Homeoffice steuerlich absetzen: Tipps vom Steuerberater

Homeoffice

Heimarbeit von der Steuer absetzen

Foto: Drobot Dean/Adobe Stock

Immer mehr Menschen verbringen einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause. Hier erfahren Sie, wie Sie die verschiedenen Varianten des Arbeitens zu Hause steuerlich absetzen können: mal sind es 600 Euro, mal 1.250 Euro, mal gibt es keine Obergrenze. Steuerberater Thomas Kuth hat dazu die passenden Tipps.

Homeoffice von der Steuer absetzen − alle steuerlichen Regelungen finden Sie hier im Überblick.

Was gilt steuerrechtlich als Homeoffice?

Steuerberater Thomas Kuth
Unser Experte: Steuerberater Thomas Kuth, www.frtg-essen.de
FRTG Essen

„Der landläufig gebrauchte Begriff ‚Homeoffice‘ beschreibt steuerrechtlich einen Sonderfall“, erläutert Thomas Kuth. Denn formal gesehen ist ein Homeoffice- oder Tele(heim)arbeitsplatz ein fester Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld – inklusive einer genauen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

„Dem gegenüber beschreibt das mobile Arbeiten das, was viele Arbeitnehmer mal mehr, mal weniger improvisiert daheim betreiben – ob am Küchentisch oder am Schreibtisch“, so der Steuerberater. Dafür gibt es die etwas missverständlich benannte Homeoffice-Pauschale, über die schnell und unbürokratisch bis zu 600 Euro steuerlich absetzbar sind.

Homeoffice-Pauschale für die Coronajahre 2020 bis 2022

Bisher ließen sich die Kosten fürs Homeoffice nur unter strengen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Heißt konkret: Die Kosten fürs Arbeitszimmer konnten Sie nur dann steuerlich absetzen, wenn es sich um einen separaten Raum handelt, der fast ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder der Laptop auf dem Küchentisch akzeptierte das Finanzamt nicht.

Mit der neuen Homeoffice-Pauschale (zunächst befristet für 2020 bis 2022) fallen diese Schranken und es soll unbürokratisch geholfen werden.

Die Homeoffice-Pauschale

Pro Homeoffice-Tag gibt es 5 Euro − maximal für 120 Tage pro Jahr. Sie sparen also insgesamt bis zu 600 Euro, absetzbar als Werbungskosten. Die Homeoffice-Pauschale wird nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag gewährt. Daher profitieren besonders diejenigen, die Werbungskosten von über 1.000 Euro haben.

„Die Pauschale deckt alle unmittelbaren Kosten der Raumnutzung ab wie etwa Strom und Heizung“, erklärt Steuerberater Kuth. „Darüber hinaus können Sie aber weitere Kosten für Arbeitsmittel – inklusive Belegen – bei den persönlichen Werbungskosten angeben.“ Dazu gehören etwa Ausgaben für die Ausstattung des Arbeitsplatzes, für Büromaterialien, Fachliteratur oder Fortbildungen.

Achtung: Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig kassieren geht natürlich nicht. Für die Arbeitstage im Homeoffice entfällt somit die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Homeoffice als Festangestellter steuerlich absetzen

Wer zu Hause einen festen Arbeitsplatz in einem Arbeitszimmer eingerichtet hat, hat weitere Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung.

Kann ich die Kosten fürs Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Das häusliche Arbeitszimmer wird bei Angestellten vom Finanzamt meist nicht akzeptiert, denn für diesen Raum gelten strikte Regeln:

Homeoffice Arbeitsbedingungen
Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ein Durchgangszimmer gelten vor dem Fiskus nicht als Arbeitszimmer.
Foto: Pixabay
  1. Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der büromäßig möbliert ist.
  2. Der Raum wird nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt.
  3. Der Arbeitgeber stellt keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung. (Das gilt beispielsweise auch für Lehrer und Dozenten, die keinen eigenen Schreibtisch in der Schule haben, oder für Außendienstmitarbeiter)
  4. Das Homeoffice bildet den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Arbeitnehmer, die im Homeoffice nur zeitweise zu Hause arbeiten, erfüllen die Bedingung nicht. Steht ihnen außerdem im Betrieb noch ein Arbeitsplatz zur Verfügung, greift die Regelung erst recht nicht.

Strittig – und Gegenstand vieler Gerichtsurteile – ist immer wieder die Frage: Wo liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit? Vor allem Lehrer kennen diese Problematik, auch Handelsvertreter, beratende Ingenieure oder Ärzte. Sie arbeiten teilweise zu Hause, teilweise woanders – und die Finanzämter akzeptieren die Heimarbeitszimmer in der Regel nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Ausnahmen sind möglich, aber immer das Ergebnis individueller Abwägungen des zuständigen Finanzamts.

Abschreibungen fürs Arbeitszimmer zu Hause

  • Ist der Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im häuslichen Arbeitszimmer tätig, kann er sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem anteiligen Wohnraum (Strom, Heizung, Miete etc.) als Werbungskosten berücksichtigen.
  • Bei einer Nutzung bis 50 Prozent der Arbeitstage im Jahr ist der Kostenabzug für die Nutzung der Räumlichkeiten auf 1.250 Euro pro Jahr begrenzt. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter dem Höchstbetrag, können Sie auch nur diese Kosten in der Steuererklärung eintragen.

