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Photovoltaik: Mehrwertsteuer Rückerstattung 2022 / 2023

So holen Sie sich die Mehrwertsteuer zurück
Neue Photovoltaikanlagen werden im Jahr 2023 viel günstiger: Beim Kauf fällt keine Mehrwertsteuer mehr an, auf die Einspeisevergütung keine Einkommensteuer mehr. Steuerfrei ist die neue Devise. Möglich macht's das neue Jahressteuergesetz, das seit 1. Januar 2023 gilt.
Gehen jetzt alle leer aus, die sich schon im Jahr 2022 eine neue Photovoltaikanlage aufs Dach montiert haben? Tatsächlich lohnt sich der Wegfall der Mehrwertsteuer vor allem für Neukäufer, beim Kauf der Photovoltaikanlage. Doch generell profitieren alle PV-Anlagen-Besitzer. Und sogar eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer 2022 ist möglich. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und wieviel Sie mit den neuen Steuererleichterungen sparen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
2023: Die wichtigsten Neuerungen für Photovoltaik
1 Auf neue Anlagen (bis 30 kwP) fällt keine Mehrwertsteuer mehr an. Das bedeutet beim Kauf eine Ersparnis von 19 Prozent bzw. mehrere hundert Euro.
2 Gewinne aus der PV-Anlage sind rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022 von der Einkommensteuer befreit. Das spart auch viel lästige Bürokratie.
3 Ab 2023 darf unbegrenzt Strom eingespeist werden. Die bisherige 70-Prozent-Grenze entfällt. Wer viel einspeist, bekommt also mehr Einspeisevergütung.
Photovoltaik: Mehrwertsteuer Rückerstattung 2023
Wer im Jahr 2023 eine neue Photovoltaikanlage installiert, bekommt sie um satte 19 Prozent günstiger. Denn: Ab 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf mehr an. Endkunden bekommen sie zum Steuersatz von 0 Prozent.
- Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 kWp erzeugt − was auf praktisch alle privaten PV-Anlagen zutrifft. Auch die beliebten Balkon- oder Steckersolaranlagen fallen darunter.
- Maßgeblich ist die Installation im Jahr 2023, nicht das Datum der Rechnungsstellung.
- Nicht nur die PV-Anlage, sondern auch der Kauf eines Stromspeichers, also einer Hausbatterie, ist ab 2023 umsatzsteuerfrei.

Wann gilt eine Photovoltaikanlage als installiert?
Generell gilt: Eine Photovoltaikanlage gilt als in Betrieb genommen bzw. installiert, sobald sie zum ersten Mal Strom erzeugt, der dann auch außerhalb der Anlage genutzt wird.
Maßgeblich ist der Gesetzestext des EEG 2023 (§ 3, Begriffsbestimmungen, Punkt 30):
„Inbetriebnahme“: die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme."
Tipp: Die Clearingstelle EEG vom Bundeswirtschaftsministerium ist eine neutrale Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen und Streitigkeiten des Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dort gibt es auch eine Übersicht häufiger Rechtsfragen.
Was ist aber, wenn die PV-Anlage bereits im Jahr 2022 gekauft wurde? Entgeht ihnen womöglich ein Steuergeschenk von mehreren Tausend Euro?
Das hängt davon ab, ob Sie im Jahr 2022 die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung gewählt haben.
Hintergrund: Bisherige "Liebhaberei-Regelung" bei PV-Anlagen wird ersetzt
Bis Ende 2022 galt das Betreiben einer PV-Anlage vor dem Fiskus als "gewerbliche Tätigkeit". Ein Ärgernis für viele Hausbesitzer. Denn damit waren sie einkommens- und umsatzsteuerpflichtig, obwohl viele ohnehin keine nennenswerten Erträge mit der Einspeisevergütung erwirtschafteten. Ganz zu schweigen vom bürokratischen Aufwand.
Um den PV-Anlagen-Besitzern mit geringem Umsatz entgegen zu kommen, wurde im Juni 2021 die Vereinfachungs- bzw. Liebhaberei-Regel eingeführt, mit der man sich von der Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht befreien konnte. Diese Regelung ist jetzt passè.
⇒ In diesem Artikel erfahren Sie mehr zur Gesetzesneuerung der Liebhaberei-Regelung »
Photovoltaik: Mehrwertsteuer-Rückerstattung 2022

