Photovoltaik: Ab 2024 dauerhaft ohne Mehrwertsteuer

Keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

Keine Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer

Foto: Adobe Stock

Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage ist seit 2023 steuerfrei: Es fällt keine Mehrwertsteuer mehr an (in den Jahren zuvor galt noch ein Steuersatz von 19 Prozent). Außerdem fällt auf die Einspeisevergütung keine Einkommensteuer mehr an. Möglich macht's das Jahressteuergesetz, das seit 1. Januar 2023 gilt.

Diese Steuerfrei-Regeln aus dem vergangenen Jahr werden auch im Jahr 2024 und darüber hinaus sogar dauerhaft bleiben, bestätigte das Bundesfinanzministerium.

Der Wegfall der Mehrwertsteuer lohnt sich vor allem für PV-Anlagen-Neukäufer der Jahre 2023/2024. Vom Wegfall der Einkommensteuer profitieren generell alle PV-Anlagen-Besitzer. Hier erfahren Sie, wie Sie die neuen Steuerfrei-Regeln nutzen können − auch wenn Sie schon vor 2023 eine PV-Anlage gekauft haben.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Photovoltaik: Mehrwertsteuer entfällt für 2023 / 2024
  2. Photovoltaik: Ist eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung für 2022 möglich?
  3. Zusatzbonus für alle: Einkommensteuer 2022 / 2023 / 2024 sparen
  4. Fazit: Aktuelle Steuerregeln für Photovoltaikanlagen 2023 / 2024

2024: Steuerfrei-Regeln für Photovoltaik

1 Auf neue Anlagen (bis 30 kwP) fällt 2023/2024 beim Kauf keine Mehrwertsteuer an. Das bedeutet eine Ersparnis von 19 Prozent im Vergleich zu 2022.

2 Gewinne aus der PV-Anlage sind 2023/2024 von der Einkommensteuer befreit. Das gilt auch rückwirkend fürs Steuerjahr 2022.

3 Seit 2023/2024 darf unbegrenzt Strom eingespeist werden, die 70-Prozent-Grenze entfällt (sie galt noch 2022). Wer viel einspeist, bekommt mehr Einspeisevergütung.

Photovoltaik: Mehrwertsteuer entfällt für 2023 / 2024

Wer im Jahr 2023 / 2024 eine neue Photovoltaikanlage installiert, bekommt sie um satte 19 Prozent günstiger. Denn: Seit 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf mehr an. Endkunden bekommen sie zum Steuersatz von 0 Prozent.

  • Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 kWp erzeugt − was auf praktisch alle privaten PV-Anlagen zutrifft. Auch die beliebten Balkon- oder Steckersolaranlagen fallen darunter.
  • Maßgeblich ist die Installation im Jahr 2023 / 2024 (das Datum der Rechnungsstellung ist nicht relevant).
  • Auch der Kauf eines Stromspeichers für die Photovoltaikanlage ist seit 2023 / 2024 umsatzsteuerfrei.

Wie bekomme ich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück?

Das ist ganz einfach. Denn da die Mehrwertsteuer beim Kauf gar nicht erst nicht anfällt, darf sie auch nicht berechnet werden. Achten Sie deshalb darauf, dass in der Rechnung für Ihre neue Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer berechnet wurde. Sollte Ihnen im Nachhinein auffallen, dass die Mehrwertsteuer fälschlicherweise berechnet wurde, muss der Handwerker die zuviel kassierte Mehrwertsteuer wieder zurückzahlen.

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Stromspeicher sind eine clevere Lösung, um den eigenen Photovoltaikstrom auch dann zu nutzen, wenn die Sonne nicht scheint.
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Wann gilt eine Photovoltaikanlage als installiert?

Generell gilt: Eine Photovoltaikanlage gilt als in Betrieb genommen bzw. installiert, sobald sie zum ersten Mal Strom erzeugt, der dann auch außerhalb der Anlage genutzt wird. (Maßgeblich ist der Gesetzestext des EEG 2023 § 3, Begriffsbestimmungen, Punkt 30).

