Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen − im Überblick

Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen ersetzen modernisieren austauschen

Diese Heizungen müssen raus

Foto: Intelligent heizen/VdZ

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine Austauschpflicht für viele Öl- und Gasheizungen vor, die über 30 Jahre alt sind. Stand 2023 müssen Sie also Ihre alte Gas- oder Ölheizung austauschen, wenn das Baujahr 1993 und älter ist. Aber es gibt viele Ausnahmen: Vor allem langjährige Hauseigentümer sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

Käufer und Erben alter Häuser müssen jedoch mit zusätzlichen Kosten für eine neue Heizung rechnen. Erfahren Sie hier, ob Ihre Heizung auch von der Regelung betroffen ist.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Warum gibt es die Austauschpflicht für alte Öl- und Gaskessel?
  2. Welche Öl- und Gaskessel müssen ausgetauscht werden?
  3. Woher weiß ich, wie alt meine Heizung ist?
  4. Heizungstausch: Welche Alternativen gibt es?
  5. Was muss ich jetzt tun?

Warum gibt es die Austauschpflicht für alte Öl- und Gaskessel?

Rund die Hälfte aller Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind älter als 15 bis 20 Jahre. Sie entsprechend nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, sowohl was den Energieverbrauch als auch die Schadstoffemissionen betrifft.

Um die Ressourcen fossiler Brennstoffe zu schonen, sollen veraltete und ineffiziente Öl- und Gasheizungen durch energiesparendere Heizungen ausgetauscht werden. Das Augenmerk liegt dabei auf über 30 Jahre alten Konstanttemperaturkesseln, die besonders ineffizient heizen und deutlich mehr Energie verbrauchen als nötig.

Welche Öl- und Gaskessel müssen ausgetauscht werden?

Die Austauschpflicht gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben.

Umgekehrt bedeutet das: Wenn Sie die Immobilie vor diesem Stichtag erworben haben, kann Ihre Ölheizung drin bleiben.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass alle Öl- oder Gaskessel ausgetauscht werden müssen, die ...

  • älter als 30 Jahre sind: Stand 2023 ist Ihre Heizung von einem Austausch betroffen, wenn das Baujahr Ihrer Ölheizung 1993 und älter ist.
  • Konstanttemperaturtechnik verwenden. Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen hingegen weiterhin betrieben werden und sind nicht von der Austauschpflicht betroffen.
  • eine Heizleistung von 4 bis 400 kW haben. Umgekehrt bedeutet das: Alle Kessel mit einer kleineren oder höheren Heizleistung sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

Von der Austauschpflicht ausgenommen sind außerdem Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizungen und direkt befeuerte Warmwasserbereiter.

Aktuelle Regelungen der Bundesregierung

  • Neue Öl-Brennwertkessel dürfen nur noch bis Ende 2025 installiert werden, ab 2026 sind reine Ölheizungen verboten.
  • Ab 2026 ist nur noch die Installation von Öl-Hybridheizungen möglich, bei denen zusätzlich zur Ölheizung ein Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien verbaut wird.
  • Eine Förderung für Öl- und Gasheizungen gibt es nicht mehr.

Alle wichtigen Infos rund ums Ölheizungsverbot (und welche Ausnahmen es gibt) finden Sie hier: Wie lange sind Öl- und Gasheizungen noch erlaubt? »

Woher weiß ich, wie alt meine Heizung ist?

Das Alter Ihrer Heizung können Sie am Typenschild der Heizung ablesen. Maßgeblich ist das Kesselalter. Wenn Sie zwischenzeitliche einzelne Komponenten, wie beispielsweise den Brenner ersetzt haben, spielt das bei der Berechnung keine Rolle.

Wenn das Typenschild nicht mehr ablesbar ist, können Sie auch im Schornsteigerprotokoll, alten Bauunterlagen oder Rechnungen nachschauen.

Checkliste: Wann muss ich die Heizung austauschen?

Meist wird eine Heizung erst ausgetauscht, wenn irreparable Schäden auftreten. Dann muss schnell Ersatz her. Bessere wäre es, über den Zustand der eigenen Heizung Bescheid zu wissen, um im Fall der Fälle keine übereilten Entscheidungen treffen zu müssen.

→ Mit unserer Checkliste Heizungstausch » erkennen Sie rechtzeitig, wann sie ersetzt werden muss.

Heizungstausch: Welche Alternativen gibt es?

Kaminofen zur Entlastung der Ölheizung Gasheizung
Ein Kaminofen sorgt nicht nur für ein behagliches Wohngefühl, sondern entlastet auch die Hauptheizung und hilft, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken.
Intelligent heizen/VdZ

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, erneuerbare Energien für Ihre neue Heizungsanlage zu nutzen. Denn Öl und Gas wird immer teurer.

Grundsätzlich sind Hybrid-, Pellet- oder Gasheizungen eine gute Alternative, wenn Sie Ihre alte Ölheizung ersetzen möchten. In unserem Artikel finden Sie die besten Heizungsalternativen beim Ersatz von Ölheizungen »

Flüssiggas − eine Alternative für die Heizung?

Heizsysteme mit Gas lassen sich auf den Betrieb mit Flüssiggas umstellen. Wie das funktioniert und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind erfahren Sie in unsere Artikel zur Flüssiggasheizung »

Was muss ich jetzt tun?

Energieberatung Gebäudeenergiegesetz GEG
Energieberater ermitteln energetische Schwachstellen und erstellen einen Sanierungsfahrplan.
Foto: Intelligent heizen/VdZ

Sind Sie von der Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen betroffen, dann heißt es für Sie zu modernisieren. Die neue Heizung sollte auf Ihr Gebäude und Ihren Heizbedarf abgestimmt sein.

Kompetente Beratung rund um das Thema Heizung gibt es beim Schornsteinfeger, beim Heizungsinstallateur oder − bei größeren Sanierungsvorhaben − beim Energieberater. Die Kosten für eine neutrale und professionelle Energieberatung werden vom BAFA bezuschusst. Hier finden Sie alle Infos zu Ablauf und Kosten von Energieberatungen »

Nutzen Sie Fördergelder

luft-wärmepumpe luft wärmepumpe
Wärmepumpen sind eine nachhaltige Heizungsalternative. Sie eignen sich allerdings nicht für jeden Altbau.
Tecalor

Wer die alte Öl- oder Gasheizung abwracken und auf ein klimafreundlicheres Modell wechseln möchte, wird finanziell belohnt. Für sie gibt es einen Extra Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 %, der zusätzlich auf die üblichen Förderprämien oben drauf kommt.

Bei der Umstellung auf eine Pelletheizung bekommen Sie beispielsweise einen Zuschuss von 20 %. Beim Wechsel auf eine EE-Hybridheizung oder Wärmepumpe beträgt der Zuschuss sogar 40 %. Die Fördergelder können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Tipp: Die Vielzahl der aktuellen Förderprogramme kann manchmal verwirrend sein. Wer sich einen schnelle Überblick verschaffen möchte, findet auf der Website der Bausparkasse Wüstenrot einen guten Überblick über die aktuellen Förderprogramme für energetische Sanierungen »

Stand: September 2022

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