Welche Nebenkosten kann ich als Mieter von der Steuer absetzen?

Welche Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen: Aufmacher

Mit der Nebenkostenabrechnung Steuern sparen

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Hoffentlich keine Nachzahlung − das ist meist der erste Gedanke, wenn die jährliche Abrechnung der Mietnebenkosten im Briefkasten liegt. Doch die Post vom Vermieter hat auch eine gute Seite: Einen Teil der Kosten für Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten in den Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen. Bis zu 1.200 Euro Ersparnis sind drin. Wir zeigen, wie's geht.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Welche Nebenkosten kann ich als Mieter von der Steuer absetzen?
  2. Liste: Diese Kosten können Mieter von der Steuer absetzen
  3. Nebenkosten von der Steuer absetzen: So geht's
  4. Wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt
  5. Fazit: So setzen Sie Mietnebenkosten von der Steuer ab

Welche Nebenkosten kann ich als Mieter von der Steuer absetzen?

Welche Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen: Gartenarbeiten
Die regelmäßige Pflege der Außenanlagen gehört zu den Nebenkosten, die Mieter von der Steuer absetzen können.
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Bestimmte Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten im Haushalt werden vom Staat durch einen Steuerbonus gefördert. Diese Rechnungen können Sie über die Steuererklärung absetzen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: „Haushaltsnah“ sind Arbeiten, die normalerweise auch der Steuerpflichtige oder ein Mitglieder des Haushalts erledigen könnte, für die aber eine Person oder Firma als Dienstleister beauftragt wird. Das sind zum Beispiel Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege.
  • Handwerkerleistungen im Haushalt. Bedingung ist, dass es sich nicht um Arbeiten an einem Neubau handelt − was bei Mietern ja in der Regel nicht der Fall ist, da sie bereits im fertigen Haus wohnen − und dass sie nicht öffentlich gefördert werden, zum Beispiel mit Krediten der KfW-Förderbank.

In einem gemieteten Haus oder einer Mietwohnung werden derartige Dienst- oder Handwerkerarbeiten oft vom Vermieter beauftragt und die Kosten an die Mieterinnen und Mieter umgelegt.

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Liste: Diese Kosten können Mieter von der Steuer absetzen

  • Treppenhausreinigung
  • Fensterputzer
  • Hausmeisterservice
  • Winterdienst
  • Dachrinnenreinigung
  • Wartung und Reparatur von Heizung, Fahrstuhl, Rauchmelder, Wasser- oder Elektroinstallationen
  • Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern
  • Verlegung neuer Bodenbeläge
  • Malerarbeiten oder Beseitigen von Graffitis
  • Pflege der Außenanlagen
  • Schädlingsbekämpfung

Ihren Anteil an diesen Kosten können Mieter in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt erkennt einen Anteil von 20 Prozent des Betrags als steuermindernd an. Der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Insgesamt können Sie also bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.

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Welche Handwerkerkosten kann ich als Mieter von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können Vermieter nur laufende Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Kosten für Erhaltung und Instandsetzung der Immobilie gehören nicht dazu. Eine Ausnahme sind Wartungsarbeiten, zum Beispiel für die Wartung von Heizungsanlagen, Rauchmeldern, Rauchabzügen oder Trinkwasseranalysen. Auch eine Dachrinnenreinigung ist als „vorbeugende Instandsetzungsmaßnahme“ vom Bundesgerichtshof als umlagefähig anerkannt worden.

In der Nebenkostenrechnung dürfen nur diese umlagefähige Handwerkerkosten auftauchen, und nur diese kann der Mieter von der Einkommensteuer absetzen.

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Nebenkosten von der Steuer absetzen: So geht's

Welche Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen: alles, außer Materialkosten
Das Finanzamt erkennt bei Handwerkerrechnungen nur die Lohn- und Fahrtkosten an. Materialkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen.
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Wie finde ich aber nun heraus, welche Nebenkosten ich als Mieter von der Steuer absetzen kann? Im Normallfall sollten diese in der Nebenkostenabrechnung entsprechend gekennzeichnet sein.

Im Idealfall schickt der Vermieter gleich eine Bescheinigung nach §35a EstG (Einkommensteuergesetz) mit der Abrechnung zu. Darauf sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten getrennt aufgeführt, mit dem Hinweis, dass es sich um Lohn-, Maschinen – und Fahrtkosten handelt. Nur diese, nicht aber Materialkosten, dürfen in der Steuererklärung zum Abzug  angesetzt werden. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, eine Bescheinigung nach §35a EstG auszustellen. Wohl aber muss er dem Mieter auf Anfrage die entsprechende Information über die absetzbaren Kostenanteile zur Verfügung stellen.

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Mithilfe der Bescheinigung, der Kostenauflistung in der Nebenkostenrechnung oder einer sonstigen Vermieterauskunft lassen sich die Daten einfach in der Einkommensteuererklärung eintragen. Seit 2019 gibt es dafür eine eigene Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“, sowohl für die Steuererklärung in Papierform, wie auch bei der elektronischen Steuererklärung über das ELSTER-Portal. Belege müssen in der Regel nicht miteingereicht, aber unbedingt aufgehoben werden.

Welche Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen: Anlage in der Steuererklärung
In dieser Anlage können Sie alle Nebenkosten eintragen, die Sie als Mieter von der Steuer absetzen wollen.
Ch. Mascheck
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Wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt

Es kommt häufig vor, dass Vermieter sich mit der Nebenkostenabrechnung recht viel Zeit lassen und sie nicht rechtzeitig vor dem Abgabetermin für die Steuererklärung eintrifft. Das heißt jedoch nicht, dass das Geld nun verloren ist. Sie haben als Mieter dann folgende Möglichkeiten:

  • Falls noch kein Steuerbescheid eingetroffen ist, können die Nebenkosten nachgereicht werden.
  • Nach Erhalt des Steuerbescheids ist innerhalb eines Monats Einspruch möglich, um dann die noch die Nebenkosten nachzureichen.
  • Die anrechenbaren Nebenkosten können auch mit der Steuererklärung für das Jahr, in dem die Nebenkostenabrechnung eintraf, geltend gemacht werden. Normalerweise gibt es eine Steueranrechnung nur für das Jahr, in dem Kosten gezahlt wurden – hier wird eine Ausnahme gemacht.

Fazit: So setzen Sie Mietnebenkosten von der Steuer ab

  • Mieter können ihren Anteil an bestimmten Nebenkosten für Dienstleistungen (z.B. Treppenhausreinigung, Hauswart) und Handwerkerarbeiten (z.B. Heizungs- oder Rauchmelderwartung) im Mietshaus steuerlich absetzen.
  • Anerkannt werden 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Transportkosten, nicht aber Materialkosten.
  • Die benötigten Angaben für die Steuererklärung finden sich in der Nebenkostenabrechnung oder müssen beim Vermieter angefragt werden.
  • Kommt die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig vor dem Abgabetermin für die Steuererklärung gibt es Möglichkeiten, die Nebenkosten nachträglich oder im nächsten Jahr geltend zu machen
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