Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen
Diese Heizungen müssen raus
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine Austauschpflicht für viele Öl- und Gasheizungen vor. Diese Austauschpflicht gilt:
1 generell ab dem Jahr 2026/2028 (je nach Gemeindegröße): Beim Austausch der bestehenden Öl- und Gasheizung müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden.
2 für veraltete Öl- und Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind. Stand 2024 müssen Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung austauschen, wenn das Baujahr 1994 und älter ist. Diese Austauschpflicht besteht schon seit vielen Jahren.
Erfahren Sie hier, ob Ihre Heizung auch von den Regelungen betroffen ist und wie Sie jetzt vorgehen sollten.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
1. Neues Heizungsgesetz: Diese Austauschpflichten für Öl- und Gasheizungen gelten
Ab 2026 bzw. 2028 (je nach Kommunengröße) gilt die gesetzliche Austauschpflicht für bestehende Gas- oder Ölheizungen. Das bedeutet: Wenn Ihre Öl- und Gasheizung kaputt geht, müssen Sie sie gegen eine ökologischere Variante austauschen. Jede neu eingebaute Heizung muss dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Da es sich bei Erdgas und Öl um fossile Energieträger handelt, ist der Einbau einer reinen Gasheizung somit nicht mehr möglich.
Das neue Heizungsgesetz (genauer gesagt handelt es sich dabei um eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes), ist ab 2024 in Kraft getreten, betrifft aber zunächst nur Neubauheizungen. Hausbesitzer haben noch etwas länger Zeit, bis sie umrüsten müssen.
Heizungsgesetz: Das gilt für den Heizungstausch
Früher oder später gibt jede Heizung ihren Geist auf. Deshalb sollten Sie schon jetzt die möglichen Heizalternativen kennen. Und, wichtig zu wissen: Je früher Sie den Heizungstausch angehen, desto mehr Fördergelder bekommen Sie vom Staat.
In unserem Artikel finden Sie die wichtigsten Fakten zum Heizungsgesetz im Überblick »
Austauschpflicht gilt nur für Heizungen, die neu eingebaut werden
Wichtig: Wenn bei Ihnen im Haus eine Öl- und Gasheizung verbaut ist, müssen Sie diese natürlich nicht mit Beginn des Jahres 2026 herausreißen und durch eine neue ersetzen. Eine solche Austauschpflicht war auch nie geplant.
Die Gesetzesneuerung betrifft allein Öl- und Gasheizungen, die neu eingebaut werden. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel tritt also erst dann in Kraft, wenn Ihre Öl- oder Gasheizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, also durch eine neue Heizung ausgetauscht werden muss.
Viele Hausbesitzer werden dann auf ein neues, umweltfreundlicheres Heizsystem wechseln müssen, haben aber bis dahin noch ausreichend Bedenkzeit.
Fahrplan Heizungsgesetz: Umstellung auf erneuerbare Energien
Ab 2024 | Bis 2026 | Bis 2028 | Ab 2045 |
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GEG-Novelle gilt Neubau: 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien |
Fernwärmeplan für große Kommunen Bestand: 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gilt für Großstädte |
Fernwärmeplan für kleine Kommunen Bestand: 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gilt nun auch für alle übrigen Kommunen. |
Es dürfen keine Heizungen mehr mit Nutzung fossiler Brennstoffe betrieben werden. |
Aktuelle Gesetzesnovelle der Bundesregierung
- Neue Öl- oder Gasbrennwertkessel dürfen nur noch bis Ende 2025 bzw. 2027 installiert werden, danach sind neue, ausschließliche Öl- oder Gasheizungen nicht mehr erlaubt. Es gibt Ausnahmeregelungen.
- Spätestens ab 2028 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen.
→ Alle wichtigen Infos rund ums Öl- und Gasheizungsverbot (und welche Ausnahmen es gibt) finden Sie hier: Wie lange sind Öl- und Gasheizungen noch erlaubt? »
2. Austauschpflicht für veraltete Öl- und Gaskessel
Die gesetzliche Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.
Für diese Öl- oder Gaskessel gilt die Pflicht zum Heizungstausch:
- Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind (Stand 2024 ist Ihre Heizung von einem Austausch betroffen, wenn das Baujahr Ihrer Ölheizung 1994 und älter ist) UND
- Konstanttemperaturtechnik verwenden. Diese Heizkessel heizen besonders ineffizient und verbrauchen deutlich mehr Energie als nötig. Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen hingegen weiterhin betrieben werden und sind nicht von der Austauschpflicht betroffen.
- eine Heizleistung von 4 bis 400 kW haben. Umgekehrt bedeutet das: Alle Kessel mit einer kleineren oder höheren Heizleistung sind von der Austauschpflicht ausgenommen.
