Wärmepumpe und Hausstrom: Ein Tarif oder zwei – was lohnt sich?
Wann lohnt sich ein eigener Zähler?
Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann beim Strom Geld sparen. Doch was ist günstiger: ein gemeinsamer Stromtarif für Haushalt und Wärmepumpe oder ein separater Wärmepumpentarif mit eigenem Zähler?
Wir erklären, wann sich ein zweiter Zähler lohnt, welche Rabatte es gibt und worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Wärmepumpenstrom-Preis: Der Rabatt steckt im Netzentgelt
Vorweg: Einen besonderen Wärmepumpenstrom gibt es nicht. Aus der Leitung kommt derselbe Strom wie für den Kühlschrank oder den Backofen. Trotzdem kann Strom für Wärmepumpen günstiger sein. Das hat vor allem zwei Gründe:
1. Niedrigere Netzentgelte
Ein Teil Ihres Strompreises entfällt auf das sogenannte Netzentgelt. Damit bezahlen Sie die Nutzung des Stromnetzes.
Für neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung gelten seit 2024 besondere Regeln: Bei einer Überlastung des Stromnetzes darf der Netzbetreiber ihre Leistung vorübergehend drosseln. Dafür erhalten die Betreiber einen Rabatt auf das Netzentgelt.
Für ältere Anlagen mit Sperrvertrag gelten bis Ende 2028 eigene Regeln. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur EVU-Sperre »
2. Geringere Konzessionsabgabe
Mit einem separaten Wärmepumpenzähler lässt sich oft noch etwas mehr sparen: Für Wärmepumpenstrom kann eine niedrigere Konzessionsabgabe gelten. Das ist eine Gebühr, die Stromanbieter an die Gemeinden zahlen.
Lieferant oder Netzbetreiber – wer ist wofür zuständig?
Den Tarif schließen Sie beim Stromlieferanten ab, der Ihnen auch die Rechnung schickt. Das Netzentgelt-Modul dagegen ist Sache des Netzbetreibers, dem die Leitungen in Ihrer Region gehören. Gewählt wird es bei der Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber – das erledigt meist der Installateur – oder beim Abschluss des Liefervertrags. Eine eigene Rechnung vom Netzbetreiber bekommen Sie nicht, er rechnet mit Ihrem Lieferanten ab.
Ein Zähler oder zwei: Was ist besser?
Für Wärmepumpe und Haushalt können Sie einen gemeinsamen Stromzähler nutzen oder einen separaten Zähler für die Wärmepumpe installieren lassen.
- Ein gemeinsamer Zähler ist unkomplizierter und verursacht weniger Fixkosten. Auch damit können Sie einen Strompreisrabatt erhalten (Modul 1).
- Ein separater Zähler ermöglicht einen höheren Rabatt auf die Netzentgelte (Modul 2). Dafür entstehen zusätzliche Kosten für den Zähler und einen zweiten Stromvertrag.
Ob sich das lohnt, hängt vor allem vom Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe ab.
Was ein zweiter Zähler voraussetzt
Ob ein separater Zähler für die Wärmepumpe ohne Weiteres möglich ist, entscheidet sich im Zählerschrank: Es braucht einen freien Zählerplatz. Fehlt er, wird ein Umbau oder ein neuer Schrank fällig – und das kann laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hohe Kosten verursachen. Bauherren klären die Zählerfrage deshalb am besten, bevor der Elektroplan steht.
Photovoltaik und zweiter Zähler
Mit Solaranlage auf dem Dach wird es kniffliger, denn Eigenstrom und Wärmepumpentarif vertragen sich nicht automatisch. Drei Messkonzepte stehen zur Wahl:
- Gemeinsame Messung: Alles hängt an einem Zähler. Solarstrom fließt direkt in die Wärmepumpe, einen Wärmepumpentarif gibt es aber nicht.
- Einfach getrennte Messung: Die Wärmepumpe bekommt Zähler und Tarif für sich. Solarstrom vom Dach erreicht sie dann nicht.