Der Kauf einer Photovoltaikanlage ab 2023 ist umsatzsteuerfrei. Aber auch viele Betreiber älterer Photovoltaikanlagen können sich die Mehrwertsteuer 2022 vom Finanzamt zurück holen.
Da diese Photovoltaikanlagen allerdings vor dem 1.1.2023 angeschafft wurden, greift das neue Gesetz hier nicht. Es gibt allerdings einen Steuertrick, mit dem Sie sich das Geld trotzdem vom Finanzamt zurück holen können.
Wer im Jahr 2022 keine Kleinunternehmerregelung gewählt hatte, kann sich die komplette Mehrwertsteuer 2022 bei der Steuererklärung als Vorsteuer zurückholen.
⇒ Haben Sie sich im Jahr 2022 für die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung (Photovoltaik als "Liebhaberei") entschieden?
Steuertrick: So funktioniert die Mehrwertsteuer-Rückerstattung 2022
Wenn Sie sich im Jahr 2022 für die Regelbesteuerung entschieden haben, können Sie sich die komplette Mehrwertsteuer als Vorsteuer zurück holen.
So gehen Sie vor:
- Als gewerblicher Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen Sie dem Finanzamt über das Steuerportal ELSTER melden, welche Gewinne pro Monat mit der Photovoltaikanlage erwirtschaftet wurden. Das nennt sich Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Dafür müssen Sie bei der Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung anfertigen. Dabei werden die Einnahmen aus der PV-Anlage (Einspeisevergütung) den Kosten (Kauf der Anlage, Kosten für Versicherungen, Steuerberater, Wartung etc.) gegenübergestellt.
- Das Finanzamt rechnet die Umsatzsteuer (sie ergibt sich aus den Erlösen Ihrer PV-Anlage) mit der Mehrwertsteuer gegen und zahlt Ihnen die Differenz aus.
⇒ Der Clou: Da die Umsatzsteuer im Jahr 2022/2023 bei Null liegt, wird Ihnen auf diesem Weg die Mehrwertsteuer vom Finanzamt in voller Höhe zurückerstattet.
Photovoltaikanlagen: Steuerfrei für Neukäufer
In diesem Artikel gibt die Bausparkasse Wüstenrot einen guten Überblick zu den neuen Steuererleichterungen für neue PV-Anlagen: Photovoltaikanlagen: Steuerfrei ab 2023 »

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Mehrwertsteuer-Rückerstattung 2022: Für Kleinunternehmer nicht möglich
Was ist nun mit Photovoltaikanlagen-Besitzern, die sich im Jahr 2022 für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben? Sie gehen leider leer aus.
Denn tatsächlich hatten sie bereits im Jahr 2022 die Möglichkeit, sich für die Regelbesteuerung (und damit eine mögliche Rückerstattung der Mehrwertsteuer) zu entscheiden, sich aber dagegen entschieden. Das Steuermodell "Kleinunternehmer" bietet generell keine Möglichkeit, sich die Mehrwertsteuer zurück erstatten zu lassen.
Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaikanlagen auf einem Blick
Regelbesteuerung
- Vorteil: Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich
- Nachteil: Auf erwirtschaftete Erträge der PV-Anlage muss Einkommensteuer gezahlt werden; hoher behördlicher Aufwand
Kleinunternehmer/Liebhaberei-Regelung
- Vorteil: Keine Einkommen- und Mehrwertsteuerpflicht, weniger Behördenkram
- Nachteil: Keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die PV-Anlage möglich
Aktueller Stand 2023
- Seit 2023 sind alle PV-Anlagen bis 30 kWp automatisch von der Einkommen- und Mehrwertsteuer befreit. Bislang war die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht nur bis zu einer Leistung von 10 kWp möglich (Liebhaberei-Regelung). Somit profitieren jetzt mehr Menschen als vorher.
- Seit 2023 lohnt sich nur noch die Kleinunternehmerregelung. Denn die Regelbesteuerung würde nur zusätzlichen Papierkram ohne zusätzliche Gewinne bedeuten.
Ist ein nachträglicher Wechsel zur Regelbesteuerung möglich?
So manch einer bereut jetzt möglicherweise die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung. Aber ein Wechsel zur Regelbesteuerung wäre weder möglich noch sinnvoll.
Denn bedenken Sie auch die Nachteile: An die Entscheidung für eine Regelbesteuerung sind Sie mindestens fünf Jahre gebunden, erst danach wäre wieder ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich. Und momentan lohnt sich die Regelbesteuerung nicht mehr, da der hohe bürokratische Aufwand weiterhin bleibt. Und da die Mehrwert- und Einkommensteuer zukünftig ohnehin wegfällt, bringt es ihnen auch keine finanziellen Vorteile.
Ist ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich?
Wenn Sie von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchten (vorausgesetzt, Sie erfüllen die dafür notwendigen Bedingungen), ist auch das möglich, allerdings frühestens nach fünf Jahren Regelbesteuerung.

