Wie lange sind Öl- und Gasheizungen noch erlaubt?

Wärmeverlust bei der Ölheizung messen Ölheizung austauschen sanieren modernisieren

Gas- und Ölheizungsverbot kompakt erklärt

Foto: Intelligent heizen/VdZ

Mit dem Heizungsgesetz kommt spätestens ab Mitte 2028 das Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen, auch für Bestandsgebäude. Ab 2045 schließen sich dann die letzten Schlupflöcher: Dann dürfen gar keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizungen zum Einsatz kommen.

Viele Heizungsbesitzer sind besorgt: Was tun mit meiner Öl- und Gasheizung, die bislang treue Dienste geleistet hat? Wie reagiere ich am besten auf die Gesetzesneuerungen?

Alle Infos rund ums Thema Gas- und Ölheizungsverbot: Hier erfahren Sie, was aktuell gilt und wie Sie am geschicktesten vorgehen sollten.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Stimmt es, dass Öl- und Gasheizungen verboten werden sollen?
  2. Öl- und Gasheizungsverbot: Was aktuell gilt − und was zukünftig
  3. Wie lange sind Gas- und Ölheizungen noch erlaubt?
  4. Wie kann ich die geforderten 65 Prozent erneuerbaren Energien erreichen?
  5. Was muss ich jetzt machen?

Stimmt es, dass Gas- und Ölheizungen verboten werden sollen?

Prinzipiell ja, aber zumindest vorerst droht das komplette Aus für Gas- und Ölheizungen noch nicht.

Das neue Heizungsgesetz (bei dem es sich eigentlich um eine Novelle des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes handelt) ist zwar am 1.1.2024 bereits in Kraft getreten, betrifft aber zunächst vor allem Neubauten.

Seit 2024 müssen Neubau-Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Was ein de facto Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen bedeutet. In Hybridheizungen bleiben sie zwar noch eine gewisse Zeit erlaubt, allerdings nur noch zu einem Anteil von maximal 35 Prozent.

Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen zunächst weiterlaufen. Die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen kommt in ein paar Jahren aber auch in Bestandsgebäuden − im Juni 2026 (bei größeren Kommunen) bzw. Juni 2028 (bei allen übrigen Kommunen).

Das endgültige Aus für Öl- und Gasheizungen kommt schließlich im Jahr 2045. Dann dürfen gar keine fossilen Brennstoffen (wie Öl und Gas) in Heizungen zum Einsatz kommen, auch nicht mehr in bestehenden Heizungen.

Fahrplan Heizungsgesetz: Umstellung auf erneuerbare Energien

Ab 2024 Bis 2026 Bis 2028 Ab 2045

GEG-Novelle tritt in Kraft

Neubau: 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien

Fernwärmeplan für große Kommunen

Bestand: 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gilt für Großstädte

Fernwärmeplan für kleine Kommunen

Bestand: 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gilt nun auch für alle übrigen Kommunen.

Es dürfen keine Heizungen mehr mit Nutzung fossiler Brennstoffe betrieben werden.

Öl- und Gasheizungsverbot: Was aktuell gilt − und was zukünftig

Das gilt aktuell

Das gilt zukünftig

Bestehende Häuser

Bis 2026 / 2028 (je nach Größe Ihrer Kommune)

  • Ihre Heizung kann vorerst ganz normal weiterlaufen. Wenn sie kaputt geht, darf sie repariert werden.
  • Sie dürfen weiterhin die Heizung nutzen und einbauen, die Sie möchten. Beispiel: Wenn Ihre alte Gas- oder Ölheizung kaputt geht, dürften sie auch wieder eine neue einbauen lassen.Ihre Heizung kann vorerst ganz normal weiterlaufen. Wenn sie kaputt geht, darf sie repariert werden.
  • Wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist und eine veraltete Technik nutzt, muss sie ausgetauscht werden. Stand 2023 betrifft das Heizungsanlagen, die vor dem Jahr 1993 in Betrieb genommen wurden. Diese Austauschpflicht besteht schon seit vielen Jahren und gilt auch weiterhin.