- Kaskadenschaltung: Zwei hintereinandergeschaltete Zähler ermöglichen beides. Das bedeutet mehr Installationsaufwand und höhere Messkosten, zudem muss der Netzbetreiber das Messkonzept genehmigen. Laut ADAC lohnt sich die Kaskade vor allem bei hohem Netzstrombedarf.
Wichtig für alle, die Solarstrom und Netzentgelt-Rabatt kombinieren wollen: Laut Festlegung der Bundesnetzagentur funktioniert Modul 2 mit den gängigen Messkonzepten auch zusammen mit Eigenverbrauch aus einer Photovoltaikanlage. Der Rabatt gilt dann allerdings nur für den Strom, den die Wärmepumpe tatsächlich aus dem Netz zieht.
Modul 1, 2 oder 3: Welches Netzentgelt-Modell passt?
Wärmepumpe: Modul 1 oder 2? Das ist die wichtigste Frage, denn beide schließen sich gegenseitig aus.
- Modul 1 – pauschal: Sie erhalten einen jährlichen Festbetrag, unabhängig vom Verbrauch. Seine Höhe hängt vom Netzgebiet ab, ein gemeinsamer Zähler genügt. Ohne aktive Wahl gilt automatisch Modul 1.
- Modul 2 – prozentual: Der Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt auf 40 Prozent. Sie haben richtig gelesen: Gemeint ist nicht der Arbeitspreis Ihres Liefervertrags, sondern nur der darin enthaltene Netzentgelt-Anteil. Voraussetzung ist ein separater Zähler.
- Modul 3 – zeitvariabel: Seit April 2025 lässt sich Modul 1 um zeitabhängige Netzentgelte mit drei Preisstufen ergänzen. Modul 3 gibt es nur zusammen mit Modul 1, nicht mit Modul 2, und es setzt ein intelligentes Messsystem Hängt die Wärmepumpe am Haushaltszähler, gilt das zeitvariable Netzentgelt für den gesamten Haushaltsstrom.
Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, allerdings nicht rückwirkend.
Modul 3 ist kein dynamischer Stromtarif
Bei Modul 3 schwanken die Netzentgelte je nach Tageszeit. Bei einem dynamischen Stromtarif verändert sich dagegen der Strompreis entsprechend den Börsenpreisen. Beides lässt sich kombinieren.
Für Wärmepumpen bringt Modul 3 allerdings meist nur geringe Vorteile, da sie auch tagsüber Strom benötigen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag über dynamische Stromtarife »
Wann lohnt sich ein eigener Wärmepumpen-Stromtarif?
Ob ein separater Wärmepumpen-Stromtarif sinnvoll ist, hängt vor allem vom Jahresverbrauch ab. Statt einer Pauschalantwort hilft ein Rechenweg mit Ihren eigenen Zahlen:
- Verbrauch ermitteln: Wie viele Kilowattstunden zieht die Wärmepumpe pro Jahr aus dem Netz?
- Ersparnis berechnen: Den Netzentgelt-Arbeitspreis nennt das Preisblatt Ihres Netzbetreibers – steht dort ein Nettowert, kommt die Mehrwertsteuer hinzu. Modul 2 spart 60 Prozent davon, multipliziert mit dem Verbrauch. Mit eigenem Zähler sinkt zudem oft die Konzessionsabgabe.
- Kosten abziehen: den Pauschalrabatt aus Modul 1, der wegfällt, den Grundpreis des zweiten Vertrags, das Messentgelt und, auf einige Jahre verteilt, einen möglichen Umbau des Zählerschranks.
Bleibt ein Plus, spricht das für den zweiten Zähler.
Bei geringem Verbrauch, etwa im gut gedämmten Neubau, kann der Zweittarif dagegen teurer werden. Eine Photovoltaikanlage verschiebt die Rechnung zusätzlich: Je mehr Solarstrom die Wärmepumpe nutzt, desto weniger Netzstrom profitiert vom Modul-2-Rabatt. Der Pauschalrabatt aus Modul 1 bleibt dagegen in voller Höhe. Modul 1 plus 3 wird interessant, wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist und Sie Verbrauch – etwa das Laden des E-Autos – in günstige Zeitfenster legen können.
