Photovoltaik bleibt auch 2026 steuerfrei
Keine Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer
Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage bleibt auch im Jahr 2026 steuerfrei: Es fällt dauerhaft keine Mehrwertsteuer mehr an. Außerdem fällt auf die Einspeisevergütung keine Einkommensteuer an. Möglich macht's das Jahressteuergesetz, das seit 1. Januar 2023 gilt.
Vom Wegfall der Einkommensteuer profitieren generell alle PV-Anlagen-Besitzer. Hier erfahren Sie, wie Sie die Steuerfrei-Regeln nutzen können.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
2026: Steuerfrei-Regeln für Photovoltaik
- Auf neue Anlagen (bis 30 kwP) fällt beim Kauf keine Mehrwertsteuer an. Das bedeutet eine Ersparnis von 19 Prozent.
- Gewinne aus der PV-Anlage sind von der Einkommensteuer befreit.
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Installation, nicht nur das Rechnungsdatum.
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Photovoltaik: Dauerhaft steuerbefreit
Wer eine neue Photovoltaikanlage installiert, bekommt sie um 19 Prozent günstiger. Denn: Seit 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf mehr an. Käufer bekommen sie zum Steuersatz von 0 Prozent.
- Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 kWp erzeugt − was auf praktisch alle privaten PV-Anlagen zutrifft. Auch die beliebten Balkon- oder Steckersolaranlagen fallen darunter.
- Maßgeblich ist das Jahr der Installation (das Datum der Rechnungsstellung ist nicht relevant).
- Auch der Kauf eines Stromspeichers für die Photovoltaikanlage ist seit 2023 umsatzsteuerfrei.
Wie bekomme ich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück?
Das ist ganz einfach. Denn da die Mehrwertsteuer beim Kauf gar nicht erst nicht anfällt, darf sie auch nicht berechnet werden. Achten Sie deshalb darauf, dass in der Rechnung für Ihre neue Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer berechnet wurde. Sollte Ihnen im Nachhinein auffallen, dass die Mehrwertsteuer fälschlicherweise berechnet wurde, muss der Handwerker die zuviel kassierte Mehrwertsteuer wieder zurückzahlen.
Wann gilt eine Photovoltaikanlage als installiert?
Generell gilt: Eine Photovoltaikanlage gilt als in Betrieb genommen bzw. installiert, sobald sie zum ersten Mal Strom erzeugt, der dann auch außerhalb der Anlage genutzt wird. (Maßgeblich ist der Gesetzestext des EEG 2023 § 3, Begriffsbestimmungen, Punkt 30).
Keine Einkommensteuer auf Photovoltaikanlagen
Für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen gibt einen weiteren großen Steuervorteil. Sie müssen den eingespeisten Strom nicht mehr versteuern. Denn: Die Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung entfällt.
Das gilt für alle PV-Anlagen-Besitzer bis zu einer Leistung von 30 kWp. Das ist so großzügig ausgelegt, dass es nahezu alle privaten PV-Anlagen umfasst.
Wichtig: Auch wenn sich die Steuern und damit auch der Bürokratieaufwand verringern, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage häufig noch anmelden. Hier haben wir beschrieben, bei welchen Ämtern Sie Ihre PV-Anlage anmelden müssen »
Photovoltaikanlagen: Steuerfrei für Neukäufer
In diesem Artikel gibt die Wüstenrot Bausparkasse einen guten Überblick zu den aktuellen Steuerfrei-Regelungen für PV-Anlagen » sowie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung einer PV-Anlage.
Fazit: Aktuelle Steuerregeln für Photovoltaikanlagen 2026
- Mit den neuen Steuerfrei-Regeln sparen Besitzer von Photovoltaikanlagen nicht nur viel Geld, sondern zugleich einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie.
- Seit 2023 sind alle PV-Anlagen bis 30 kWp automatisch von der Einkommen- und Mehrwertsteuer befreit.
- Lohnt sich die Einspeisevergütung aktuell? Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Vergütungssätzen »
Stand: Januar 2026
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