    Hier erfahren Sie mehr zur Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen »

Ab 2026

  • Große Kommunen und Großstädte (über 100.000 Einwohner) müssen bis Mitte 2026 einen Fernwärmeplan vorlegen. Sobald der steht, müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden klimafreundlich sein. Das heißt: Sie müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Ab 2028

  • Bis Mitte 2028 müssen auch alle übrigen Kommunen mit einem eigenen Fernwärmeplan nachlegen. Sobald der steht, gilt auch hier die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen.

Ab 2045

  • Fossile Brennstoffe sind in Heizungen gar nicht mehr erlaubt. Das heißt, spätestens jetzt greift das komplette Verbot für Öl- und Gasheizungen.

Neubau

Ab 2024

  • In Neubaugebieten dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Ab 2026 / 2028

  • Die neuen Regelungen gelten nun auch für Neubauten, die außerhalb von Neubaugebieten liegen.

Generell gelten beim Austausch großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen.

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In unserem Artikel finden Sie die wichtigsten Fakten zum Heizungsgesetz im Überblick »

Wie lange sind Gas- und Ölheizungen noch erlaubt?

Grundsätzlich gilt für alle bereits installierten Anlagen: Sie haben Bestandsschutz, das heißt sie dürfen vorerst weiterlaufen und müssen nicht ausgebaut werden − auch wenn sie ausfallen und wieder repariert werden müssen.

Aber es gibt eine Obergrenze: Spätestens ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilem Erdgas oder Erdöl betrieben werden.

Bis dahin gilt ein schrittweises Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen:

  • Seit 2024 sind reine Öl- und Gasheizungen im Neubau verboten (in Neubaugebieten). Nur in Hybridheizungen bleiben sie erlaubt, der Anteil erneuerbarer Energien muss dann aber bei mindestens 65 Prozent liegen (Für Neubauten, die außerhalb von Neubaugebieten errichtet werden, gelten die gleichen Vorgaben wie für Bestandsgebäude.)
  • Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Damit greift dann auch für Bestandsgebäude die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen.
  • Alle übrigen Kommunen können sich bis Mitte 2028 Zeit lassen, dann gilt auch hier die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für Bestandsgebäude.

⇒ Das heißt: Spätestens Mitte 2028 sind in Deutschland reine Öl- und Gasheizungen verboten (bis auf wenige Ausnahmen). Allenfalls in Hybridheizungen (und in Ausnahmefällen) dürfen sie bis maximal Ende 2044 noch zum Einsatz kommen.

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Fernwärme wird wichtiger

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Es gibt zwei (allerdings für die meisten Haushalten bislang nur theoretische) Schlupflöcher: Wenn Sie zum Beheizen "grünes Gas" (Biogas) nutzen, bliebe eine Gasheizung weiterhin erlaubt. Möglich wären auch sogenannte H₂-Ready-Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können. Doch das Heizen mit Wasserstoff ist extrem teuer, unrentabel und zurzeit eher noch Zukunftsmusik.

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Wie kann ich die geforderten 65 Prozent erneuerbaren Energien erreichen?

Ob und wie das 65-Prozent-Ziel erreicht wird, muss individuell berechnet werden − beispielsweise von einem Heizungsbauer oder Energieberater. Sie können also auch verschiedene Heizsysteme kombinieren, um die 65% zu erreichen.

Die 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen können in bestehenden Gebäuden erreicht werden mit:

  • dem Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
  • einer Wärmepumpe
  • einer Stromdirektheizung
  • einer Pelletheizung,
  • einer Gasheizung, die mit Biogas (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) betrieben wird
  • einer Hybridheizung, die zwei oder mehr Wärmeerzeuger kombiniert, etwa eine Wärmepumpe und eine Gasheizung (wobei die Wärmepumpe die Hauptlast übernehmen muss)
  • eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (z.B. Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)

Tatsächlich sind Wärmepumpen für gut gedämmte Neubauten aktuell das wirtschaftlich rentabelste Heizungsmodell. Schon heute greift jeder zweite Bauherr zur Wärmepumpe. Zudem wird der Kauf vom Staat stark bezuschusst. Sofern das Gebäude gut gedämmt ist (was auf alle Neubauten zutrifft), rentiert sie sich bereits nach wenigen Jahren. In Altbauten kommt es auf den energetischen Zustand des Gebäudes an, ob sich eine Wärmepumpe lohnt oder nicht.

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Lohnt sich eine Hybridheizung?

