Was darf ich auf dem Balkon?
Grillen, Rauchen, Feiern, FKK
Im Frühling und Sommer ist der Balkon eine luftige Wohlfühloase. Ein Paravent, Sichtschutzmatten und Blumenkübel mit blühenden Pflanzen schützen vor neugierigen Blicken. Warum nicht auch einen kleinen Pool aufstellen? Abends dann eine nette Grillparty mit Freunden. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Wir zeigen Ihnen in diesem umfangreichen Rechts-FAQ, was Sie auf Ihrem Balkon unbesorgt tun dürfen – und was lieber nicht.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Sichtschutz auf dem Balkon: Wie darf er aussehen und wie hoch darf er sein?
- Sind Pflanzkästen oder Töpfe auf dem Balkon erlaubt?
- Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Es kommt darauf an ...
- Ist ein Rauchverbot für den Balkon zulässig?
- Darf ich eine Feuerschale auf dem Balkon verwenden?
- Darf ich eine Markise zur Beschattung des Balkons meiner Mietwohnung anbringen?
- Ist ein Katzennetz auf dem Balkon erlaubt?
- Kann der Balkon als Lagerfläche oder zum Wäschtrocknen genutzt werden?
- Ist es erlaubt, Sex auf dem Balkon zu haben oder FKK zu betreiben?
- Ist das Aufstellen eines Whirlpools oder Planschbeckens auf dem Balkon erlaubt?
- Darf man auf dem Balkon Bienen halten?
- Darf man Solarmodule auf dem Balkon installieren?
- Fazit: Was darf ich auf meinem Balkon?
Sichtschutz auf dem Balkon: Wie darf er aussehen und wie hoch darf er sein?
Ein bisschen Privatsphäre auf dem eigenen Balkon wird doch wohl erlaubt sein, oder? Sichtschutzmatten sind laut dem Amtsgericht Köln (Az.220 C 27/11) zulässig, wenn Nachbarn direkt auf den Balkon sehen können − zum Beispiel, weil es eine gläserne Brüstung gibt. Der Sichtschutz darf aber grundsätzlich nicht mit der Fassade verankert werden, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz bedeutet. Eine Bastmatte am Balkongeländer, die leicht entfernt werden kann, ist dagegen in Ordnung, sofern sie nicht das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt.
Ein Vorhang aus Segeltuch oder leichtem Baumwollstoff kann problemlos mithilfe eines Gardinen- oder Stahlseilsystems an der Unterseite des darüber liegenden Balkons angebracht werden. Allerdings darf nur bis zur Höhe der Brüstung dauerhaft verkleidet werden. Das Anbringen von Vorhängen gilt ebenfalls als Eingriff in die Bausubstanz und die Gestaltung der Fassaden. Daher sollten Mieter vorher ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Eine einfache Lösung für einen Sichtschutz ist ein Paravent. Dieser kann leicht umgestellt oder weggeräumt werden.
Bei Eigentümergemeinschaften gilt der Mehrheitsbeschluss. Stimmt die Mehrheit gegen den Sichtschutz, muss sich jeder Wohnungseigentümer daran halten.
Selbst ein kleiner Balkon bietet wertvollen Extraplatz, der mit Kreativität und cleveren Ideen optimal genutzt werden kann.
Hier kommen Tipps, um einen Mini-Balkon einzurichten »
Sind Pflanzkästen oder Töpfe auf dem Balkon erlaubt?
Pflanzen können ebenfalls ein guter Sichtschutz sein. Balkonkästen gehören zur Wohnung und dürfen daher auch außen angebracht werden. Allerdings darf dadurch die Außenfassade nicht beschädigt werden und die Pflanzen dürfen keine Gefahr für Menschen darstellen. Balkonkästen müssen gut gesichert sein, damit sie nicht bei Unwettern abfallen.
Die Pflanzen müssen laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 67 S 127/02) so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht auf den Balkon des Nachbarn wachsen beziehungsweise auf Terrassen oder andere Balkone herabfallen. Rankhilfen, die leicht entfernt werden können, sind kein Problem. Möchte ein Mieter Efeu oder wilden Wein an der Fassade hochwachsen lassen, sollte er sich vorher die Erlaubnis des Vermieters holen, da diese Pflanzen Haftwurzeln bilden, die Schäden an der Fassade anrichten können.
