Hier müssen Sie Ihre PV-Anlage anmelden

PV-Anlage anmelden

Photovoltaikanlage anmelden

Foto: WeberHaus

Für Käufer von Photovoltaikanlagen wurde in den letzten Jahren vieles leichter. Die Anlagen sind günstiger geworden, dazu gibt es steuerliche und bürokratische Erleichterungen. Häufig übernimmt der Installationsbetrieb auch das gesamte Anmeldeprozedere.

Wer sich selber darum kümmert, findet hier eine Anleitung, bei welchen Stellen und innerhalb welcher Fristen Sie Ihre PV-Anlage anmelden müssen.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. PV-Anlage anmelden: Beachten Sie den richtigen Zeitpunkt
  2. Acht Wochen vor Inbetriebnahme: Anmelden der PV-Anlage beim Netzbetreiber
  3. Vier Wochen nach Inbetriebnahme: Eintragung der PV-Anlage ins Marktstammdatenregister
  4. Anmeldung beim Finanzamt entfällt in den meisten Fällen

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PV-Anlage anmelden: Beachten Sie den richtigen Zeitpunkt

Damit zur Inbetriebnahme technisch und administrativ alles rund läuft, müssen Sie die Solaranlage beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anmelden.

1 Anmeldung beim Netzbetreiber: Acht Wochen vor Inbetriebnahme

2 Anmeldung bei Bundesnetzagentur bzw. dem Marktstammdatenregister: Bis vier Wochen nach Inbetriebnahme

Für Käufer der kleinen Balkonkraftwerke ist es sogar noch einfacher: Der Netzbetreiber wird automatisch von der Bundesnetzagentur informiert, dieser Anmeldeschritt entfällt also.

Balkonsolaranlagen: Brauche ich das Einverständnis vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft?

In diesem Artikel geht es genau um dieses Thema: Sind Balkon-Solaranlagen genehmigungsfrei?

Generell gilt: Wenn Mieter eine steckerfertige Solaranlage installieren wollen, müssen sie ihren Vermieter zwar fragen, dieser darf die Zustimmung zur Installation jedoch nicht einfach verweigern. Auch Eigentümer sollten sich die Anlage von der Wohnungseigentümergemeinschaften genehmigen lassen.

Für Eigentümer von Einfamilienhäusern ist die Installation hingegen im Normalfall genehmigungsfrei, da sie selbst bestimmen, was sie an ihrem Haus verändern.

Acht Wochen vor Inbetriebnahme: Anmelden der PV-Anlage beim Netzbetreiber

Damit Sie eine Einspeisevergütung für den PV-Strom bekommen, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Dafür gibt es fertige Formblätter oder Onlineformulare.

In den meisten Fällen übernimmt Ihr Installationsbetrieb die Anmeldung beim Netzbetreiber für Sie. Das ist am einfachsten. Er hat auch einen Überblick über die technischen Unterlagen, die der Netzbetreiber sehen will. Dazu gehören meist Anschluss- und Lagepläne und Sicherheitsmerkmale.

Photovoltaikanlage anmelden und installieren
Meist kümmert sich der Installationsbetrieb um die Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber.
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Vier Wochen nach Inbetriebnahme: Eintragung der PV-Anlage ins Marktstammdatenregister

Registrierung Marktstammdatenregister am Computer
Die Anmeldung der PV-Anlage kann beim Marktstammdatenregister einfach online erfolgen.
Adobe Stock / Marktstammdatenregister

Seit 2019 müssen alle PV-Anlagen in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Auch Batteriespeicher, Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerke werden im Marktstammdatenregister erfasst.

Hier können Sie Ihre PV-Anlage online beim Marktstammdatenregister eintragen »

Ihre Erträge müssen Sie übrigens nicht angeben, lediglich Ihre Kontaktdaten, den Standort und die technischen Daten der Anlage. Sie müssen Ihre PV-Anlage innerhalbe eines Monats eintragen. Die Bestätigung dieser Eintragung erhält auch der Netzbetreiber. Liegt sie nicht vor, darf er Ihnen die Einspeisevergütung nicht auszahlen.

Pflicht zur Aktualität

Jede Änderung an Ihrer PV-Anlage müssen Sie im Marktstammdatenregister aktualisieren, zum Beispiel wenn Sie die PV-Anlage vergrößern, nachträglich einen Batteriespeicher einbauen oder von der Eigenversorgung auf Volleinspeisung wechseln oder umgekehrt. Wenn Sie Ihre PV-Anlage entfernen, müssen Sie diese aus dem Register löschen.

Anmeldung beim Finanzamt entfällt in den meisten Fällen

Steuererklärung
Nur wer eine PV-Anlage mit einer Leistung von über 30 kWp besitzt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss sie beim Finanzamt anmelden.
Adobe Stock

Seit dem Jahr 2022 ist der Betrieb der meisten PV-Anlagen (bis 30 kWp Leistung) steuerfrei, d.h. es fällt keine Einkommen- und keine Umsatzsteuer mehr an. Früher mussten Photovoltaikanlagen dem Finanzamt gemeldet und ausführlich Bericht erstattet werden − dank der neuen Steuerfrei-Regelungen entfällt diese Bürokratie (und somit auch die Anmeldung beim Finanzamt) jetzt glücklicherweise.

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Stand: Juni 2024