Hintergrund: "Liebhaberei-Regelung" bei PV-Anlagen wurde ersetzt

Bis Ende 2022 galt das Betreiben einer PV-Anlage vor dem Fiskus als "gewerbliche Tätigkeit". Ein Ärgernis für viele Hausbesitzer. Denn damit waren sie einkommens- und umsatzsteuerpflichtig, obwohl viele ohnehin keine nennenswerten Erträge mit der Einspeisevergütung erwirtschafteten. Ganz zu schweigen vom bürokratischen Aufwand.

Um den PV-Anlagen-Besitzern mit geringem Umsatz entgegen zu kommen, wurde im Juni 2021 die Vereinfachungs- bzw. Liebhaberei-Regel eingeführt, mit der man sich von der Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht befreien konnte. Diese Regelung ist jetzt passè. Sie wurde durch die neuen Steuerfrei-Regelungen ersetzt.

⇒ In diesem Artikel erfahren Sie mehr zur Gesetzesneuerung der Liebhaberei-Regelung »

Photovoltaik: Ist eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung für 2022 möglich?

Symbolbild Einkommenssteuer
Machen Sie die Umsatzsteuer einfach rückgängig. Sparen Sie sich die Mehrwertsteuer ab 2022.
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Der Kauf einer Photovoltaikanlage ab 2023 / 2024 ist umsatzsteuerfrei. Was ist aber, wenn die PV-Anlage bereits im Jahr 2022 oder früher gekauft wurde? Entgeht dem Käufer dann womöglich ein Steuergeschenk von mehreren Tausend Euro? Oder wäre es möglich, sich die Mehrwertsteuer 2022 vom Finanzamt zurückzuholen?

⇒ Tatsächlich war es noch im Jahr 2023 möglich, sich die Mehrwertsteuer über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückzuholen. Da die letzte Frist für die Abgabe der Steuererklärung fürs Jahr 2022 allerdings inzwischen abgelaufen ist, gibt es diese Möglichkeit nun nicht mehr.

Generell gilt die Befreiung von der Mehrwertsteuer nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1.1.2023 angeschafft wurden.

Steuertrick: So funktionierte die Mehrwertsteuer Rückerstattung fürs Jahr 2022

Noch im Jahr 2023 gab es einen Steuertrick, mit dem man sich die "zuviel gezahlte" Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen konnte. Dieser Steuertrick funktionierte allerdings nur für diejenigen, die sich im Jahr 2022 für die "gewerbliche" Regelbesteuerung (und somit gegen die damals noch optional geltende Kleinunterehmerregelung/Photovoltaik als "Liebhaberei") entschieden hatten.

Wer sich im Jahr 2022 für die Regelbesteuerung entschieden hatte, konnte sich die komplette Mehrwertsteuer 2022 bei der Steuererklärung als Vorsteuer zurückholen. So musste man dabei vorgehen:

  1. Als "gewerblicher Betreiber" einer Photovoltaikanlage musste man dem Finanzamt über das Steuerportal ELSTER per Umsatzsteuer-Voranmeldung melden, welche Gewinne pro Monat mit der Photovoltaikanlage erwirtschaftet wurden.
  2. Dafür musste man bei der Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung anfertigen. Dabei wurden die Einnahmen aus der PV-Anlage (Einspeisevergütung) den Kosten (Kauf der Anlage, Kosten für Versicherungen, Steuerberater etc.) gegenübergestellt.
  3. Das Finanzamt rechnete die Umsatzsteuer (sie ergibt sich aus den Erlösen Ihrer PV-Anlage) mit der Mehrwertsteuer gegen und zahlte letztlich die Differenz aus.

⇒ Der Clou: Da die Umsatzsteuer im Jahr 2022/2023 bei Null liegt, wurde auf diesem Weg die Mehrwertsteuer vom Finanzamt in voller Höhe zurückerstattet.

Ist ein nachträglicher Wechsel zur Regelbesteuerung möglich?

Manch einer, der bereits vor 2023 seine Photovoltaikanlage gekauft hat, bereut jetzt möglicherweise die damalige Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung. Aber ein Wechsel zur Regelbesteuerung wäre weder möglich noch sinnvoll.