Der Höchstbetrag von 1.250 Euro gilt pro Person, nicht pro Zimmer!

  • Wichtig: Haben Sie zwei oder mehr Arbeitszimmer, können Sie die angefallenen Kosten dennoch nur einmal in der Steuererklärung angeben (BFH, Aktenzeichen VIII R 15/15).
  • Umgekehrt gilt aber auch: Verschiedene Personen, die dasselbe Arbeitszimmer nutzen, können jeweils 1.250 Euro geltend machen, sofern Sie die jeweiligen Aufwendungen auch getragen haben.

Teleheimarbeitsplatz steuerlich absetzen

Teleheimarbeitsplätze werden vom Arbeitgeber im Privatbereich der Beschäftigten fest eingerichtet. Thomas Kuth weist auf die rechtlichen Konsequenzen hin: „Damit gilt die Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitsplatz den Arbeits- und Gesundheitsschutzrechten entsprechend ausgestattet ist.“ Das gilt vom Schreibtisch über den Bürostuhl bis zur Beleuchtung.

Wenn bei einem solchen vollwertigen Arbeitsplatz der Arbeitgeber die Kosten für Einrichtung, Ausstattung und Unterhalt oder für Software und Geräte übernimmt, können Sie diese auch nicht steuerlich geltend machen.

Es ist sinnvoll, alle Rechte und Pflichten, die den Teleheimarbeitsplatz betreffen, in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag zu regeln: die Modalitäten der Arbeit ebenso wie die Frage, wer die Kosten für das heimische Arbeitszimmer und dessen Ausstattung bezahlt. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Office-Ausstattung, muss geregelt sein, inwieweit der Heimarbeiter diese privat benutzen darf. Auch die Bestimmungen des Datenschutzes müssen eingehalten werden. Hat ein Heimarbeiter während der Arbeitszeit einen Unfall, greift in der Regel die betriebliche Unfallversicherung.

Homeoffice als Freiberufler oder Selbstständiger steuerlich absetzen

Freischaffende und Selbstständige, die zu Hause arbeiten, sind für alles selbst verantwortlich − vom Kuli bis zur Stromrechnung. Sie können in der Regel alle Kosten rund ums heimische Arbeitszimmer steuerlich absetzen oder als Betriebsausgaben geltend machen – von der Büroausstattung bis zum Mietanteil fürs Arbeitszimmer.

Dabei gelten für die steuerliche Anerkennung als Arbeitszimmer dieselben strengen Bestimmungen wie für Arbeitnehmer. Liegt ein Arbeitszimmer vor, können Kosten, die für die gesamte Wohnung anfallen, wie Miete, Strom oder Heizung, anteilig fürs Arbeitszimmer geltend gemacht werden.

Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

Voll anrechenbar Anteilig anrechenbar
  • Büromöbel, Ausstattung
  • Renovierung
  • Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers (beispielsweise durch einen Anbau oder Dachgeschossausbau)
  • Miete
  • Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr usw.,
  • Reinigungskosten
  • Hausratversicherung
  • Abschreibungen, Betriebskosten und Schuldzinsen (nur für Eigentümer)

Anteilige Kosten richtig berechnen

Setzen Sie die Fläche des Arbeitszimmers in Bezug zur Gesamtfläche der Wohnung. Sie erhalten den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers.

Rechenbeispiel:

Die Wohnung ist 120 m² groß, das Arbeitszimmer 12 m².
Dann rechnen Sie: 12/120 x 100 = 10 Prozent.

Damit können Sie 10 Prozent der anteiligen Kosten, beispielsweise der Mietkosten, steuerlich geltend machen. Betragen die Mietkosten beispielsweise 1.200 Euro, rechnen Sie: 1.200/100 x 10 = 120 Euro

Ergebnis: Es dürfen 120 Euro Mietanteil steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit: Heimarbeit steuerlich absetzen auf einem Blick

  • Für die Coronajahre 2020 bis 2022 gilt fürs mobile Arbeiten eine unbürokratische Regelung, mit der Sie bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale pro Jahr steuerlich anrechnen können.
  • Wer einen vertraglich geregelten Teleheimarbeitsplatz hat, kann bis maximal 1.250 Euro absetzen, wenn er bis zu 50 Prozent der Arbeitstage zu Hause arbeitet.
  • Wer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Teleheimarbeitsplatz verbringt, kann für das Arbeitszimmer sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem anteiligen Wohnraum als Werbungskosten geltend machen.
  • Das Arbeitszimmer muss ein abschließbarer Raum sein und darf nicht anderweitig genutzt werden. Nicht zulässig sind ein Durchgangszimmer, eine Arbeitsecke, ein Spiel-, Gäste- oder Bügelzimmer.
  • Absetzbar sind nur Ausgaben, die der Arbeitgeber weder bezahlt noch erstattet. Schreibtisch, Aktenschrank und Regale sind gegebenenfalls absetzbar. Eine ausklappbare Couch ist Verhandlungssache, ein TV-Gerät z. B. für einen Fernsehjournalisten auch.

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Stand: Februar 2022

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