Darf ich einen Zaun zum Nachbarn bauen: Wie ist die Rechtslage?

Ein Zaun als Sichtschutz oder Einfriedung
Ein entspannter Grillabend auf der Terrasse oder ein Sonnenbad im eigenen Garten – das ist Lebensqualität. Wären da nur nicht die neugierigen Blicke von nebenan oder von Spaziergängern. Ein Zaun oder Sichtschutz verspricht hier schnell Abhilfe. Doch bevor Sie loslegen, ist ein wenig Umsicht gefragt. Sie dürfen Ihrem Nachbarn nicht ohne Weiteres einen Zaun direkt vor die Nase setzen. Das gilt umso mehr, wenn dieser das Nachbargrundstück beeinträchtigt, sei es durch zu viel Schatten oder eine Bauweise, die so gar nicht in die Gegend passt.
Die Frage, wie hoch ein Zaun ohne Genehmigung sein darf, und ob er überhaupt genehmigungspflichtig ist, hängt von seinem Standort, der Art des Zauns und den Regelungen in Ihrem Bundesland und Ihrer Gemeinde ab. In diesem Ratgeber erklären wir die Rechtslage: Was ist erlaubt und worauf muss man achten, wenn es um den Zaun zum Nachbarn geht?
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn sein?
- Nachbar baut Zaun auf Grundstücksgrenze ohne Zustimmung − darf er das?
- Wer kümmert sich um die Wartung des Gartenzauns zum Nachbarn?
- Hecken und Pflanzen als Alternativen zum Zaun am Nachbarsgrundstück
- Zaun zum Nachbarn: die juristischen Grundlagen für die Rechtslage
- Fazit: Zaun zum Nachbarn: So ist die Rechtslage
Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn sein?

Wie hoch darf ein Zaun sein? Diese Frage beschäftigt viele Grundstücksbesitzer. So einfach die Frage ist, so komplex ist die Rechtslage. Es kommen gleich mehrere Regelwerke ins Spiel, denn eine für ganz Deutschland gültige Maximalhöhe gibt es nicht. Die individuellen Vorschriften Ihres Bundeslands und Ihrer Gemeinde sind entscheidend.
- Die Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes gibt den ersten Rahmen vor. Hier wird auch geregelt, wie hoch ein Zaun ohne Genehmigung sein darf. In den meisten Bundesländern dürfen Sie Einfriedungen bis zu einer Höhe von zwei Metern ohne formelle Baugenehmigung errichten. Es gibt aber Ausnahmen. In Baden-Württemberg beispielsweise können Zäune unter bestimmten Bedingungen bis zu 2,50 Meter hoch sein, ohne dass Sie eine Genehmigung brauchen.
- Das Nachbarrechtsgesetz (NachbarG) Ihres Bundeslandes spielt ebenfalls eine Rolle bei der Frage, wie hoch ein Zaun sein darf. Viele dieser Gesetze beschreiben, was als „ortsübliche Einfriedung“ gilt, falls Sie nichts anderes mit Ihrem Nachbarn vereinbart haben oder spezielle Vorschriften fehlen.
Diese ortsübliche Höhe ist oft niedriger als die maximal genehmigungsfreie Höhe laut LBO und liegt häufig zwischen 1,20 und 1,50 Metern. So groß ist beispielsweise ein einfacher Draht- oder Holzzaun. - Der Bebauungsplan und lokale Satzungen Ihrer Gemeinde sind oft das Zünglein an der Waage. Diese örtlichen Vorschriften können die allgemeinen Regeln der LBO oder des Nachbarrechtsgesetzes deutlich verschärfen. So kann es sein, dass nur 1,50 Meter hohe Holzzäune erlaubt sind, obwohl die LBO eigentlich zwei Meter ohne Genehmigung zuließe. Ein Anruf oder Besuch beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde vor Baubeginn ist daher unerlässlich, um sich über diese lokalen Gegebenheiten zu informieren.

