Neues Heizungsgesetz: Das ändert sich für Hausbesitzer
Gebäudemodernisierungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Vor dem Inkrafttreten muss es noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab 21. Juli 2026.
Die Reform bringt Hausbesitzern mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch: Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe entfällt, auch neue Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt. Für sie gelten künftig jedoch steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe. Wir erklären die wichtigsten Änderungen für Hausbesitzer.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Das ändert sich für Hausbesitzer
- Mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch
- Eine Bio-Treppe löst die Pflicht ab, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
- Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfällt.
- Die Heizungsförderung läuft weiter und ist bis mindestens 2029 gesichert.
Neue Öl- und Gasheizungen bleiben im Bestand erlaubt
Wer seine Heizung austauschen muss, hat künftig wieder mehr Auswahl. Hausbesitzer können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung, eine Hybridheizung oder wieder eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiterlaufen und repariert werden.
Ganz ohne Vorgaben geht es bei fossilen Heizungen allerdings nicht: Wer sich für eine neue Heizung entscheidet, muss die Anforderungen der sogenannten Bio-Treppe einhalten.
Checkliste: Wann muss ich die Heizung austauschen?
Meist wird eine Heizung erst ausgetauscht, wenn irreparable Schäden auftreten. Mit unserer Checkliste erkennen Sie rechtzeitig, wann die Heizung ersetzt werden muss »
Bio-Treppe: Was gilt ab 2029?
Nach dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz, das jetzt abgelöst wird, sollten neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese einheitliche Vorgabe entfällt.
Stattdessen gilt für neue Öl- und Gasheizungen die sogenannte Bio-Treppe. Das bedeutet: Ab 2029 müssen sie mit Brennstoffen betrieben werden, die einen immer größeren klimaneutralen Anteil enthalten. Dieser Anteil steigt schrittweise an, bis ab 2045 nur noch vollständig klimaneutrale Brennstoffe verwendet werden dürfen.
Die Bio-Treppe sieht folgende Stufen vor:
- Ab 1. Januar 2029: 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- Ab 1. Januar 2030: 15 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- Ab 1. Januar 2035: 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- Ab 1. Januar 2040: 60 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
Übergangsfrist bei einem Heizungsausfall
Muss eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung wegen eines irreparablen Defekts kurzfristig ersetzt werden, gilt für die Anforderungen der Bio-Treppe grundsätzlich eine Übergangsfrist von 12 Monaten.
Was sind "klimaneutrale Brennstoffe"?
Als klimafreundliche Brennstoffe kommen beispielsweise Biomethan, Bioöl und bestimmte Wasserstoffarten infrage. Sie sind bislang nur begrenzt verfügbar, ihre zukünftigen Preise lassen sich schwer abschätzen.
Zusätzlich ist ab 2028 eine allgemeine Grüngas- und Grünheizölquote für Energieanbieter geplant. Die Einzelheiten sollen in einem weiteren Gesetz geregelt werden.
So lässt sich die Bio-Treppe auch erfüllen
Hausbesitzer müssen die Vorgaben nicht unbedingt durch den Kauf biogener Brennstoffe erfüllen. Als Alternative kann beispielsweise eine ausreichend große Hybridheizung, Solarthermieanlage oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einen Teil der Wärme erneuerbar erzeugen.
Entscheidend ist, dass die Heizungsanlage insgesamt den gesetzlich vorgeschriebenen erneuerbaren Wärmeanteil erreicht. Eine kleine Solaranlage allein reicht dafür nicht automatisch aus. Einige dieser Alternativen sind außerdem nur bis Ende 2034 zulässig.
Beratung ist nicht mehr Pflicht, bleibt aber sinnvoll
Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, muss sich vorher nicht mehr verpflichtend beraten lassen. Hausbesitzer müssen die langfristigen Kosten und Risiken ihrer Entscheidung daher stärker selbst einschätzen.
Eine unabhängige Energieberatung bleibt deshalb sinnvoll. Sie hilft dabei, die Heizsysteme und ihre langfristigen Kosten für das eigene Gebäude zu vergleichen. Hier erklären wir, wie eine Energieberatung abläuft und mit welchen Kosten man rechnen müssen »
Was gilt für Mieter und Vermieter?
Neue Öl- und Gasheizungen können in den kommenden Jahren höhere Kosten verursachen, etwa durch steigende CO₂-Kosten, höhere Gasnetzentgelte und teurere klimaneutrale Brennstoffe.
Damit diese Kosten nicht allein bei den Mietern landen, gilt ab 1. Januar 2028: Bei bestimmten neu eingebauten fossilen Heizungen teilen sich Mieter und Vermieter diese zusätzlichen Kosten jeweils zur Hälfte. Für besondere Härtefälle auf Vermieterseite sieht das Gesetz eine Ausnahme vor.
Öl und Gas bleiben schwer kalkulierbar
Unabhängig vom neuen Heizungsgesetz verteuert der CO₂-Preis das Heizen mit Erdgas und Heizöl. Wie stark der Preis ab 2027 steigt, hängt von der weiteren Ausgestaltung des Emissionshandels ab. Wir erklären anhand einer Beispielrechnung für 2025/2026, wie Sie die Aufteilung der CO₂-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter berechnen »
Wer heute eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, sollte bedenken: Die Anschaffung kann zunächst günstig erscheinen, die laufenden Kosten lassen sich für die kommenden Jahre aber nur schwer vorhersagen.
Neue Heizungsförderung mit bis zu 80 Prozent Zuschuss
Der staatliche Förderung beim Austausch alter Heizungen bleibt bestehen und wurde bis 2029 zugesichert. Die Anträge für den Heizungstausch werden auch künftig über die KfW abgewickelt.
Die maximale Förderquote steigt von 70 auf 80 Prozent. Sie setzt sich aus der Grundförderung und möglichen Boni zusammen.
Neu ist: Ab 21. Juli 2026 hängt die Förderhöhe stärker vom Haushaltseinkommen ab: Haushalte mit niedrigeren Einkommen erhalten einen höheren Bonus. Konkret gilt:
- 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von weniger als 30.000 Euro,
- 30 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro,
- 10 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro.
Bei Familien wird bei der Prüfung des Einkommens ein Kinderzuschlag von einmalig 10.000 Euro abgezogen. Dadurch können Familien unter Umständen in eine günstigere Förderstufe fallen.
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch einer alten Heizung bleibt bestehen. Er wird jedoch über einen längeren Zeitraum verteilt und schrittweise reduziert.
Nutzen Sie die aktuelle Heizungsförderung!
Mit der aktuellen staatlichen Heizungsförderung erhalten Sie Zuschüsse auf eine neue Heizung. In diesem Ratgeber gibt die Wüstenrot Bausparkasse einen kompakten Überblick: Förderung Heizungstausch 2026 »
FAQ zum neuen Heizungsgesetz
- Muss ich meine vorhandene Heizung austauschen? In der Regel nicht. Eine funktionierende Heizung darf weiter betrieben und repariert werden.
- Was gilt für eine neu eingebaute Gas- oder Ölheizung? Für neue Öl- und Gasheizungen gilt grundsätzlich die Bio-Treppe. Ab 2029 müssen die verwendeten Brennstoffe einen schrittweise steigenden klimaneutralen Anteil enthalten.
- Was gilt ab 2045? Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die verwendeten Brennstoffe müssen dann vollständig klimaneutral sein.
- Was ändert sich bei der Förderung? Ab 21. Juli 2026 wird der Einkommensbonus neu gestaffelt. Familien können von einem Kinderzuschlag profitieren.