Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen: Was gilt jetzt?

16.07.26
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Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen ersetzen modernisieren austauschen

Muss die alte Heizung raus?

Foto: Intelligent heizen/VdZ

Müssen alte Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden? Nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz lautet die Antwort: Nein. Eine Heizung muss künftig nicht mehr allein wegen ihres Alters ausgebaut werden.

Die bisherige Austauschpflicht für bestimmte alte Heizkessel entfällt. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiterlaufen und repariert werden. Trotzdem kann ein Austausch sinnvoll sein, wenn die Anlage häufig ausfällt, viel Energie verbraucht oder sich nur noch schwer reparieren lässt.

Wir erklären, was künftig gilt, was Hausbesitzer während der Übergangsphase beachten müssen und wann sich ein freiwilliger Heizungstausch lohnt.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Gilt die Austauschpflicht für alte Heizungen noch?
  2. Austauschpflicht: Was galt bisher, was gilt künftig?
  3. Wann lohnt sich ein freiwilliger Austausch?
  4. Fazit: Keine Austauschpflicht allein wegen des Alters

Austauschpflicht kompakt

  • Die bisherige 30-Jahre-Austauschpflicht für bestimmte alte Öl- und Gasheizkessel entfällt. Das Baujahr allein entscheidet künftig nicht mehr darüber, ob eine Heizung ausgetauscht werden muss.
  • Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden.
  • Auch nach einem Eigentümerwechsel entsteht künftig keine allein altersbedingte Austauschpflicht mehr.
  • Bis das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft tritt, kann die bisherige Regelung noch gelten.
  • Unabhängig vom Gesetz kann ein Austausch technisch oder wirtschaftlich sinnvoll sein.

Gilt die Austauschpflicht für alte Heizungen noch?

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige 30-Jahre-Austauschpflicht für bestimmte alte Öl- und Gasheizkessel. Auch die bisher mögliche Austauschfrist nach einem Eigentümerwechsel wird abgeschafft.

Wichtig ist für die Übergangszeit: Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, kann die bisherige Regelung im Einzelfall allerdings noch gelten. Wer aktuell einen sehr alten Konstanttemperaturkessel betreibt oder ein Haus mit einer solchen Heizung übernimmt, sollte deshalb die Übergangsregelung prüfen lassen.

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Neues Heizungsgesetz kompakt: Das gilt für den Heizungstausch

Was galt vorher, was gilt jetzt? Was ändert sich für Öl- und Gasheizungen? Wir erklären, was sich mit dem neuen Heizungsgesetz für Hausbesitzer ändert »

Austauschpflicht: Was galt bisher, was gilt künftig?

Die Tabelle zeigt, was bisher galt und was sich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ändert.

Bisheriges GEG

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz

Müssen Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden?

Ja, teilweise. Bestimmte alte Konstanttemperaturkessel mussten ausgetauscht werden, sobald sie das Alter von 30 Jahren erreicht hatten.

Nein. Die altersabhängige Austauschpflicht entfällt.

Spielt das Baujahr noch eine Rolle?

Ja, zusammen mit Kesselart und weiteren Voraussetzungen war es der Auslöser für die gesetzliche Austauschpflicht.

Nein, nicht mehr als Auslöser einer Austauschpflicht. Bei der technischen und wirtschaftlichen Bewertung der Anlage bleibt das Alter jedoch relevant.

Kann ein Eigentümerwechsel eine Austauschpflicht auslösen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen konnte eine Zweijahresfrist für den Austausch beginnen.

Nein, auch bei einem Eigentümerwechsel können Sie die bestehende Heizung weiter betreiben.

Darf eine alte Heizung weiterlaufen und repariert werden?

Ja, soweit keine Austauschpflicht oder andere technische Vorgabe entgegenstand.

Ja. Funktionierende Anlagen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden.

Darf eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden?

Nach dem alten Heizungsgesetz mussten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden − was ein de facto Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen bedeutet hätte.

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Wann lohnt sich ein freiwilliger Austausch?

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann es sinnvoll sein, eine alte Heizung zu ersetzen – etwa wenn sie häufig ausfällt, viel Energie verbraucht oder Ersatzteile kaum noch erhältlich sind. Ob eine Reparatur noch sinnvoll ist oder ein Austausch vorbereitet werden sollte, zeigt unsere ausführliche Checkliste zum Heizungstausch.

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Welche Heizung eignet sich als Ersatz?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Eigentümern grundsätzlich mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Als Ersatz kommen je nach Gebäude beispielsweise eine Wärmepumpe, ein Wärmenetzanschluss, eine Biomasse- oder eine Hybridheizung infrage. Auch neue Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt. Die einheitliche 65-Prozent-Vorgabe entfällt.

Welche Optionen sinnvoll sind, checken wir in unserem Beitrag: Welche Heizung ist im Altbau sinnvoll?

Sparen für Hauskauf

Staatliche Zuschüsse beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung nutzen

In diesen Beiträgen der Wüstenrot Bausparkasse finden Sie einen guten Überblick zu:

Fazit: Keine Austauschpflicht allein wegen des Alters

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige 30-Jahre-Austauschpflicht für bestimmte Öl- und Gasheizkessel. Eine funktionierende Anlage darf grundsätzlich weiterlaufen und repariert werden. Auch ein Eigentümerwechsel löst künftig keine allein altersbedingte Austauschfrist mehr aus.

Trotzdem kann ein freiwilliger Austausch sinnvoll sein, wenn die Heizung häufig ausfällt, viel Energie verbraucht oder Ersatzteile knapp werden. Die beste Strategie lautet deshalb: nicht vorschnell austauschen, aber rechtzeitig planen.