Gartengrenzen: Gestalten mit Zäunen, Mauern und Hecken
Ob Hecke, Zaun oder Mauer – die Gartengrenze sollte sich harmonisch ins Gesamtbild einfügen. Zu einem Bauerngarten passt zum Beispiel gut ein Holzzaun, während Gabionen zu moderner Architektur passen. Unsere Übersicht zeigt Beispiele zum Gestalten der Grundstücksgrenze »
Was meinen Juristen eigentlich mit „ortsüblich“?
Der Begriff „ortsüblich“ bedeutet, dass sich Ihr Zaun oder Ihre Hecke danach richten sollte, was in Ihrer direkten Umgebung oder einem vergleichbaren Gebiet bereits vorhanden ist, allgemein akzeptiert wird und somit zum Charakter Ihres Wohnviertels passt.
Um festzustellen, was ortsüblich ist, schaut man sich typischerweise verschiedene Dinge an.
- Zunächst die Art der Einfriedung: Sind in Ihrer Nachbarschaft eher offene Zäune, geschlossene Mauern, lebende Hecken oder vielleicht gar keine Zäune üblich?
- Dann spielen Material und das allgemeine Erscheinungsbild eine Rolle: Welche Materialien wie Holz, Metall, Kunststoff oder Stein und welche Gestaltung, etwa Farben oder die Bauweise, prägen das Bild der Zäune in Ihrer Umgebung?
- Und schließlich ist auch die Höhe entscheidend, die für Zäune oder Hecken in Ihrer Gegend vorherrscht und als charakteristisch gilt.
Nachbar baut Zaun auf Grundstücksgrenze ohne Zustimmung − darf er das?

Die Frage, was passiert, wenn ein Nachbar einen Zaun auf der Grenze ohne Zustimmung baut, ist ein häufiger Konfliktpunkt. Grundsätzlich ist es Ihr gutes Recht, auf Ihrem eigenen Grundstück einen Zaun zu errichten. Dennoch ist es immer klug, vorher das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Ganz entscheidend ist dabei, wo der Zaun genau stehen soll:
1 Steht der Zaun komplett auf Ihrem Grundstück, dürfen Sie ihn unter Beachtung der genannten Gesetze und Vorschriften Ihres Bundeslandes errichten. Die Reglungen sind unterschiedlich, meist gilt aber ein Mindestabstand von einem halben Meter zur Grenze des Grundstücks.
2 Soll der Zaun jedoch exakt auf der Grenzlinie zu Ihrem Nachbarn verlaufen, sprechen Juristen etwas martialisch von einer „Grenzanlage“. Sie darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung Ihres Nachbarn gebaut werden (gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 921, 922 BGB). Stimmt der Nachbar zu, haben Sie Pech gehabt. Die Situation „Nachbar baut Zaun auf Grenze ohne Zustimmung“ ist also rechtlich nicht haltbar.
3 Ragt der Zaun auch nur ein kleines Stück auf das Grundstück Ihres Nachbarn − als sogenannter „Überbau“ − ist das ohne seine Erlaubnis grundsätzlich eine Verletzung seines Eigentums. Dagegen kann er sich juristisch wehren.
Besonderheit: Straße als Nachbargrundstück
Beim Bau eines Zauns zur Straße hin gelten besondere Regelungen. Rechtlich wird die Straße als Nachbargrundstück betrachtet, sodass auch hier Abstandsregelungen gelten können. Zusätzlich unterliegt der Zaun zur Straße hin der Verkehrssicherungspflicht und muss stabil und sicher aufgestellt sein.
Was tun, wenn man die Abstände des Zauns zum Nachbarn nicht einhalten kann?
Wenn Sie (aus welchen Gründen auch immer) die vorgeschriebenen Abstände zu Ihrem Nachbargrundstück nicht einhalten können, kommt es darauf an, gegen welche Art von Vorschrift Sie verstoßen würden.
⇒ Weicht der geplante Abstand vom Bebauungsplan, einer Gestaltungssatzung oder anderen kommunaler Vorschriften ab? Dann ist der Gang zur Baubehörde Ihrer Gemeinde unumgänglich. Dort müssen Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ausnahme stellen. Die Behörde prüft dann, ob sie Ihrem Wunsch zustimmen kann, wobei auch die Interessen Ihres Nachbarn und öffentliche Belange berücksichtigt werden.
⇒ Verstoßen Ihre Pläne gegen das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes? Dann ist die ausdrückliche, am besten schriftliche, Zustimmung Ihres direkten Nachbarn erforderlich.

