Neues Heizungsgesetz: Das ändert sich für Hausbesitzer
Gebäudemodernisierungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Bevor es in Kraft tritt, muss es noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab 21. Juli 2026.
Für Hausbesitzer stellt sich die Frage: Was ändert sich beim Heizungstausch? Die wichtigste Nachricht vorweg: Bestehende Heizungen dürfen in der Regel weiterlaufen und repariert werden. Wer eine neue Heizung benötigt, kann künftig wieder freier zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Auch die Förderung bleibt weiterhin sehr großzügig: Bis zu 80 Prozent Förderanteil sind möglich.
Das neue Gesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ab. Aus dem viel diskutierten „Heizungsgesetz“ wird nun das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Wir erklären, was sich dadurch für Hausbesitzer ändert.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Das ändert sich für Hausbesitzer
- Neue Öl- und Gasheizungen dürfen eingebaut werden.
- Eine Bio-Treppe löst die Pflicht ab, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
- Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfällt.
- Mieter und Vermieter teilen sich die durch CO2-Bepreisung, Gasnetzentgelte bzw. steigende biogene Brennstoffanteile entstehenden Zusatzkosten.
- Die Heizungsförderung läuft weiter und ist bis mindestens 2029 gesichert.
Neue Öl- und Gasheizungen bleiben im Bestand erlaubt
Wer seine Heizung austauschen muss, hat künftig wieder mehr Auswahl. Hausbesitzer können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung, eine Hybridheizung oder wieder eine Öl- oder Gasheizung einbauen.
Ganz ohne Vorgaben geht es bei fossilen Heizungen allerdings nicht: Wer sich für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss die Anforderungen der sogenannten Bio-Treppe einhalten.
Alte Heizungen dürfen weiterlaufen
Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung muss nicht allein wegen des neuen Gesetzes ausgetauscht werden. Sie darf weiter betrieben und auch repariert werden. Erst wenn sie nicht mehr repariert werden kann und eine neue Heizung eingebaut werden muss, greifen die neuen Vorgaben.
Übergangsfrist bei einem Heizungsausfall
Muss eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung wegen eines irreparablen Defekts kurzfristig ersetzt werden, gilt für die Anforderungen der Bio-Treppe grundsätzlich eine Übergangsfrist von 12 Monaten.
Checkliste: Wann muss ich die Heizung austauschen?
Meist wird eine Heizung erst ausgetauscht, wenn irreparable Schäden auftreten. Mit unserer Checkliste erkennen Sie rechtzeitig, wann die Heizung ersetzt werden muss »
Bio-Treppe: Was gilt ab 2029?
Nach dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz, das jetzt abgelöst wird, sollten neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese einheitliche Vorgabe entfällt.
Stattdessen gilt für neue Öl- und Gasheizungen die sogenannte Bio-Treppe. Das bedeutet: Ab 2029 müssen sie mit Brennstoffen betrieben werden, die einen immer größeren klimaneutralen Anteil enthalten. Dieser Anteil steigt schrittweise an, bis ab 2045 nur noch vollständig klimaneutrale Brennstoffe verwendet werden dürfen.
Die Bio-Treppe sieht folgende Stufen vor:
- Ab 1. Januar 2029: 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- Ab 1. Januar 2030: 15 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- Ab 1. Januar 2035: 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- Ab 1. Januar 2040: 60 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
Wichtig: Die Bio-Treppe gilt grundsätzlich für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut werden. Bereits vorher eingebaute Heizungen sind davon nicht automatisch betroffen.
Was sind "klimaneutrale Brennstoffe"?
Als klimaneutrale Brennstoffe kommen beispielsweise Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff infrage. Auch Brennstoffe, die aus Wasserstoff hergestellt werden, können angerechnet werden.
Solche Brennstoffe sind derzeit allerdings nur begrenzt verfügbar. Experten rechnen deshalb damit, dass das Heizen mit Öl oder Gas künftig teurer werden könnte.
Zusätzlich plant der Bund ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote. Diese Vorgabe richtet sich aber an die Energieanbieter, nicht direkt an die Hausbesitzer.
Die Anbieter sollen den allgemein verkauften Brennstoffen schrittweise klimafreundlichere Bestandteile beimischen. Wie hoch diese Anteile ausfallen, steht noch nicht fest. Die Einzelheiten sollen in einem weiteren Gesetz geregelt werden, das bis zum 1. Dezember 2026 vorgelegt werden soll.