Zusatzbonus: Einkommensteuer 2022 / 2023 sparen
Für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen gibt einen weiteren großen Steuervorteil. Seit 2023 gilt: Sie müssen eingespeisten Strom nicht mehr versteuern. Denn: Die Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung entfällt.
Das gilt für alle PV-Anlagen-Besitzer bis zu einer Leistung von 30 kWp. Das ist so großzügig ausgelegt, dass es nahezu alle privaten PV-Anlagen umfasst.
Wichtig: Auch wenn sich die Steuern und damit auch der Bürokratieaufwand verringern, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage auch weiterhin steuerlich beim Finanzamt anmelden. Hier haben wir beschrieben, bei welchen Ämtern Sie Ihre PV-Anlage anmelden müssen »

Das Schöne am Wegfall der Einkommensteuer ist: Sie kommt alle PV-Anlagen-Besitzer zugute, also auch denjenigen, die schon 2022 oder früher ans Netz gegangen sind. Wer jetzt einspeist, zahlt keine Steuern drauf.
Und es kommt noch besser: Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde festgelegt, dass die Einkommenssteuer bereits ab dem Steuerjahr 2022 rückwirkend entfällt. Alle Erträge aus PV-Anlagen (bis 30 kWp) sind für die Jahre 2022 / 2023 steuerfrei.
Das spart nicht nur viel Geld, sondern auch Papierkram − wer schon länger eine PV-Anlage besitzt, kennt das zur Genüge.
Wichtig zu wissen: Umgekehrt hat das aber auch zur Folge, dass Sie keine Kosten für Abschreibungen oder Instandhaltungsmaßnahmen mehr steuerlich geltend machen dürfen. Diese Möglichkeit gab es nämlich bislang für PV-Anlagen-Besitzer, die ihre Einkommensteuer entrichteten.
Fazit: Photovoltaik Mehrwertsteuer-Rückerstattung 2022 / 2023
- Die Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung entfällt: Alle Erträge aus PV-Anlagen (bis 30 kWp) sind für die Jahre 2022 / 2023 steuerfrei.
- Wer im Jahr 2023 eine Photovoltaikanlage erwirbt, zahlt keine Mehrwertsteuer.
- Wer im Jahr 2022 eine Photovoltaikanlage erworben hat, kann sich die bereits gezahlte Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen, sofern er die Regelbesteuerung gewählt hatte.
- Wer sich im Jahr 2022 für die Kleinunternehmerregelung entscheiden hatte, kann sich die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurück holen.
Weiterführende Link-Tipps zum Thema
- FAQ des Bundesfinanzministeriums » („Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen)
- Empfehlenswert ist auch dieser Artikel von Finanztip »
- Viele Praxisfragen rund um die Nullsteuer für Photovoltaikanlagen werden in diesem Artikel der deutschen Handwerkzeitung beantwortet »
Stand: September 2023
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