bäume im öffentlichen Raum. Rechtlich strittig ist, ob auch private Gärten darunter fallen.
Der Bundestag gab zu dieser Streitfrage eine Stellungnahme ab: "Die vom Schnittverbot für Bäume ausgenommenen ’gärtnerisch genutzten Grundflächen’ bedürfen der Interpretation. Diese umfassen nach Auffassung der Bundesregierung auch nicht erwerbswirtschaftlich genutzte private Gärten und Kleingartenanlagen." (Deutscher Bundestag Drucksache 17/1535). Übersetzt heißt das: Auf dem Privatgrundstück ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich auch in diesen Zeiten erlaubt.
Wieder gilt keine Regel ohne Ausnahme: Wenn sich in dem Baum ein Vogelnest befindet, dann gilt § 39 Abs. 1, wonach es verboten ist, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Hecke schneiden: Wann ist der ideale Zeitraum?
Auch Hecken und Büsche sollte man laut Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September möglichst nicht schneiden. Der Grund: Von Frühjahr bis Herbst ist Brutsaison.
Der richtige Schnittzeitpunkt ist außerdem entscheidend, wenn man sich eine schön dicht verzweigte Hecke wünscht. Je nachdem, ob es sich um eine laufabwerfende oder immergrüne Hecke handelt, gibt es nämlich teils große Unterschiede.
Die Antwort gibt unser Ratgeber: Hecke schneiden: Wann ist der ideale Zeitraum?
Fazit: Bäume fällen ohne Genehmigung geht normalerweise nicht
-
In der Regel dürfen Obstbäume, Nadelbäume und Laubbäume mit einem Stammumfang von weniger als 60 bis 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) ohne Genehmigung gefällt werden. Die Regelungen der Bundesländer und Kommunen unterscheiden sich allerdings im Detail. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte deshalb beim Rathaus vor Ort nachfragen, was erlaubt ist und was nicht.
-
Ob und wann ein Baum gefällt werden darf, ist in den einzelnen Bundesländern grundsätzlich unterschiedlich geregelt. Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie deshalb vorab eine Genehmigung einholen, sonst drohen hohe Bußgelder. Auch für das Fällen eines Baumes im eigenen Garten brauchen Sie eine Genehmigung.
-
Wenn ein Baum eine Gefahr für die die Umwelt darstellt, wird in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Das könnte Sie auch interessieren
Jetzt Abo oder Gratisheft bestellen!
Mehr Infos, Tipps und Gewinnspiele rund ums Bauen, Wohnen & Leben in unserer Zeitschrift Mein EigenHeim.
Gewinnspiel
Kaminofen & mehr zu gewinnen!
Ein Kaminofen, ein Hometrainer oder ein Naturbett − wir verlosen Gewinne im Wert von rund 7.000 Euro. Hier mitmachen »