Hier müssen Sie Ihre PV-Anlage anmelden

PV-Anlage anmelden

Photovoltaikanlage anmelden in 3 Schritten

Foto: WeberHaus

Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Hausdach ist eine gute Investition. Sie ist die beliebteste Form regenerativer Stromerzeugung für das Eigenheim. Insbesondere im Zusammenspiel mit einer Wärmepumpe liefert sie die Grundlage für eine klimaneutrale und kostengünstige Heiztechnik. Außerdem bietet sie die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom ins Stromnetz einzuspeisen und eine Einspeisevergütung zu kassieren.

Dafür muss die Anlage allerdings bei verschiedenen Stellen angemeldet werden. Wir erklären in diesem Artikel, wo und mit welcher Frist das erfolgen sollte.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Ihre PV-Anlage anmelden: Beachten Sie den richtigen Zeitpunkt
  2. Acht Wochen vor Inbetriebnahme: Anmelden der PV-Anlage beim Netzbetreiber
  3. Vier Wochen nach Inbetriebnahme: Eintragung der PV-Anlage ins Marktstammdatenregister
  4. Vier Wochen nach Inbetriebnahme: PV-Anlage beim Finanzamt anmelden

PV-Anlage anmelden: Beachten Sie den richtigen Zeitpunkt

Eine eigene PV-Anlage produziert kostenlosen Solarstrom für Ihr Haus. Überschüssigen Strom können Sie sogar in das Stromnetz einspeisen. Damit zur Inbetriebnahme technisch und administrativ alles rund läuft, müssen Sie die PV-Anlage bei folgenden drei Stellen anmelden:

1 Anmeldung beim Netzbetreiber: Acht Wochen vor Inbetriebnahme

2 Anmeldung beim Finanzamt: Bis vier Wochen nach Inbetriebnahme

3 Anmeldung bei Bundesnetzagentur bzw. dem Marktstammdatenregister: Bis vier Wochen nach Inbetriebnahme

Beachten Sie den Zeitplan: Vor allem die eher technische Prüfung beim Netzbetreiber sollte bereits mehrere Wochen vor der geplanten Installation durchgeführt werden. Für die restlichen Registrierungen der PV-Anlage haben sie rund vier Wochen Zeit, nachdem die Anlage bereits in Betrieb genommen wurde.

Erfahren Sie jetzt, worauf bei den drei Anmeldungen im Einzelnen zu achten ist.

Photovoltaikanlage anmelden und installieren
Meist kümmert sich der Installationsbetrieb um die Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber.
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Was gilt bei Balkonsolaranlagen?

Muss ich sie als Mieter oder Wohnungseigentümer vom Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigen lassen? In diesem Artikel geht es genau um dieses Thema: Sind Balkon-Solaranlagen genehmigungsfrei?

Generell gilt: Wenn Mieter eine steckerfertige Solaranlage installieren wollen, müssen sie ihren Vermieter zwar fragen, dieser darf die Zustimmung zur Installation jedoch nicht einfach verweigern. Auch Eigentümer müssen sich die Anlage von der in Wohnungseigentümergemeinschaften genehmigen lassen.

Für Eigentümer von Einfamilienhäusern ist die Installation hingegen im Normalfall genehmigungsfrei, da sie selbst bestimmen, was sie an ihrem Haus verändern.

Acht Wochen vor Inbetriebnahme: Anmelden der PV-Anlage beim Netzbetreiber

Damit Sie eine Einspeisevergütung für den PV-Strom bekommen, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Geregelt wird diese Einspeisevergütung durch Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Anmeldung kann entweder über ein Formblatt oder in vielen Fällen auch über ein Onlineformular erfolgen. In den meisten Fällen übernimmt Ihr Installationsbetrieb die Anmeldung beim Netzbetreiber für Sie. Er hat auch einen Überblick über die technischen Unterlagen, die der Netzbetreiber sehen will. Dazu gehören meist Anschluss- und Lagepläne und Sicherheitsmerkmale.

Bei großen Anlagen wird häufig seitens des Netzbetreibers ein Netzanschlussvertrag mit einem Realisierungsfahrplan abgeschlossen. Wenn die Freigabe erfolgt ist, kann die PV-Anlage installiert werden. Für die Inbetriebnahme ist normalerweise die Anwesenheit des Netzbetreibers notwendig, es sei denn der verantwortliche Elektriker ist vom Netzbetreiber dazu berechtigt, die Anlage in Betrieb zu nehmen und den Zähler zu setzen. Über die Inbetriebnahme wird ein Protokoll erstellt.