Entscheidungstabelle: Wann lohnt sich welcher Tarif?
|
Ihre Situation |
Zähler |
Modul |
Darauf sollten Sie achten |
|
Geringer Verbrauch, etwa im gut gedämmten Neubau |
gemeinsam |
Modul 1 |
Weitergabe des Pauschalrabatts bestätigen lassen |
|
Hoher Verbrauch, etwa im Bestandsgebäude |
separat |
Modul 2 |
Zählerschrank prüfen, Rechenweg durchgehen |
|
Intelligentes Messsystem vorhanden, Verbrauch verschiebbar (z. B. E-Auto) |
gemeinsam |
Modul 1 + 3 |
Zeitfenster im Preisblatt des Netzbetreibers; gilt für den gesamten Haushaltsstrom |
|
PV-Anlage mit viel Eigenverbrauch |
gemeinsam |
Modul 1 |
Solarstrom fließt direkt in die Wärmepumpe |
|
PV-Anlage und hoher Netzstrombedarf |
Kaskade |
Modul 2 |
Genehmigung des Netzbetreibers, Mehrkosten; Rabatt nur auf Netzbezug |
|
Kein Platz im Zählerschrank |
gemeinsam |
Modul 1, ggf. + 3 |
Umbaukosten gegen Ersparnis rechnen |
|
Haus mit Wärmepumpe gekauft |
vorhandenen prüfen |
zunächst Modul 1 |
Modul selbst neu wählen |
Das zahlt der Staat beim Einbau einer Wärmepumpe
Insgesamt übernimmt der Staat bis zu 80 Prozent der Kosten beim Kauf einer modernen Heizungsanlage. Diese Übersicht der Wüstenrot Bausparkasse fasst die aktuellen Fördergelder für Wärmepumpen zusammen »
Angebote richtig vergleichen
Erst das Modul, dann der Tarif: Viele Wärmepumpentarife sind an ein Modul gebunden. Prüfen Sie außerdem, ob der Lieferant die Netzentgeltreduzierung weitergibt. Verpflichtet ist er dazu laut Bundesnetzagentur nicht, maßgeblich sind Vertrag und AGB.
Eine im September 2026 veröffentlichte Finanztip-Umfrage unter 20 großen Versorgern zeigt, wie uneinheitlich die Praxis ist: Nur sieben geben den Modul-2-Rabatt in allen Tarifen weiter, zwölf nur in Spezialtarifen. Modul 3 ermöglichen ebenfalls nur sieben.
„Es ist wichtig, dass alle Stromanbieter die Netzentgeltreduzierung direkt im Preis ausweisen“, sagte André Juffern, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW, bereits im März 2026. „Nur so wird der tatsächlich zu zahlende Preis erkennbar und die Tarife verschiedener Anbieter damit vergleichbar.“ Vergleichen Sie außerdem Grund- und Arbeitspreis getrennt sowie Laufzeit, Preisgarantie und gegebenenfalls den Ökostrom-Nachweis.
Gut zu wissen: Das Modul zieht nicht mit um
Wer ein Haus mit Wärmepumpe kauft, übernimmt nicht das Modul des Vorbesitzers. Die Wahl von Modul 2 oder 3 ist nicht übertragbar, beim Betreiberwechsel gilt zunächst Modul 1, bis Sie neu wählen
Fazit: Wann lohnt sich ein eigener Wärmepumpentarif?
- Bei geringem Stromverbrauch reicht meist ein gemeinsamer Zähler für Haushalt und Wärmepumpe.
- Bei hohem Verbrauch kann sich dagegen ein separater Wärmepumpentarif lohnen – vorausgesetzt, die Einsparungen übersteigen die zusätzlichen Kosten.
Unser Tipp: Vergleichen Sie beide Varianten und achten Sie darauf, dass Ihr Stromanbieter die reduzierten Netzentgelte tatsächlich an Sie weitergibt.
Rechtlicher Hinweis
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