Denn bedenken Sie auch die Nachteile: Die Mehrwertsteuer können Sie sich jetzt ohnehin nicht mehr zurückholen, da die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bereits abgelaufen ist. Hinzu kommt: An die Entscheidung für eine Regelbesteuerung wären Sie mindestens fünf Jahre gebunden, erst danach wäre wieder ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich. Und momentan lohnt sich die Regelbesteuerung nicht mehr, da der hohe bürokratische Aufwand weiterhin bleibt. Und da die Mehrwert- und Einkommensteuer zukünftig ohnehin wegfällt, bringt es ihnen auch keine finanziellen Vorteile.

Volles Photovoltaik-Dach
Machen Sie Ihr Dach ruhig voll: Die meisten neuen Regelungen für Photovoltaikanlagen gelten bis zu einer Leistung von 30 kWp.
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Zusatzbonus für alle: Einkommensteuer 2022 / 2023 / 2024 sparen

Für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen gibt einen weiteren großen Steuervorteil. Seit 2023 gilt: Sie müssen eingespeisten Strom nicht mehr versteuern. Denn: Die Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung entfällt.

Das gilt für alle PV-Anlagen-Besitzer bis zu einer Leistung von 30 kWp. Das ist so großzügig ausgelegt, dass es nahezu alle privaten PV-Anlagen umfasst.

Luftaufnahe von Haus und Nebengebäuden mit Photovoltaikelementen
Volle Kraft voraus: Sie müssen die Leistung Ihrer Photovoltaikanlage nicht mehr drosseln. Beachten Sie aber die Maximalleistung. Auf diesem Grundstück könnte das ohne zusätzliche Maßnahmen knapp werden.
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⇒ Das Schöne am Wegfall der Einkommensteuer ist: Sie kommt allen PV-Anlagen-Besitzer zugute, also auch denjenigen, die schon 2022 oder früher ans Netz gegangen sind. Wer jetzt einspeist, zahlt keine Steuern drauf.

Und es kommt noch besser: Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde festgelegt, dass die Einkommenssteuer bereits ab dem Steuerjahr 2022 rückwirkend entfällt. Alle Erträge aus PV-Anlagen (bis 30 kWp) sind für die Jahre 2022 / 2023 steuerfrei.

Das spart nicht nur viel Geld, sondern auch Papierkram − wer schon länger eine PV-Anlage besitzt, kennt das zur Genüge.

Wichtig zu wissen: Umgekehrt hat das aber auch zur Folge, dass Sie keine Kosten für Abschreibungen oder Instandhaltungsmaßnahmen mehr steuerlich geltend machen dürfen. Diese Möglichkeit gab es nämlich bislang für PV-Anlagen-Besitzer, die ihre Einkommensteuer entrichteten.

Wichtig: Auch wenn sich die Steuern und damit auch der Bürokratieaufwand verringern, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage auch weiterhin steuerlich beim Finanzamt anmelden. Hier haben wir beschrieben, bei welchen Ämtern Sie Ihre PV-Anlage anmelden müssen »

Photovoltaikanlagen: Steuerfrei für Neukäufer

In diesem Artikel gibt die Wüstenrot Bausparkasse einen guten Überblick zu den neuen Steuererleichterungen für neue PV-Anlagen: Photovoltaikanlagen: Steuerfrei ab 2023 »

Fazit: Aktuelle Steuerregeln für Photovoltaikanlagen 2023 / 2024

  • Mit den neuen Steuerfrei-Regeln sparen Besitzer von Photovoltaikanlagen nicht nur viel Geld, sondern zugleich einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie.
  • Seit 2023 / 2024 sind alle PV-Anlagen bis 30 kWp automatisch von der Einkommen- und Mehrwertsteuer befreit. Bislang war die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht nur bis zu einer Leistung von 10 kWp möglich (Liebhaberei-Regelung). Somit profitieren jetzt mehr Menschen als vorher.
  • Seit 2023 lohnt sich nur noch die Kleinunternehmerregelung. Denn die Regelbesteuerung würde nur zusätzlichen Papierkram ohne zusätzliche Gewinne bedeuten.
  • Seit 2024 sinkt die Einspeisevergütung schrittweise um jeweils ein Prozent pro Halbjahr. Zurzeit liegt sie bei rund 8 Prozent. Was das für Hausbesitzer bedeutet, erfahren Sie in unserem Artikel Photovoltaik: Einspeisevergütung 2024 − lohnt sie sich?

Stand: Februar 2024

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