Wärmepumpe: Lautstärke und rechtliche Abstandsregelungen
Rechtliche Regelungen und Gerichtsurteile
Wärmepumpen gelten als Heizungsmodell der Zukunft und werden von der Bundesregierung im Zuge der Energiewende stark gefördert. Nachbarn stören sich allerdings häufiger an lauten Geräuschen durch Luftwärmepumpen.
Hinzu kommt: Gerade in dicht besiedelten Wohngebieten und bei kleineren Grundstücken können die vorgeschriebenen Abstandsflächen oftmals nicht eingehalten werden.
Tim Wistokat, Rechtsexperte der von Poll Immobilien GmbH, erklärt die rechtlichen Regelungen rund um Lautstärke und Abstandsvorschriften im Streit um laute Wärmepumpen.
Lautstärke und Abstandsregelungen von Wärmepumpen
- Die durchschnittliche Lautstärke einer Wärmepumpe hängt vom Herstellermodell, der Heizleistung und dem Aufstellort ab und liegt zwischen 40−60 Dezibel
- Gesetzliche Bestimmungen für Lautstärke und Abstand zu Nachbargrundstücken sind nicht bundeseinheitlich geregelt.
- In den meisten Bundesländern gilt ein Mindestabstand von der Wärmepumpe bis zum Nachbargrundstück von mind. 3 Metern, was gerade bei kleineren Grundstücken schwierig werden kann.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Zulässige Dezibelwerte: Wie laut darf eine Wärmepumpe sein?
Die maximal erlaubte Lautstärke einer Wärmepumpe ist abhängig vom Tag- und Nachbetrieb sowie von der Art des Wohngebiets, in dem Sie wohnen. Es gelten die folgenden Dezibelwerte:
Wohngebietstyp | Maximaler Dezibelwert am Tag | Maximaler Dezibelwert in der Nacht |
---|---|---|
reines Wohngebiet | 50 Dezibel | 35 Dezibel |
allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 Dezibel | 40 Dezibel |
Kern-, Dorf- und Mischgebiet | 60 Dezibel | 45 Dezibel |
In Gewerbe- und Industriegebieten gelten noch höhere Dezibelwerte.
Wie laut ist eine Wärmepumpe?
Die Lautstärke einer Wärmepumpe hängt vom Herstellermodell, der Heizleistung und dem Aufstellort ab. Je nach Modell liegt die durchschnittliche Lautstärke einer Wärmepumpe zwischen 40−60 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Gespräch ist ca. 60 Dezibel laut, Flüstern liegt bei 30 Dezibel.
Welcher Mindestabstand zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden?
Der Mindestabstand einer Wärmepumpe zum Nachbargrundstück ist je nach Landesbauordnung unterschiedlich geregelt (hier finden Sie eine Übersicht aller Landesbauordnungen). In den meisten Bundesländern gilt ein Mindestabstand von drei Metern bis zum Nachbargrundstück.
Gerade bei kleineren Grundstücken kann das schwierig werden. Vielerorts wurde die Regel daher schon gelockert. In Nordrhein-Westfalen reicht es beispielsweise aus, wenn ein Installateur belegt, dass die geltenden Lärmschutzvorschriften eingehalten werden.
So verstecken Sie Ihre Wärmepumpe vor den Blicken der Nachbarn
Nachbarn stören sich häufig am unansehnlichen Anblick einer Luftwärmepumpe. Wir zeigen kreative Lösungen, wie Sie Ihre Wärmepumpe geschickt verstecken und zugleich für mehr Schallschutz sorgen »
Wärmepumpe zu laut? Aktuelle Gerichtsurteile
Was Lautstärke und Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück betrifft, haben die Gerichte unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Die folgenden Gerichtsurteile verdeutlichen, was rechtlich gilt.
1 Abstand von zwei Metern zum Nachbarn reicht nicht aus
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (AZ: 14 U 2612/15) besagt, dass eine Luftwärmepumpe den baurechtlich vorgeschriebenen Abstand von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten muss.
Rechtsexperte Wistokat erklärt: „Der Kläger verlangte die Beseitigung der nur zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernten Wärmepumpe seines Nachbarn, von der erhebliche Lärmbelästigungen ausgehen würden. Das Gericht entschied zu Gunsten des Klägers. Der beklagte Nachbar musste die Wärmepumpe beseitigen. Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung des räumlichen Abstands, um mögliche Lärmbelästigungen zu minimieren und Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.“
2 Nicht nur der Abstand zum Nachbarn, sondern auch die Lärmemissionen sind relevant
Demgegenüber entschied das Oberlandesgericht München in einem anderen Urteil (AZ: 3 U 3558/17), dass ein Nachbar keinen Anspruch auf die Beseitigung einer Luftwärmepumpe hat.