Sie lieben Pflanzen und Blumen, haben aber nur einen kleinen Balkon? Kein Problem! Das Zauberwort heißt: Vertikales Gärtnern mit Kletterpflanzen. Pflanzen Sie doch einfach in die Höhe und verwandeln Sie Ihren Balkon in ein blühendes Paradies. Hier stellen wir Ihnen die schönsten blühenden Kletterpflanzen für den Balkon vor.
Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Es kommt darauf an ...
Was darf ich auf dem Balkon, wenn es um die Lieblingsbeschäftigung im Sommer geht?
Grillen ist tatsächlich ein heikles Thema. Verbietet der Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon und der Mieter grillt trotzdem, kann der Vermieter ihn abmahnen und im Wiederholungsfall sogar kündigen, hat das Landgericht Essen festgestellt (Az. 10 S 438/01). Grundsätzlich sollte man beim Grillen Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und diese nicht durch den Geruch von Holzkohle belästigen.
Wie oft darf man auf dem Balkon grillen? Das Amtsgericht Westerstede (Az. 22 C 614/09) beschränkte das Grillen eines Mannes auf zwei Mal monatlich bzw. zehn Mal jährlich. In Hamburg darf man überhaupt nicht mit Holzkohle auf dem Balkon grillen, weil, so das Amtsgericht, dabei unweigerlich eine Geruchsbelästigung entstehe (Az. 40 C 229/72).
Grillt der Besitzer einer Eigentumswohnung gelegentlich auf seiner Terrasse, haben das die Nutzer der oberen Balkone hinzunehmen. Das Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96) urteilte, dass dies im Rahmen der allgemeinen Toleranz hinzunehmen sei. Das Urteil gilt nur für die Terrasse und stellt keine Grillerlaubnis für den Balkon einer Eigentumswohnung dar. Zieht Rauch in die Nachbarwohnung, stellt dies laut dem Deutschen Mieterbund sogar eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz dar (Az.: 5 Ss [OWi] 149/95 [OWi] 79/95 I).
Egal ob Mieter oder Eigentümer, am besten verwendet man einen Gas- oder Elektrogrill, da diese die Nachbarn nicht mit Qualm belästigen. Allerdings gilt auch hier: Untersagt der Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon, muss sich der Mieter daran halten.
Ist ein Rauchverbot für den Balkon zulässig?
Auf dem Balkon schnell eine Zigarette rauchen? Das ist grundsätzlich erlaubt, denn man darf den Balkon als Mietsache uneingeschränkt nutzen. Laut dem Amtsgericht Potsdam (Az. 1 S 31/13) ist es dennoch ratsam, Rücksicht auf seine Nachbarn zu nehmen und darauf zu achten, dass kein Rauch in die Nachbarwohnung zieht.
Laut Bundesgerichtshof (Az. VZ R 110/14) ist im Einzelfall zu prüfen, ob Rauchen nur zu festgelegten Zeiten erlaubt sein sollte, wenn Nachbarn gesundheitliche Probleme durch das Rauchen auf dem Balkon haben. Ein Beispiel hierfür ist eine Frau aus Berlin-Hellersdorf: Seit Januar 2017 ist es ihr untersagt, zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens auf ihrem Balkon zu rauchen. Bei Zuwiderhandlung droht ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Darf ich eine Feuerschale auf dem Balkon verwenden?
Ob man eine Feuerschale auf dem Balkon benutzen darf, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Ist das Grillen auf dem Balkon laut Mietvertrag verboten, gilt das auch für den Betrieb einer Feuerschale. Ansonsten darf man sie benutzen, wenn ihr Durchmesser kleiner als ein Meter ist. Man muss jedoch einen Sicherheitsabstand einhalten – und das ist auf einem Balkon oft gar nicht möglich.
Kann man nicht sicherstellen, dass keine brennbaren Materialien in Reichweite sind und das Gebäude nicht gefährdet ist, sollte man auf die Feuerschale verzichten, denn bereits ein Funkenflug kann einen Brand auslösen. Auf einer Gemeinschaftsfläche sind Feuerschalen erlaubt. Man muss aber darauf achten, dass Nachbarn durch den Qualm nicht belästigt werden (Az. 24 C 406/10).
