Alte Kaminöfen jetzt austauschen: Bis Ende 2024 müssen sie raus
Kamin-Nachrüstung
Die Frist läuft: Bis zum 31.12.2024 müssen viele Kaminöfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 gefertigt wurden, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Wer nicht nachrüstet, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass der alte Ofen durch den Schornsteinfeger stillgelegt wird.
Alle Infos zu den neuen Vorschriften für Kaminöfen: Wie Sie die Grenzwerte nachweisen, welche Ausnahmen gelten und wie Sie bei der Kamin-Nachrüstung am besten vorgehen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Droht ein Kaminofenverbot ab 2025?
- So weisen Sie die Einhaltung der Grenzwerte nach
- Kamin-Nachrüstung: Was tun, wenn mein Kamin die Grenzwerte überschreitet?
- Ausnahmen von der Pflicht zur Kamin-Nachrüstung
- Muss es ein kompletter Austausch sein? Gibt es auch günstigere Lösungen zur Kamin-Nachrüstung?
Droht ein Kaminofenverbot ab 2025?
So pauschal stimmt diese Aussage glücklicherweise nicht. Von einer möglichen Zwangsstillegung ab 1.1.2025 durch den Schornsteinfeger sind allerdings Anlagen bedroht, die zwischen 1995 und März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden. Für sie endet zum 31.12.2024 die Übergangsfrist der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
Damit die Öfen und Heizkamine weiterhin in Betrieb bleiben dürfen, müssen sie ab 2025 strengere Grenzwerte einhalten. Damit soll die Feinstaubbelastung in Städten verringert und damit der Umwelt- und Gesundheitsschutz verbessert werden.
Grenzwerte für alte Kaminöfen
- Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter Abgas
- Feinstaub: 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgas
Übrigens: Für den Einbau neuer Kaminöfen gelten noch weit strengere Grenzwerte von maximal 1,25 g/m³ (Kohlenmonoxid) bzw. 0,04 g/m³ (Feinstaub).
Strengere Vorschriften für Kaminofen
Nicht nur die Abgas-Grenzwerte verschärfen sich ab ab 2025, es gelten auch strengere Vorschriften für Schornsteine: Sie müssen noch höher und firstnaher gebaut werden, damit der Rauch besser über die Nachbargebäude hinweg ziehen kann. Konkret: Der Schornstein muss den Dachfirst – also den höchsten Punkt des Daches – um 40 cm überragen.
Dies regelt die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die Erste Bundesimmissionsschutzverordnung (Link zum Gesetz: 1. BImSchV).
Wer die aktuellen Grenzwerte bereits einhält, ist auf der sicheren Seite. Wenn nicht, werden Sie um eine Kamin-Nachrüstung nicht herumkommen, ansonsten droht im schlimmsten Fall tatsächlich eine Stilllegung der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger.
Umgekehrt bedeuten die neuen Grenzwerte aber nicht zwangsläufig, dass Sie nun Ihren alten Ofen herausreißen und durch einen neuen ersetzen müssen. Denn es gibt beispielsweise die Möglichkeit, mit neuer Filtertechnik nachrüsten. Was aber auch zur Wahrheit gehört, ist, dass diese häufig so teuer ist, dass es günstiger sein kann, sich gleich einen neuen Ofen zuzulegen.
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So weisen Sie die Einhaltung der Grenzwerte nach
Als Bestätigung dient ein Herstellernachweis oder eine Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger. Ablesen kann man das Alter der Anlage auf dem Typenschild. Die Emissionswerte zahlreicher Modelle sind zudem in einer sehr umfangreichen Datenbank zu recherchieren.
Tipp: In dieser Datenbank können Sie recherchieren, ob Ihr Kaminofen die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen einhält: www.cert.hki-online.de »
Die Feuerstättenschau ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Schornsteinfeger überprüft dabei die Heizungsanlage, um sicherzustellen, dass sie sicher und effizient arbeitet. Danach erhalten Sie den Feuerstättenbescheid, der darüber informiert, welche Wartungsarbeiten Sie an Ihrer Anlage durchführen müssen. In diesem Beitrag finden Sie alle Infos zur Feuerstättenschau »
Kamin-Nachrüstung: Was tun, wenn mein Kamin die Grenzwerte überschreitet?
Überschreitet die Feuerstätte die Abgasgrenzwerte, muss sie stillgelegt, ausgetauscht oder mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachgerüstet werden. In vielen Fällen wird es auf den Einbau eines neuen Feinstaubfilters hinauslaufen, aber es gibt auch andere Möglichkeiten (dazu gleich mehr). Für die Nachrüstung des Kamins ist ein bauartzugelassenes Produkt („DIBt-Zulassung“) nötig, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Achtung: Die Anschaffungs-, Montage- und Betriebskosten der Filtertechnik können so hoch ausfallen, dass sich auch eine Neuanschaffung der Feuerstätte lohnen könnte.