In diesem Fall wurde argumentiert, dass der Lärmpegel der Wärmepumpe nicht übermäßig hoch sei und keine unzumutbare Beeinträchtigung darstelle.
Rechtsexperte Wistokat führt aus: „Der Kläger hatte auf seinem Grundstück eine Wärmepumpe installiert, die in einer Holzhütte eingebaut war und weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze des klagenden Nachbarn entfernt stand. Das Gericht berücksichtigte, dass die Wärmepumpe in einer Holzhütte ‚eingehaust‘ sei, die ihrerseits nach Artikel 6 Absatz 9 Seite 1 der Bayerischen Bauordnung wegen ihrer Größe privilegiert sei und die Abstände nicht einhalten müsse. Dieses Urteil unterstreicht, dass die Bewertung der Lärmimmission im Einzelfall erfolgen sollte und nicht pauschalisiert werden kann.“
Tim Wistokat von Poll Immobilien beurteilt die Gerichtsurteile so: „Die unterschiedlichen Urteile verdeutlichen die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und den Spielraum für unterschiedliche Auslegungen hinsichtlich der Lärmbelastung durch Wärmepumpen. Die Einhaltung von Abstandsvorschriften kann jedoch dazu beitragen, Konflikte zu minimieren. Eine bundesweite gesetzliche Regelung, die sowohl den Lärmpegel als auch den Abstand von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken festlegt, wäre wünschenswert, um eine einheitliche und gerechte Lösung für alle zu gewährleisten.“
Wärmepumpe zu laut: Sind Bußgelder möglich?
Bei übermäßiger Lärmbelastung durch eine Wärmepumpe und Überschreitung der Emissionsgrenzwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kann ein Bußgeld zwischen 100 Euro und 750 Euro pro Tag verhängt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betreiber der Wärmepumpe trotz mehrfacher Aufforderung keine Maßnahmen zur Lärmminderung ergreift. Im Extremfall kann sogar der Abriss der betreffenden Anlage angeordnet werden.
„Die Fälle, in denen sich Nachbarn über die Geräuschentwicklung von Wärmepumpen beschweren, nehmen zu", berichtet Tim Wistokat. "Insbesondere Luftwärmepumpen stehen hier im Fokus, da sie potenziell lauter sind als andere Arten von Wärmepumpen. Das brummende Geräusch, das sie beim Ansaugen der Umgebungsluft verursachen, wird häufig als störend empfunden."
So reduzieren Sie die Lautstärke von Wärmepumpen
Um Streit mit dem Nachbarn aus dem Wege zu gehen, sollten Sie die Lautstärke von Wärmepumpen so gering wie möglich halten. Tipps, um die Lautstärke von Wärmepumpen zu reduzieren:
- Kauf: Greifen Sie zu einem Wärmepumpenmodell mit möglichst geräuscharmer Funktionsweise.
- Standort: Platzieren Sie die Wärmepumpe möglichst weit entfernt von bewohnten Räumen. Halten Sie einen Mindestabstand von drei Metern bis zur Grundstücksgrenze ein oder, wenn das nicht möglich ist, sorgen Sie für ausreichend Schalldämmung.
- Schalldämmung: Verwenden Sie eine Schallschutzhaube für die Wärmepumpe oder pflanzen Sie Sträucher und Büsche rund um die Wärmepumpe. Das sorgt schon für einen Puffereffekt. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Wärmepumpe auf einer stabilen, vibrationsfreien Unterlage installiert ist.
- Wartung: Überprüfen Sie regelmäßig die Lüfter und beweglichen Teile, um sicherzustellen, dass sie gut geschmiert und fest sind.
Mehr Artikel zum Nachbarschaftsrecht
Das könnte Sie auch interessieren
Jetzt Abo oder Gratisheft bestellen!
Mehr Infos, Tipps und Gewinnspiele rund ums Bauen, Wohnen & Leben in unserer Zeitschrift Mein EigenHeim.
Preise im Gesamtwert von 5.000 Euro!
Jetzt mit etwas Glück einen von 33 attraktiven Preisen im Gesamtwert von 5.000 Euro gewinnen! Hier geht's zum Gewinnspiel von Wüstenrot »