Übrigens: Auch im Garten gelten ähnliche Regelungen wie auf dem Balkon. Offene Lagerfeuer sind nicht erlaubt, geschlossene Feuerstellen von unter einem Meter Größe (wie bei einem Grill oder einer Feuerschale) hingegen schon.
In unserem Artikel erklären wir genauer und anhand von Beispielen, was erlaubt ist und was nicht: Nachbarschaftsrecht: Ist offenes Feuer im Garten erlaubt?
Darf ich eine Markise zur Beschattung des Balkons meiner Mietwohnung anbringen?
Mieter haben laut Amtsgericht München (Az. 411 C 4836/13) ein Recht auf Sonnenschutz. Will ein Mieter eine Markise auf seinem Balkon anbringen, muss er dennoch die Erlaubnis des Vermieters einholen. Dies gilt besonders, wenn für die Montage das Mauerwerk angebohrt werden muss. Der Vermieter darf eine Markise nicht pauschal ablehnen, außer wenn das Erscheinungsbild des Gebäudes darunter leidet (Az. 7 C 456/11).
Ist dies der Fall, wie in einer modernen, puristischen Kölner Wohnanlage, in der eine Markise die klare Struktur der Anlage durchbrochen hatte und es zudem möglich war, mithilfe eines Schirms für Schatten zu sorgen, kann die Montage einer Markise untersagt werden, so das Amtsgericht Köln (Az. 201 C 62/17, ZMR 2018 S.56). Das gilt insbesondere dann, wenn durch das Bohren im Mauerwerk das Wärmeverbundsystem beeinträchtigt wird.
Ist ein Katzennetz auf dem Balkon erlaubt?
Ist Tierhaltung in der Wohnung erlaubt, dürfen Mieter auch ein Katzennetz auf dem Balkon anbringen. Wie immer gilt, dass die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss, wenn dafür ins Mauerwerk gebohrt werden muss oder das Netz das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt. In der Regel wird die Stange für das Netz nur mit der Balkonbrüstung verschraubt, sodass sie leicht wieder entfernt werden kann. Daher muss der Vermieter die Montage eines Katzennetzes gestatten (Az. 222 C 227/01).
Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sieht es anders aus. Fühlt sich die Mehrheit durch das Netz gestört, muss dieses wieder entfernt werden, egal ob man Mieter oder Eigentümer ist. (Az. 3 W 44/98).
Zu der Frage, ob ein Katzennetz auch gegen den Willen des Vermieters angebraucht werden darf, gibt es unterschiedliche Urteile. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az. 10 C 456/11) verbot einem Mieter die Anbringung eines Netzes, obwohl dieses an einer Holzkonstruktion befestigt war, die die Fassade nicht beschädigt hatte. Das Netz beeinträchtige das Aussehen des Gebäudes und der Mieter hatte zuvor keine Zustimmung vom Vermieter eingeholt. Das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Az. 18 C 336/19) dagegen erlaubte das Anbringen eines Netzes, obwohl die Vermieterin das Erscheinungsbild des Hauses als beeinträchtigt ansah. Der Grund: Es gab bereits elf Netze an anderen Balkonen, die die Vermieterin seit Jahren duldete.
Wer die Katzentoilette von der Wohnung auf den Balkon ausquartiert, muss sich übrigens keine Sorgen machen, da es hier meist zu keiner nennenswerten Geruchsbelästigung kommt.
Kann der Balkon als Lagerfläche oder zum Wäschetrocknen genutzt werden?
Hausmüll und anderer Unrat darf nicht auf dem Balkon gelagert werden, da dies Gestank und Ungeziefer hervorruft. Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte, dass der Mieter oder Eigentümer eines verwahrlosten Grundstücks für die Entsorgung aufkommen muss und zudem ein Bußgeld zu zahlen hat. (Az. 5/33 Ns 8910 Js 219753/03).
Auf dem Balkon darf man einen Wäscheständer aufstellen und dort Wäsche trocknen, sogar wenn dies laut Hausordnung untersagt ist (Az. 13 C 663/94). Löcher ins Mauerwerk bohren, um daran Wäscheleinen zu befestigen, darf man hingegen nicht.
Ist es erlaubt, Sex auf dem Balkon zu haben oder FKK zu betreiben?