Was zunächst höhere Kosten bedeuten mag, kann auch Vorteile haben. Aktuelle Ofen- und Heizkaminmodelle bieten höhere Umweltstandards und Wirkungsgrade, wodurch Brennstoff eingespart und Emissionen vermieden werden. Einige besitzen sogar die technische Voraussetzung, um später noch weiter nachzurüsten − das ist praktisch für den Fall, wenn die Emissionsgrenzwerte irgendwann weiter verschärft werden sollten.
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Ausnahmen von der Pflicht zur Kamin-Nachrüstung
Was die Einhaltung der Grenzwerte anbetrifft, gilt wie so häufig: Keine Regel ohne Ausnahme. Einige Kaminofenbesitzer kommen um die Sanierungs- bzw. Austauschpflicht herum. Dazu gehören:
- Offene Kamine: Aufgrund der erhöhten Feinstaubemissionen dürfen sie ohnehin nur gelegentlich genutzt werden. Laut einem Gerichtsurteil ist ein Betrieb von acht Tagen pro Monat für je maximal fünf Stunden vertretbar. Deshalb gelten für sie die neuen Grenzwerte nicht.
- „Oldtimer“, wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden. Hier drückt der Gesetzgeber ein Auge zu, allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden.
- Auch Besitzer sogenannter Einzelraumfeuerungsanlagen, also von Wohnungen oder (Garten-)Häusern, die allein durch eine Feuerstelle beheizt werden, können aufatmen.
- Auch Badeöfen sind von den Vorschriften befreit.
- Gleiches gilt für Grundöfen, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt wurden sowie
- privat genutzte Herde und Backöfen mit einer Leistung von unter 15 Kilowatt.
Muss es ein kompletter Austausch sein? Gibt es auch günstigere Lösungen zur Kamin-Nachrüstung?
Es braucht nicht immer der gesamte Ofen ersetzt werden. Mit diesen Tipps können Sie unter Umständen viel Geld sparen:
1. Grenzwerte nachweisen
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die geforderten Grenzwerte einhalten, dürfen Sie Ihren Kaminofen weiterbetreiben. Die aktuellen Grenzwerte sind:
- Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter Abgas
- Feinstaub: 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgas
Die Messung können Sie bei einem Schornsteinfeger in Auftrag geben, sie kostet ca. 150−300 Euro.
2. Feinstaubfilter nachrüsten
Ein weiterer Weg, den Kaminofen fit für die neuen Regeln zu machen, ist der Einbau eines Feinstaubfilters. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Filter, sondern um Staubabscheider bzw. Katalysatoren, die schädliche Kohlenmonoxide in weniger schädliche Stoffe umwandeln.
Es gibt aktive Feinstaubfilter, die elektrisch betrieben werden, und passive, die ohne Strom arbeiten. Aktive, also strombetriebene Filter sind mit einem Preis von rund 1.000 Euro um einiges kostenintensiver als passive Filter, die etwa 300 Euro kosten. Dafür können mit aktiven Filtern bis zu 90 Prozent des Feinstaubs gefiltert werden. Passive Filter müssen regelmäßig gewechselt werden.
Der hohe Preis macht deutlich, dass es häufig sogar günstiger sein kann, sich gleich einen neuen Kamin mit modernerer Technik anzuschaffen als in einen neuen Feinstaubfilter zu investieren. Es sei denn, sie besitzen einen fest installierten, gemauerten Kachelofen. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, einen Feinstaubfilter nachzurüsten, denn ein Herausreißen des bestehenden Kamins wäre hier mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.
3. Weitere Lösungen zur Kamin-Nachrüstung
Bei Kachelöfen kommen auch Austausch-Heizeinsätze in Frage. Sie werden in passenden Größen, Heizleistungen und verschiedenen technischen Ausführungen angeboten, zum Beispiel mit Pellets oder Erdgas als Brennstoff. Teilweise kann auch durch den Einbau einer Heizkassette oder einer modernen Verbrennungssteuerung nachgerüstet werden.
Beim einem offenen Kamin lohnt sich generell der Einbau eines Heizeinsatzes mit Sichtscheibe: Die Verbrennung lässt sich gut regeln, die Wärme hält sich länger, und der Schadstoffausstoß wird reduziert.
Genereller Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfeger
Der erste Ansprechpartner ist in der Regel der Schornsteinfeger. Er informiert über Austauschpflichten und über die Anforderungen, die der neue Ofen erfüllen muss. Da er die Anlage auch abnehmen muss, bevor sie in Betrieb gehen darf, ist es gut, ihn von Anfang an in die Planung mit einzubinden. Er prüft im Altbau beispielsweise, ob ein Anschluss des Ofens an den vorhandenen Schornstein möglich ist. Und er kann wichtige technische Ratschläge geben.
Er weist Besitzer anhand des Ofenbaujahrs im Rahmen seiner Kontrollmessungen darauf hin, ob und bis wann Handlungsbedarf besteht – für einen neuen Ofen mit moderner Bau- und Verbrennungstechnik.
Stand: November 2024
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