Wie lange sind Öl- und Gasheizungen noch erlaubt?
Gas- und Ölheizungsverbot?
Werden Gasheizungen verboten? Und wie lange darf eine bestehende Ölheizung noch laufen? Diese Fragen beschäftigen viele Hausbesitzer. Die klare Antwort lautet: Ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen gibt es nicht. Bestehende Anlagen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden. Auch der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung bleibt nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt.
Langfristig wird der Betrieb allerdings schwieriger: Fossiles Erdgas und Heizöl sollen schrittweise durch klimafreundlichere Brennstoffe ersetzt werden. Ab 2045 dürfen Heizungen gar nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Was bedeutet das für Ihre Heizung? Wir erklären, wie lange Gas- und Ölheizungen noch erlaubt sind, was für Bestandsanlagen gilt und warum sich der Einbau einer neuen Anlage trotz der neuen Wahlfreiheit möglicherweise nicht lohnt.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Öl- und Gasheizungsverbot? Antworten kompakt
- Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht verboten. Sie dürfen grundsätzlich weiterlaufen und repariert werden.
- Auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleibt nach dem neuen Gesetz erlaubt.
- Die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe erneuerbarer Energien für neue Heizungen entfällt.
- Aber: Ab 2029 müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen schrittweise mit höheren Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden.
- Ab 2045 dürfen gar keine fossilen Brennstoffe wie herkömmliches Erdgas und Heizöl mehr zum Heizen verwendet werden. Ob klimafreundliches Gas und Bioheizöl dann ausreichend verfügbar und bezahlbar sind, ist offen.
Werden Öl- und Gasheizungen verboten?
Nein, ein generelles Gas- oder Ölheizungsverbot gibt es nicht.
Das gilt sowohl für bestehende Anlagen als auch – nach Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes – für den Einbau neuer Heizungen. Hauseigentümer dürfen dann grundsätzlich weiterhin selbst entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, Fernwärme, eine Pelletheizung, eine Hybridheizung oder eine Öl- beziehungsweise Gasheizung wählen. Die bisherige pauschale Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden müssen, entfällt.
Allerdings heißt „erlaubt“ nicht, dass Öl- und Gasheizungen künftig unverändert mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Die Anforderungen verlagern sich von der Heiztechnik auf den verwendeten Brennstoff.
Neues Heizungsgesetz: Was galt bisher, was gilt künftig?
Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Wer seine Heizung austauschen muss, hat damit künftig wieder mehr Auswahl beim Heizungsmodell, muss aber bei den verwendeten Brennstoffen genauer hinschauen.
Neues Heizungsgesetz kompakt: Das gilt für den Heizungstausch
Das neue Gesetz vom Juli 2026 löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ab. Was gilt für Öl- und Gasheizungen, Bio-Treppe, Heizungstausch und Förderung? Wir erklären, was sich mit dem neuen Heizungsgesetz für Hausbesitzer ändert »
In dieser Tabelle haben wir die alten und neuen gesetzlichen Vorgaben zum Heizungstausch gegenübergestellt.