Was ist eine Netzverträglichkeitsprüfung?

Wenn Sie – was meistens der Fall ist – überschüssigen Strom von Ihrer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen wollen, melden Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber mit einem sogenannten Netzanschlussbegehren.

Je nach Größe der Anlage muss der Netzbetreiber prüfen, ob und wie Ihre Anlage in das bestehende Stromnetz integriert werden kann. Das nennt sich Netzverträglichkeitsprüfung, an deren Ende Ihnen ein Verknüpfungspunkt für Ihre PV-Anlage mitgeteilt wird. Hierfür hat der Netzbetreiber in der Regel acht Wochen Zeit.

Insbesondere bei kleinen PV-Anlagen mit einer Leistung unter 30 kWp ist normalerweise mit keinerlei Problemen bei der Prüfung zu rechnen.

Stromnetz Überlandleitungen
Jede PV-Anlage - und sei sie noch so klein - muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
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Vier Wochen nach Inbetriebnahme: Eintragung der PV-Anlage ins Marktstammdatenregister

Registrierung Marktstammdatenregister am Computer
Die Anmeldung der PV-Anlage kann beim Marktstammdatenregister einfach online erfolgen.
Adobe Stock / Marktstammdatenregister

Seit 2019 müssen alle PV-Anlagen und andere stromerzeugende Anlagen in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das Register ist eine Art Datenbank, mit deren Hilfe die in Deutschland ans Netz angeschlossenen Stromerzeuger erfasst werden. Das Register gibt also einen umfassenden Überblick über die Stromerzeugung und liefert auch wertvolle Hinweise für den weiteren Netzausbau. Nicht nur PV-Anlagen, sondern auch Batteriespeicher, Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerke werden im Marktstammdatenregister erfasst.

Hier können Sie Ihre PV-Anlage online beim Marktstammdatenregister eintragen »

Ihre Erträge müssen Sie übrigens nicht angeben, lediglich Ihre Kontaktdaten, den Standort und die technischen Daten der Anlage. Sie müssen Ihre PV-Anlage innerhalbe eines Monats eintragen. Die Bestätigung dieser Eintragung erhält auch der Netzbetreiber. Liegt sie nicht vor, darf er Ihnen die Einspeisevergütung nicht auszahlen.

Pflicht zur Aktualität

Jede Änderung an Ihrer PV-Anlage müssen Sie im Marktstammdatenregister aktualisieren, zum Beispiel wenn Sie die PV-Anlage vergrößern, nachträglich einen Batteriespeicher einbauen oder von der Eigenversorgung auf Volleinspeisung wechseln oder umgekehrt. Wenn Sie Ihre PV-Anlage entfernen, müssen Sie diese aus dem Register löschen.

Vier Wochen nach Inbetriebnahme: PV-Anlage beim Finanzamt anmelden

Steuererklärung
Wer eine PV-Anlage besitzt, muss sie beim Finanzamt anmelden und fortan eine Gewinnermittlung durchführen.
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Als Betreiber einer PV-Anlage werden Sie zum Unternehmer, da Sie mit dem Einspeisen des Stroms ins öffentliche Netz einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Das zieht leider einiges an Bürokratie nach sich:

  • Als "Unternehmer" müssen Sie den Gewinn der PV-Anlage regelmäßig mithilfe einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, die Sie an das Finanzamt melden.
  • Sie müssen regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Umsatzsteuer-Jahresmeldung erstellen.
  • Sie zahlen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer auf selbst genutzten Solarstrom und den in das Netz eingespeisten PV-Strom.

Photovoltaik: Neue Steuerfrei-Gesetze sparen bürokratischen Aufwand

Mit der Liebhaberei-Regel konnte man sich bislang viel Bürokratie sparen. Seit 2023 gibt es weitere Gesetzesneuerungen: Beim Kauf fällt keine Mehrwertsteuer mehr an, auf die Einspeisevergütung keine Einkommensteuer mehr. Möglich macht's das neue Jahressteuergesetz, das seit 1. Januar 2023 gilt.

