Übergabeprotokoll für den Haus- und Wohnungskauf
Wichtige Inhalte des Übergabeprotokolls
Das Übergabeprotokoll für die Wohnung oder das Haus ist ein wichtiger Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Am besten erstellt man das Übergabeprotokoll zusammen mit allen Beteiligten bei Tageslicht, wenn der Vorbesitzer ausgezogen und der neue Besitzer noch nicht eingezogen ist.
Hier erfahren Sie, welche Punkte im Protokoll enthalten sein sollten und können sich ein Muster-Übergabeprotokoll herunterladen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Beim Übergabeprotokoll ist einiges zu beachten
Achten Sie darauf, dass das Übergabeprotokoll in dreifacher Ausführung angefertigt wird. Ein Exemplar erhält der Verkäufer, eins der Käufer und eins die Versorgungsunternehmen, wie Gas-, Strom- und Wasseranbieter. Ratsam ist es auch, das Haus oder die Wohnung in Begleitung eines Sachverständigen zu inspizieren. Viele Mängel fallen Laien gar nicht auf.
Lassen Sie sich auch alle Besonderheiten an Ihrem neuen Haus beziehungsweise Ihrer neuen Wohnung erklären, z.B. Sicherungskasten, Filter- und Klimaanlagen, Öl- oder Gastanks, Wasseranschlüsse, ggf. Sauna, Verlauf von Kabeln, etc.
Wer erstellt das Übergabeprotokoll?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, bei einem Hauskauf oder Wohnungskauf ein Übergabeprotokoll zu verfassen. Ebenso wenig ist geregelt, wer es anfertigt. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten empfiehlt es sich aber, ein Übergabeprotokoll zu verfassen. Dies kann beispielsweise der Immobilienmakler übernehmen, sofern einer eingeschaltet ist. Es kann aber genauso gut auch vom Käufer oder Verkäufer angefertigt werden. Wichtig sind die Unterschriften aller Beteiligten und auch von Zeugen. Bei später auftauchenden Mängeln ist das Übergabeprotokoll dann unter Umständen ein wichtiges Beweismittel.
Wichtige Inhalte des Übergabeprotokolls
Das Übergabeprotokoll beim Haus- oder Wohnungskauf unterscheidet sich gar nicht so sehr von dem einer Mietwohnung. Es ist nur wesentlich ausführlicher.
- Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen. Denken Sie dabei auch an die Schlüssel von Geräteschuppen, Garage oder sonstigen Nebengebäuden. Wenn noch Schlüssel nachgeliefert werden, gehört das auch ins Übergabeprotokoll.
- Folgende Dokumente sollten bei einem Hauskauf übergeben werden, sofern vorhanden:
- Mietverträge und Mieterakten
- Baupläne, Grundrisse und statische Berechnungen
- Energieausweis (Pflicht seit 2009)
- Versicherungsscheine
- Grundsteuerbescheide
- alte Grundbuchakten
- Untersuchungsunterlagen, z.B. für Schornstein, Heizung, Abwasseranlage, etc.
Energieausweis für Haus & Wohnung
Energieausweise dokumentieren steckbriefartig den Energiestandard von Gebäuden. Sie müssen beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie vorgelegt werden. Hier erfahren Sie, wie aussagekräftig die Ausweise sind, welcher Energieausweis für Ihr Haus der richtige ist (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und wie Sie die Dokumente erstellen lassen. Zu unserem Artikel: Energieausweis fürs Haus »
- Notieren Sie pro Raum die Mängel, die der Verkäufer noch beseitigen muss. Dazu gehört auch ein Zeitpunkt, bis zu dem die Mängel zu beheben sind.
- Notieren Sie sich die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas und ob und wieviel Öl noch im Tank vorhanden ist und wie diese Restmenge verrechnet wird.
- Lassen Sie sich die Rechnungen von allen kürzlich getätigten Renovierungsarbeiten sowie neu gekauften Einbauten wie Heizkörpern, Fenstern, Küchengeräten, etc. übergeben. So haben Sie im Garantiefall die Rechnung zur Hand. Auch eventuell vorhandene Garantiescheine und Bedienungsanleitungen sollten Sie sich aushändigen lassen.
- Notieren Sie, ob der Verkäufer die Ver- und Entsorgungsunternehmen wie Müllabfuhr, TV-Kabelanschluss, etc. noch weiter bezahlt und bis zu welchem Zeitpunkt.
Kostenloses Übergabeprotokoll als Muster zum Ausdrucken
Hier können Sie sich ein Muster-Übergabeprotokoll als PDF herunterladen.
Schlüsselfertig Bauen: Was bei der Abnahme wichtig ist
Schlüsselfertiges Bauen ist eine bequeme Alternative für Bauherren, die den Bau nicht selbst organisieren wollen. Die Begriffe „schlüsselfertig“ und „bezugsfertig“ sind rechtlich nicht eindeutig definiert. Je detaillierter also der Bauvertrag formuliert ist, desto weniger Überraschungen gibt es am Ende.
Bauvertrag: Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen
Bauherren sollten die Bau- und Leistungsbeschreibung beim Hausbau intensiv prüfen. Unsere Checkliste Bau- und Leistungsbeschreibung zeigt, worauf Sie achten sollten:
Bei schlüsselfertigen Häusern entspricht die Abnahme dem Übergabeprotokoll. In der Abnahmebegehung werden Mängel festgehalten, die der Bauträger noch zu beheben hat. Die Praxis zeigt, dass es in den seltensten Fällen keine Mängel bei der Abnahme gibt.
Das Protokoll des Bauherrn bei der Abnahmebegehung sollte detailliert alle ersichtlichen Mängel und Schäden beschreiben. Es sollte außerdem Fotos der Mängel sowie die Unterschrift eines oder mehrerer Zeugen enthalten. Auch Fristen für die Beseitigung können im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Die Unterschrift des Bauträgers unter dem Abnahmeprotokoll ist nicht erforderlich, jedoch ist es immer besser, wenn diese vorhanden ist.
Unterschreiben die frischgebackenen Besitzer die Abnahme leichtfertig, haben sie trotzdem später noch die Möglichkeit, die Beseitigung eindeutiger Mängel oder auch Schadenersatz vom Bauträger einzufordern. Allerdings dreht sich mit unterschriebener Abnahme die Beweislast um. Hätte im Streitfall vorher der Bauträger nachweisen müssen, dass ein Mangel keiner ist, müssen jetzt die Bauherren beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Das kann in der Praxis knifflig werden. Wer sich bei der Abnahmebegehung seine „Mängelrechte hinsichtlich der festgestellten Schäden vorbehält“, lässt sich damit ein Türchen offen. Überdies gibt es beim schlüsselfertigen Bauen noch eine fünfjährige Garantie.
Checkliste für den Umzug
Einen Umzug sollten Sie gut und rechtzeitig planen. Mit unserer Checkliste für den Umzug denken Sie an alles Wichtige für einen stressfreien Weg ins neue Zuhause.
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