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Altes Heizungsgesetz |
Neues Heizungsgesetz |
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Werden bestehende Öl- und Gasheizungen verboten? |
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Bislang und auch jetzt gilt: Bestehende Anlagen dürfen grundsätzlich weiterlaufen, betrieben und repariert werden. |
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Darf eine neue reine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden? |
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Ja, praktisch gesehen schon − es galt die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen − was ein de facto Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen bedeutet hätte. |
Beim neuen Heizungsgesetz steht die Technologieoffenheit stärker im Vordergrund. Auch neue Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt. |
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Gilt die 65-Prozent-Regel? |
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Ja, es galt die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Ab Juni 2026 (bei größeren Kommunen) bzw. Juni 2028 (bei allen übrigen Kommunen) sollte diese Pflicht auch für Bestandsgebäude gelten. |
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr. Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe entfällt. |
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Spielt die kommunale Wärmeplanung beim Einbau eine Rolle? |
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Ja. Von ihr hing unter anderem ab, ab wann die 65-Prozent-Vorgabe galt. |
Nein, nicht mehr als Auslöser einer pauschalen 65-Prozent-Pflicht. |
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Müssen alte Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden? |
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Ja, bislang mussten Heizung, die älter als 30 Jahre waren und eine veraltete Technik nutzten, ausgetauscht werden; Niedertemperatur- und Brennwertkessel waren ausgenommen. |
Die altersabhängige Austauschpflicht entfällt. Hier erklären wir kompakt, was aktuell gilt » |
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Was gilt ab 2045? |
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Fossile Brennstoffe dürfen nicht mehr zum Heizen eingesetzt werden. |
Das gilt weiterhin. Auch künftig müssen die Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein. |
Was gilt derzeit?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Solange die neuen Vorschriften noch nicht in Kraft getreten sind, gilt formal jedoch weiterhin das bisherige Gebäudeenergiegesetz
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt bereits die beschlossene neue Rechtslage. Solange das Gebäudemodernisierungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist, können im Einzelfall weiterhin die bisherigen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes maßgeblich sein.
Wie lange sind Öl- und Gasheizungen noch erlaubt?
Eine bestehende Öl- oder Gasheizung darf grundsätzlich weiter betrieben werden. Es gibt kein festes Datum, an dem alle vorhandenen Gasheizungen ausgebaut werden müssen.
Auch Reparaturen bleiben erlaubt. Fällt beispielsweise die Pumpe, die Regelung oder ein anderes Bauteil aus, darf die Anlage instandgesetzt werden. Ein Defekt zwingt den Eigentümer nicht automatisch zum Umstieg auf eine Wärmepumpe.
Die entscheidende Grenze betrifft nicht den Heizkessel selbst, sondern den Brennstoff: Ab 2045 darf eine Öl- oder Gasheizung nicht mehr mit fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Kann die Anlage technisch mit einem zulässigen klimaneutralen Gas oder Öl betrieben werden, muss sie nicht allein wegen des Datums ausgebaut werden. Die Bundesregierung beschreibt ausdrücklich, dass die eingesetzten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher und ab 2045 vollständig klimaneutral werden müssen.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt auch die bisherige 30-Jahre-Austauschpflicht. Welche Übergangsregelung aktuell noch gilt, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen »
Gasheizungsverbot 2030: Was stimmt daran?
Ein generelles Gasheizungsverbot ab 2030 gibt es nicht. Weder müssen bestehende Gasheizungen bis dahin ausgebaut werden, noch wird der Neueinbau ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich verboten. Das Jahr 2030 spielt jedoch bei den steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe eine Rolle. Wer nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in einem bestehenden Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach dem beschlossenen Stufenmodell zunehmend klimafreundliche Brennstoffe verwenden.
| Zeitpunkt | Vorgeschriebener klimafreundlicher Anteil |
| ab 2029 | mindestens 10 Prozent |
| ab 2030 | mindestens 15 Prozent |
| ab 2035 | mindestens 30 Prozent |
| ab 2040 | mindestens 60 Prozent |
| ab 2045 | 100 Prozent |
Bedeutet „H₂-ready“, dass die Gasheizung zukunftssicher ist?
Nein. „H₂-ready“ bedeutet zunächst nur, dass eine Anlage technisch auf Wasserstoff (oder einen Wasserstoffanteil) umgerüstet werden kann. Doch das Heizen mit Wasserstoff ist extrem teuer, unrentabel und zurzeit eher noch Zukunftsmusik. Hier machen wir den Check: Lohnt sich eine Wasserstoffheizung fürs Einfamilienhaus?
Was muss ich jetzt machen?
Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung muss nicht vorsorglich ausgebaut werden. Auch Reparaturen bleiben grundsätzlich erlaubt. Erst wenn die Anlage irreparabel ist, muss ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut werden. Eine neue Öl- oder Gasheizung bleibt erlaubt.
Prüfen Sie aber rechtzeitig, welche Alternative zu Ihrem Haus passt, bevor ein Totalausfall eine schnelle Entscheidung erzwingt. Wegen der steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe und der schwer kalkulierbaren Betriebskosten ist es grundsätzlich sinnvoll, auch über Alternativen nachzudenken.