Was gilt in Bundesländern ohne spezielles Nachbarrechtsgesetz?
Grundsätzlich gilt: Ein Zaun auf der Grenze braucht immer das Einverständnis des Nachbarn. Nur weil die Bauordnung eine bestimmte Höhe ohne Genehmigung erlaubt, heißt das nicht automatisch, dass Sie diese ohne Rücksicht auf Ihren Nachbarn ausreizen dürfen, gerade wenn es um sehr massive Sichtschutzwände geht.
Muss manchmal sogar ein Zaun zum Nachbarn gebaut werden?
Ja, das gibt es tatsächlich und nennt sich „Einfriedungspflicht“. Auch hier kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, die Details finden sich in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen.
- So gibt es in einigen Bundesländern wie Berlin, Niedersachsen und Brandenburg die sogenannte „Rechtseinfriedung“. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sein können, die Grenze zu Ihrem rechten Nachbarn (von der Straße aus betrachtet) einzufrieden.
- In anderen Ländern wie Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kann ein Nachbar unter bestimmten Umständen von Ihnen verlangen, dass eine Einfriedung errichtet wird.
- Besteht eine solche gemeinsame Pflicht oder ein Recht beider Seiten auf einen Zaun und wird dieser auf der Grenze gebaut, teilen sich die Nachbarn die Kosten dafür in der Regel.
Wer kümmert sich um die Wartung des Gartenzauns zum Nachbarn?
Die Verantwortung für die Wartung des Gartenzauns (also wenn es beispielsweise darum geht, den Zaun zu streichen) richtet sich danach, wo er steht und wer ihn ursprünglich gebaut oder dem Bau zugestimmt hat.
- Steht der Zaun als gemeinsame Grenzanlage exakt auf der Grundstücksgrenze und wurde er im Einvernehmen mit Ihrem Nachbarn errichtet, oder weil eine gemeinsame Pflicht dazu bestand, sind beide Nachbarn gemeinsam für die Instandhaltung zuständig (gemäß § 922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Das bedeutet, Kosten für Reparaturen, einen neuen Anstrich oder andere notwendige Arbeiten teilen Sie sich, falls Sie nichts anderes vereinbart haben.
- Steht der Zaun hingegen allein auf Ihrem Grundstück, auch wenn er direkt an der Grenze verläuft, sind in der Regel Sie allein für die Wartung und die damit verbundenen Kosten verantwortlich.

Ein ähnlicher Fall tritt übrigens ein, wenn zwei Nachbarn den gleichen Weg nutzen. Wer muss den Weg pflegen, wenn beide Eigentümer ihn nutzen? Darüber informiert unser Ratgeber zum Wegerecht »
Hecken und Pflanzen als Alternativen zum Zaun am Nachbarsgrundstück

Wenn Sie eine Hecke als Sichtschutz pflanzen möchten, sollten Sie einen Blick in das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes werfen. Dort steht, wie hoch Ihre Hecke sein darf und welchen Abstand sie zur Grundstücksgrenze einhalten müssen. Außerdem sind Sie verpflichtet, Ihre Hecke regelmäßig zurückzuschneiden. Sie darf nicht auf das Nachbargrundstück Ihres Nachbarn ragen und die maximal zulässige Höhe nicht überschreiten.
⇒ Erfahren Sie in unserem Info-Beitrag zum Hecke schneiden, wann der ideale Zeitpunkt ist, um Ihre Hecke zu schneiden – und wann das Schneiden sogar verboten ist.
Der Abstand, den die Hecke zur Grundstücksgrenze halten muss, richtet sich meistens nach ihrer aktuellen oder geplanten Wuchshöhe und manchmal auch nach der Pflanzenart. Grundsätzlich gilt: je höher die Hecke, desto größer der notwendige Abstand. Eine für ganz Deutschland gültige pauschale Abstandsregel gibt es hier nicht.
Zaun zum Nachbarn: die juristischen Grundlagen für die Rechtslage