Da der Balkon zur Wohnung gehört, darf man auch hier nackt herumlaufen. Sexuelle Handlungen darf man aber nicht vollziehen, stellte das Bonner Amtsgericht in einem Fall fest, in dem es eine Frau auf einem sehr gut einsehbaren Balkon zu freizügig trieb (AG Bonn, 8 C 209/09).
Ist der Balkon gut einsehbar, sollte man auch lieber auf FKK verzichten. Es kann Nachbarn geben, die sich gestört fühlen. Dann handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Ist das Aufstellen eines Whirlpools oder Planschbeckens auf dem Balkon erlaubt?
Bevor man ein Planschbecken aufbläst, sollte man nachlesen, ob es im Mietvertrag dazu eine Regelung gibt. Ein großer Whirlpool mit Wasser gefüllt, kann zudem die Statik des Balkons überfordern. Ist der Pool mit 40 cm gefüllt, hat das bereits ein Gewicht von 400 kg pro Quadratmeter.
Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Überlauf- und Spritzwasser weder die Nachbarn belästigen noch die Gebäudesubstanz schädigen. Stört ein zu auffälliges Planschbecken oder ein zu großer Pool das Erscheinungsbild der Wohnanlage, kann der Vermieter das Aufstellen untersagen (Az. 713 b C 736/95).
Ein Mini-Teich in Holzfass, Zinkwannen oder Kübel bereichert selbst kleine Balkone oder schmale Terrassen. Hier gibt’s Tipps zur Anlage, damit es im Outdoor-Wohnzimmer schön grünt und blüht.
Darf man auf dem Balkon Bienen halten?
Sind Bienenstöcke auf dem Balkon wirklich harmlos? Laien können nicht unterscheiden, ob Bienen harmlos sind oder nicht. Daher kann der Vermieter verlangen, dass Bienenstöcke vom Balkon entfernt werden, selbst wenn es dazu keine Regelung im Mietvertrag gibt. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Az. 641 C 377/13) urteilte, dass das Halten von Bienen auf dem Balkon kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache sei und sich Nachbarn durch eine größere Anzahl Bienen gestört und belästigt fühlten. Tipp: Sollte der Vermieter das Halten von Bienen gestatten, informieren Sie vorab Ihre Nachbarn, um Ärger zu vermeiden.
Darf man Solarmodule auf dem Balkon installieren?
Hausbesitzer dürfen Balkonkraftwerke jederzeit installieren. Aber was ist mit Mietern oder Wohnungsbesitzern? Mieter dürfen dies nach Rücksprache mit dem Vermieter, der es ihnen aber normalerweise nicht verweigern darf. Gleiches gilt für Wohnungseigentümer: die Eigentümergemeinschaft darf die Installation nicht verbieten, hat aber ein Mitspracherecht.
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Achtung: Wichtige Gesetzesneuerung für Wohnungsbesitzer
Ob Balkonsolaranlage, Rollstuhlrampe oder einbruchsichere Fenster − das alles sind wichtige Sanierungsmaßnahmen. Aber was, wenn meine Wohnungseigentümergemeinschaft mir sie verbietet?
Seit der Reform des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG (2020), kann sie das jetzt zum Glück nicht mehr. Für Wohnungsbesitzer ist es damit viel einfacher geworden, bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum durchzusetzen.
Hier erfahren Sie, was Wohnungsbesitzer dürfen, ohne sich mit der Eigentümergemeinschaft abzustimmen, und was nicht »
Fazit: Was darf ich auf meinem Balkon?
- Grundsätzlich gilt: Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn.
- Einen Sichtschutz anzubringen ist erlaubt, bedarf aber der Erlaubnis des Vermieters, wenn in die Bausubstanz eingegriffen wird.
- Grillen auf dem Balkon kann laut Hausordnung untersagt sein.
- Eine Markise dürfen Sie montieren, wenn der Vermieter sein Einverständnis gibt.
- Ein Katzennetz dürfen Sie mit Erlaubnis des Vermieters auf jeden Fall montieren. Bei Ablehnung ist die Rechtsprechung nicht eindeutig.
- FKK auf dem eigenen Balkon ist erlaubt, kann aber zu einem Bußgeld führen, wenn sich Nachbarn belästigt fühlen.
- Ein Kinderplanschbecken darf auf dem Balkon aufgestellt werden, ein Pool kann die Statik des Gebäudes überfordern.
Stand: April 2023
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