Empfehlenswert ist eine unabhängige Energieberatung, denn welche Heizung sich für Ihr Haus am besten eignet, hängt vom energetischen Zustand Ihres Hauses, der vorhandenen Heizung und nicht zuletzt Ihrem Geldbeutel ab.
Wann lohnt sich eine Energieberatung?
- Wenn es bei Ihnen nur ums Thema Heizung geht, bekommen Sie beim Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur kompetente Beratung.
- Beim größeren Sanierungsvorhaben lohnt es sich, einen Energieberater einzuschalten. In unserem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Ablauf und Kosten von Energieberatungen »
Nutzen Sie Fördergelder für Ihre neue Heizungsanlage
Grundsätzlich ist es − mit Blick auf die langfristig schwer kalkulierbaren Energie- und CO₂-Kosten − sinnvoll, erneuerbare Energien in Ihre Heizungsanlage einzubinden. Aktuell gibt es außerdem immer noch sehr hohe staatliche Zuschüsse, wenn die alte Ölheizung durch eine neue, klimafreundlichere Anlage ausgetauscht wird. Das senkt die Kosten bei der Anschafftung deutlich. Eine neue reine Öl- oder Gasheizung wird dagegen grundsätzlich nicht entsprechend gefördert.
Staatliche Zuschüsse beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung nutzen
In diesen Ratgebern der Wüstenrot Bausparkasse finden Sie einen guten Überblick zu:
Warum wird der Betrieb von Öl- und Gasheizungen schwieriger?
1. Fossile Brennstoffe werden teurer
Für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas fällt ein CO₂-Preis an. Wie hoch die zusätzliche Belastung künftig ausfällt, hängt zunehmend von der Preisentwicklung im Emissionshandel ab.
2. Klimafreundliche Brennstoffe sind begrenzt
Biomethan, Bioheizöl und klimaneutraler Wasserstoff stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Gleichzeitig werden diese Energieträger auch in Industrie, Verkehr und Stromerzeugung benötigt.
3. Das Gasnetz könnte teurer werden
Wenn immer mehr Gebäude auf Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigen, verteilen sich die Kosten des Gasnetzes auf weniger Kunden. Für die verbleibenden Haushalte können dadurch die Netzentgelte steigen. Auch die Bundesregierung nennt mögliche höhere Gasnetzentgelte ausdrücklich als Kostenrisiko.
4. Die Betriebskosten sind schwer kalkulierbar
Eine Heizung läuft häufig 15 bis 25 Jahre. Niemand kann heute zuverlässig vorhersagen, wie teuer Erdgas, Heizöl, Biomethan oder Bioheizöl über diesen gesamten Zeitraum sein werden. Der Neueinbau einer Ölheizung wird außerdem nicht staatlich gefördert wie beispielsweise Wärmepumpen.
5. Ab 2045 endet fossiles Heizen
Spätestens dann muss die Anlage vollständig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Ob diese für Privathaushalte in ausreichender Menge und zu vertretbaren Preisen erhältlich sein werden, bleibt ungewiss.
Checkliste: Wann muss ich die Heizung austauschen?
Meist wird eine Heizung erst ausgetauscht, wenn irreparable Schäden auftreten. Mit unserer Checkliste erkennen Sie rechtzeitig, wann die Heizung aus technischen oder wirtschaftlichen Grünen ersetzt werden sollte »
Fazit: Kein Verbot, aber ein schwieriger werdender Betrieb
Öl- und Gasheizungen werden nicht verboten. Bestehende Anlagen dürfen grundsätzlich weiterlaufen und repariert werden. Auch neue Gas- und Ölheizungen bleiben nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt.
Langfristig wird ihr Betrieb jedoch anspruchsvoller. Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe steigt, fossile Energien werden durch den CO₂-Preis belastet und ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Darf ich noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen? Sondern auch: Kann ich diese Heizung über ihre gesamte Lebensdauer zuverlässig und bezahlbar betreiben?