Die Frage, ob Sie einen Zaun oder eine Hecke als Sichtschutz errichten dürfen, ist nicht mit einem einzigen Gesetz beantwortet. Vielmehr setzt sich die Rechtslage aus verschiedenen Quellen zusammen. Hier sind die wichtigsten:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt die Eigentumsrechte fest. Nach § 903 BGB können Sie mit Ihrem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren. Dieses Recht endet jedoch dort, wo die Rechte anderer, insbesondere Ihrer Nachbarn, betroffen sind. § 910 BGB gibt Ihnen beispielsweise klare Regeln an die Hand, wie mit überhängenden Ästen einer Hecke umzugehen ist. Die Paragrafen 921 und 922 BGB sind wichtig, wenn es um Grenzanlagen geht – also um Zäune oder Mauern, die genau auf der Grundstücksgrenze stehen und von beiden Nachbarn gemeinsam genutzt werden. Solche Bauwerke dürfen Sie nur im Einvernehmen mit Ihrem Nachbarn errichten.
- Die Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes ist ebenfalls entscheidend. Jedes Bundesland hat hier seine eigene LBO, diese finden Sie hier im Überblick » Sie bestimmt, ob Ihr Zaun oder Ihre Mauer eine Baugenehmigung braucht oder ob das Vorhaben verfahrensfrei ist, also ohne Genehmigung umgesetzt werden darf – was direkt die Frage beeinflusst, wie hoch ein Zaun ohne Genehmigung sein darf.
Was bedeutet „verfahrensfrei“?
Der juristische Begriff bedeutet nur, dass keine Baugenehmigung benötigt wird. Er entbindet nicht von der Pflicht, alle anderen Vorschriften (Nachbarrecht, Bebauungsplan etc.) einzuhalten.
- Ortssatzungen und Bebauungspläne Ihrer Gemeinde können das Ganze noch verfeinern. Viele Kommunen haben Bebauungspläne oder spezielle Gestaltungssatzungen, die zusätzliche Anforderungen an Zäune und Mauern stellen. Das kann das Material, die Farbe oder die maximale Höhe betreffen. Ein Gang zum Bauamt Ihrer Gemeinde vor dem ersten Spatenstich ist daher immer eine gute Idee, um sich über diese lokalen Spielregeln zu informieren.
- Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer regeln die private Seite des Zaunbaus. Hier finden Sie Bestimmungen zur Einfriedungspflicht (also ob überhaupt ein Zaun gesetzt werden muss), zur ortsüblichen Gestaltung und zu Abstandsregelungen. Da es sich hier um privates Recht handelt, steht nicht gleich ein Beamter vor der Tür, wenn etwas nicht passt. Im Streitfall mit dem Nachbarn können diese Gesetze aber vor Gericht eine wichtige Rolle spielen.
- Beachten Sie, dass nicht jedes Bundesland ein eigenes, umfassendes Nachbarrechtsgesetz hat. In Bayern beispielsweise finden sich Regelungen im Ausführungsgesetz zum BGB (AGBGB). Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben keine derartigen Spezialgesetze; hier sind vor allem das BGB, die Bauordnungen und lokale Satzungen maßgeblich.
- Das Naturschutzrecht kann ebenfalls ein Wörtchen mitreden. Planen Sie Ihren Zaun in einem Landschaftsschutzgebiet oder in der Nähe eines Biotops, könnten Einschränkungen bestehen. Prüfen Sie also bitte, ob solche Bestimmungen für Ihr Vorhaben relevant sind.
Fazit: Zaun zum Nachbarn: So ist die Rechtslage
- Beachten Sie, dass für Ihren Zaun oder Sichtschutz ein ganzes Bündel an Vorschriften gilt – vom Bürgerlichen Gesetzbuch über die Bauordnung Ihres Bundeslandes bis hin zu lokalen Satzungen Ihrer Gemeinde.
- Möchten Sie den Zaun genau auf die Grenzlinie setzen, geht das nur mit dem ausdrücklichen Zustimmung Ihres Nachbarn
- Auf Ihrem eigenen Grund und Boden ist es Ihr gutes Recht, einen Zaun zu errichten. Allerdings geben die Landesgesetze und Gemeinderegeln den Rahmen für Höhe und Abstand vor.
- Wie hoch darf ein Zaun sein? Zwar erlauben viele Landesbauordnungen Zäune bis zu zwei Meter ohne formelle Genehmigung, doch oft hat Ihre Gemeinde mit einem Bebauungsplan das letzte Wort.
- Für Hecken als Sichtschutz gelten ebenfalls strenge, von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Abstandsregeln zur Nachbargrenze.
- Können Sie Abstände nicht einhalten, ist bei privaten Nachbarrechtsfragen die Zustimmung Ihres Nachbarn nötig; geht es um Vorgaben aus dem Bebauungsplan, führt der Weg für eine mögliche Befreiung über das Bauamt.