So lässt sich die Bio-Treppe auch erfüllen
Hausbesitzer müssen die Vorgaben nicht unbedingt durch den Kauf biogener Brennstoffe erfüllen. Als Alternative kann beispielsweise eine ausreichend große Hybridheizung, Solarthermieanlage oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einen Teil der Wärme erneuerbar erzeugen.
Entscheidend ist, dass die Heizungsanlage insgesamt den gesetzlich vorgeschriebenen erneuerbaren Wärmeanteil erreicht. Eine kleine Solaranlage allein reicht dafür nicht automatisch aus. Einige dieser Alternativen sind außerdem nur bis Ende 2034 zulässig.
Beratung ist nicht mehr Pflicht, bleibt aber sinnvoll
Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, muss sich vorher nicht mehr verpflichtend beraten lassen. Hausbesitzer müssen die langfristigen Kosten und Risiken ihrer Entscheidung daher stärker selbst einschätzen.
Eine Wärmepumpe oder Pelletheizung ist in der Anschaffung häufig teurer. Bei einer neuen Öl- oder Gasheizung können dagegen die laufenden Kosten künftig deutlich steigen – etwa durch höhere CO₂-Preise und teurere klimaneutrale Brennstoffe.
Eine unabhängige Energieberatung bleibt deshalb sinnvoll. Sie hilft dabei, die Heizsysteme und ihre langfristigen Kosten für das eigene Gebäude zu vergleichen. Hier erklären wir, wie eine Energieberatung abläuft und mit welchen Kosten man rechnen müssen »
Der Bund fördert eine Energieberatung für Wohngebäude derzeit mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss höchstens 650 Euro.
Was gilt für Mieter und Vermieter?
Neue Öl- und Gasheizungen können in den kommenden Jahren höhere Kosten verursachen, etwa durch steigende CO₂-Kosten, höhere Gasnetzentgelte und teurere klimaneutrale Brennstoffe.
Damit diese Kosten nicht allein bei den Mietern landen, gilt ab 1. Januar 2028: Bei bestimmten neu eingebauten fossilen Heizungen teilen sich Mieter und Vermieter diese zusätzlichen Zusatzkosten jeweils zur Hälfte. Für besondere Härtefälle auf Vermieterseite sieht das Gesetz eine Ausnahme vor.
Öl und Gas bleiben schwer kalkulierbar
Unabhängig vom neuen Heizungsgesetz verteuert der CO₂-Preis das Heizen mit Erdgas und Heizöl. Wie stark der Preis ab 2027 steigt, hängt von der weiteren Ausgestaltung des Emissionshandels ab. Wir erklären anhand einer Beispielrechnung für 2025/2026, wie Sie die Aufteilung der CO₂-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter berechnen »
Wer heute eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, sollte bedenken: Die Anschaffung kann zunächst günstig erscheinen, die laufenden Kosten lassen sich für die kommenden Jahre aber nur schwer vorhersagen.
Neue Heizungsförderung mit bis zu 80 Prozent Zuschuss
Der staatliche Förderung beim Austausch alter Heizungen bleibt bestehen. Die Förderhöhe erhöht sich sogar noch von bislang maximal 70 auf 80 Prozent. Die Anträge für den Heizungstausch werden auch künftig über die KfW abgewickelt.
Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, darauf kommen on top weitere Förderboni.
Neu ist: Ab 21. Juli 2026 hängt die Förderhöhe stärker vom Haushaltseinkommen ab: Haushalte mit niedrigeren Einkommen erhalten einen höheren Bonus. Konkret gilt:
- 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von weniger als 30.000 Euro,
- 30 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro,
- 10 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro.
Bei Familien wird bei der Prüfung des Einkommens ein Kinderzuschlag von einmalig 10.000 Euro abgezogen. Dadurch können Familien unter Umständen in eine günstigere Förderstufe fallen.
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch einer alten Heizung bleibt bestehen. Er wird jedoch über einen längeren Zeitraum verteilt und schrittweise reduziert.
FAQ zum neuen Heizungsgesetz
Muss ich meine vorhandene Heizung austauschen?
In der Regel nicht. Eine funktionierende Heizung darf weiter betrieben und repariert werden.
Was gilt für eine neu eingebaute Gas- oder Ölheizung?
Für neue Öl- und Gasheizungen gilt grundsätzlich die Bio-Treppe. Ab 2029 müssen die verwendeten Brennstoffe einen schrittweise steigenden klimaneutralen Anteil enthalten.
Was gilt ab 2045?
Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die verwendeten Brennstoffe müssen dann vollständig klimaneutral sein.
Was ändert sich bei der Förderung?
Ab 21. Juli 2026 wird der Einkommensbonus neu gestaffelt. Familien können von einem Kinderzuschlag profitieren.