Das spart nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Aufwand. Für PV-Anlagen-Besitzer wird nun vieles einfacher. Hier erfahren Sie mehr zu den neuen Steuerregeln: Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Photovoltaikanlagen »

Für die Anmeldung beim Finanzamt haben Sie vier Wochen Zeit, nachdem die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin eine unternehmerische Steuernummer und eine Umsatzsteuernummer zu.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer gibt es drei Möglichkeiten:

1 Mehrwertsteuer als Vorsteuer gelten machen
Sie können die Mehrwertsteuer aus dem Kauf, der Installation und Wartung der PV-Anlage beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet für Sie ein größerer Aufwand, weil Sie zwar die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen, aber zukünftig die Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch nachweisen und mit den Vorsteuerbeträgen gegenrechnen müssen.

Nichtsdestotrotz lassen sich auf diese Weise 19 Prozent sparen. Das gilt übrigens auch auf einen zeitgleich angeschafften Batteriespeicher. Wichtig: Nachträglich angeschaffte Batteriespeicher lassen sich auf diese Weise nicht beim Finanzamt geltend machen!

2 Kleinunternehmerregelung nutzen
Wenn Ihnen das zu viel Aufwand ist, dann können Sie in bestimmten Fällen die Kleinunternehmerregelung wählen. Sofern Sie mit der PV-Anlage weniger als 22.000 € Umsatz im ersten Jahr und weniger als 50.000 € Umsatz in den folgenden Jahren erzielen, können Sie sich von der Pflicht der Umsatzsteuerzahlung befreien. Das greift für die Mehrzahl aller PV-Anlagen-Besitzer.

Es funktioniert einfach mit einem formlosen Antrag ans Finanzamt. Allerdings bedeutet dies auch, dass Sie die Mehrwertsteuer/Vorsteuer aus Ihren Zahlungen für Kauf und Betrieb der PV-Anlage nicht geltend machen können.

3 Hybridstrategie
Es gibt auch eine Hybridstrategie: Erst die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen, dann in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Das funktioniert aber erst nach fünf Jahren, also im sechsten Betriebsjahr der PV-Anlage.

Die steuerlichen Konsequenzen können je nach Wahl sehr gravierend für Sie sein, daher sollten Sie einen Steuerberater befragen, welche der genannten Optionen für Sie die meisten Vorteile bietet.

Ist es notwendig, für die PV-Anlage ein Gewerbe anmelden?

Die Antwort auf diese Frage ist in den allermeisten Fällen: nein! Sie werden als Privatperson, mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zwar gewerblich tätig – denn Sie speisen ja Strom in das öffentliche Netz ein und beziehen dafür ein Entgelt. Aber Sie betreiben kein Gewerbe im steuerlichen Sinne. Daher benötigen Sie keine Gewerbeanmeldung.

Anders sähe es aus, wenn Sie nicht auf Ihrem eigenen Haus, sondern etwa auf einem sogenannten fremdgenutzten Gebäude eine Photovoltaikanlage installieren – und damit eine Gewinnerzielungsabsicht verbinden. Für die reine private Nutzung auf dem eigenen Hausdach müssen Sie für die PV-Anlage kein Gewerbe anmelden.

Wann müssen Sie die PV-Anlage nicht beim Finanzamt anmelden?

Wer den eigenen Photovoltaik-Strom ausschließlich selbst verbraucht, also nicht ins Netz einspeist, muss die PV-Anlage nicht beim Finanzamt anmelden. Das gelingt meist nur mit einer sehr kleinen Anlage, einem sehr hohen Strombedarf oder einem entsprechend groß dimensionierten Stromspeicher.

Beim Netzbetreiber müssen Sie die Anlage hingegen immer anmelden. Das gilt übrigens auch für die beliebten Balkonkraftwerke oder Solarmodule für die Steckdose. In unserem Artikel erfahren Sie, worauf bei der Anmeldung von Mini-PV-Anlagen zu achten ist »

PV-Anlage mieten Aufmacher

Solaranlage mieten: Ist es eine Alternative?

Wer mietet, muss sich nicht mit Formalitäten, Handwerkern, Herstellern und Lieferterminen herumschlagen. Außerdem weiß man von Anfang an, welche monatlichen Kosten auf einen zukommen. Unser Kosten-Check zeigt allerdings: Wirtschaftlich rechnet sich die Miete einer PV-Anlage meistens nicht. Warum das so ist und wann es sich dennoch lohnen kann, erfahren Sie in unserem Beitrag: Solaranlage mieten: Lohnt es sich?

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