Liebäugeln Sie mit einer Hybridheizung, also einer Kombination der bestehenden Öl- oder Gasheizung mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder Pelletheizung?

Dann muss der Anteil erneuerbarer Energien bei mindestens 65 Prozent liegen. Die Hauptarbeit beim Heizen würde zukünftig dann nicht mehr Ihre Öl- oder Gasheizung übernehmen, sondern das klimafreundlichere Heizsystem (etwa eine Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solarthermie), das zu Ihrer bestehenden Heizung dazu geschaltet wird.

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Was muss ich jetzt machen?

Momentan besteht noch kein akuter Handlungsdruck. Ihre alte Öl- oder Gasheizung kann vorerst weiterlaufen. Doch das Gas- und Ölheizungsverbot wird kommen − wenn auch (vorerst) nur partiell und in Schüben. Stellen Sie sich am besten jetzt schon gedanklich darauf ein. Alternativen könnten sein:

  • Modernisierung: Ersatz der bestehenden Anlage durch einen moderneren Öl-Brennwert-Kessel oder − noch besser − durch einen Gas-Brennwertkessel
  • Ergänzung der bestehenden Öl- oder Gasheizung mit erneuerbaren Energien, beispielsweise mit Solarthermie oder einer Pelletheizung
  • Ersatz der Ölheizung, etwa durch eine Wärmepumpe oder einen Pelletkessel

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Wenn Sie einen Austausch der alten Heizungsanlage planen, sollten Sie nicht zu lange zögern. So lange zu warten, bis die alte Heizung kaputtgeht, ist die denkbar schlechteste Strategie. Das gilt besonders für veraltete und ineffiziente Heizungsanlagen. Wenn Sie unsicher sind, wie alt Ihre Heizungsanlage eigentlich ist, sollten Sie dies möglichst bald überprüfen.

Heizung austauschen

Checkliste: Wann muss ich die Heizung austauschen?

Meist wird eine Heizung erst ausgetauscht, wenn irreparable Schäden auftreten. Mit unserer Checkliste Heizungstausch » erkennen Sie rechtzeitig, wann sie ersetzt werden muss.

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Es ist nicht empfehlenswert, jetzt in einer Art Torschlusspanik noch schnell eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen zu lassen. Das kann sich zwar lohnen, denn: Neue Öl- oder Gas-Brennwertgeräte arbeiten weit effektiver als die alten Geräte, der Heizölbedarf lässt sich damit um etwa 15 Prozent reduzieren.

Aber: Die Heizkosten werden in den nächsten Jahre weiter stark steigen. Hinzu kommt, dass ab 2045 fossile Brennstoffe gar nicht mehr erlaubt sein werden.

Empfehlenswert ist eine unabhängige Energieberatung, denn welche Heizung sich für Ihr Haus am besten eignet, hängt vom energetischen Zustand Ihres Hauses, der vorhandenen Heizung und nicht zuletzt Ihrem Geldbeutel ab.

Energieberatung Heizung

Wann lohnt sich eine Energieberatung?

  • Wenn es bei Ihnen nur ums Thema Heizung geht, bekommen Sie beim Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur kompetente Beratung.
  • Beim größeren Sanierungsvorhaben lohnt es sich, einen Energieberater einzuschalten. In unserem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Ablauf und Kosten von Energieberatungen »

Nutzen Sie Fördergelder für Ihre neue Heizungsanlage

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, erneuerbare Energien in Ihre Heizungsanlage einzubinden. Dies ist nicht nur im Hinblick auf ein mögliches Öl- und Gasheizungsverbot, sondern auch vor dem Hintergrund stetig steigender Energiepreise sinnvoll.

Denn: Wer eine Ölheizung besitzt und jetzt auf ein klimafreundlicheres Modell wechseln möchte, wird finanziell belohnt. So winken aktuell äußerst großzügige Förderzuschüsse.

Die Bausparkasse Wüstenrot bietet einen guten Überblick über die aktuellen Förderprogramme:

Öl- und Gasheizungsverbot kompakt

  • Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
  • Wird eine neue Öl- und Gasheizungen eingebaut, muss diese seit 2024 mit erneuerbaren Energien kombiniert werden − oder man setzt gleich auf Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärme.
  • Ab 2045 gilt ein Öl- und Gasheizungsverbot.

Stand: Januar 2024

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