Von der Austauschpflicht ausgenommen sind außerdem Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizungen und direkt befeuerte Warmwasserbereiter.
Grundlage ist § 72 des derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Sanierungspflichten des GEG im Überblick
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Während einige Nachrüstpflichten erst nach Kauf oder Erbe umzusetzen sind, haben auch Bauherren und Sanierer einiges zu beachten. Hier finden Sie im Überblick die Sanierungspflichten den GEG »
Woher weiß ich, wie alt meine Heizung ist?
Das Alter Ihrer Heizung können Sie am Typenschild der Heizung ablesen. Maßgeblich ist das Kesselalter. Wenn Sie zwischenzeitliche einzelne Komponenten, wie beispielsweise den Brenner ersetzt haben, spielt das bei der Berechnung keine Rolle.
Wenn das Typenschild nicht mehr ablesbar ist, können Sie auch im Schornsteigerprotokoll, alten Bauunterlagen oder Rechnungen nachschauen.
Checkliste: Wann muss ich die Heizung austauschen?
Meist wird eine Heizung erst ausgetauscht, wenn irreparable Schäden auftreten. Dann muss schnell Ersatz her. Besser wäre es, über den Zustand der eigenen Heizung Bescheid zu wissen, um im Fall der Fälle keine übereilten Entscheidungen treffen zu müssen.
→ Mit unserer Checkliste Heizungstausch » erkennen Sie rechtzeitig, wann sie ersetzt werden muss.
3. Heizungstausch: Welche Alternativen gibt es?
Beim Austausch sind folgende neue Heizsysteme erlaubt:
- Wärmepumpe: Sie ist die aktuell politisch meistfavorisierte Variante, lohnt sich aber nicht für jeden Altbau.
- Biomasseheizungen (Pelletheizungen), die mit Pellets, Holzschnitzeln oder Scheiten betrieben werden.
- Stromdirektheizung: Nur als Ergänzung sinnvoll oder wenn Sie nur sehr wenig heizen müssen, etwa in einem Passivhaus.
- Solarthermieanlage: Eher nur als Ergänzung sinnvoll, kann die Warmwassergewinnung übernehmen oder
- Fernwärme: Diese Möglichkeit nutzen bislang bereits rund zehn Prozent aller Haushalte, vor allem in Großstädten. Ist aber nicht für jeden möglich. Hier erklären wir, für wen sich Fernwärme eignet und ob sich das lohnt »
Austauschpflicht für Gas- oder Ölheizungen − auf welches Heizsystem soll ich wechseln?
Die beste Alternative sind Pelletheizungen oder Wärmepumpen, aber auch beispielsweise Hybridheizungen machen Sinn. In unserem Artikel finden Sie die besten Heizungsalternativen beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen »
Möglich wäre auch eine Hybridheizung: Dabei wird die Öl- oder Gasheizung mit einem weiteren Heizsystem ergänzt, beispielsweise mit einer (vergleichsweise günstigen) Solarthermieanlage, einer Wärmepumpe oder Pelletheizung.
Eine weitere (bislang nur rein theoretische) Möglichkeit besteht: Sie könnten auch eine Gasheizung einbauen, die mit Biogas (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) betrieben wird.
Flüssiggas − eine Alternative für die Heizung?
Heizsysteme mit Gas lassen sich auf den Betrieb mit Flüssiggas umstellen. Wie das funktioniert und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind erfahren Sie in unsere Artikel zur Flüssiggasheizung »
4. Was muss ich jetzt tun?
Sind Sie von der Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen betroffen, dann heißt es für Sie zu modernisieren. Die neue Heizung sollte auf Ihr Gebäude und Ihren Heizbedarf abgestimmt sein.
Welches Heizsystem für Ihr Haus am besten geeignet ist, muss individuell berechnet werden − beispielsweise von einem Heizungsbauer oder Energieberater.
In diesem Artikel lesen Sie, welche Leistungen eine Energieberatung umfasst, wie sie abläuft, was das kostet und wie Sie Energieberater in Ihrer Nähe finden können: Mehr zur Energieberatung »
Nutzen Sie Fördergelder
Wer die alte Öl- oder Gasheizung abwracken und auf ein klimafreundlicheres Modell wechseln möchte, wird finanziell belohnt. Hier können Sie die Förderung beantragen: KfW-Heizunsgsförderung zum Gebäudeenergiegesetz »
Einen schnellen Überblick bietet auch dieser Artikel der Wüstenrot Bausparkasse: Förderprogramme für energetische Sanierungen »
Stand: Januar 2024
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