Rauchmelderpflicht fürs Eigenheim: Die aktuellen Regeln
Rauchmelder sind deutschlandweit Pflicht
Zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht. Deshalb: Sorgen Sie vor und statten Sie Ihr Eigenheim rechtzeitig mit Rauchmeldern aus. Diese warnen frühzeitig mit einem Alarmsignal und retten so Menschenleben.
Rauchmelder sind deutschlandweit Pflicht. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Regelungen und wer bei Mietwohnungen zuständig ist.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Rauchmelder sind deutschlandweit Pflicht
Die Rauchmelderpflicht gilt bundesweit für alle Eigenheimbesitzer.
Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringen und warten muss und welche Räume auszustatten sind.
Dabei gilt für alle Bundesländer:
- Neu- und Umbauten müssen durch den Eigentümer mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.
Achtung, die Rauchmelderpflicht gilt auch für Räume mit „wohnungsähnlicher Nutzung“, also beispielsweise für Ferienwohnungen, Containerräume, Hütten und Gartenlauben.
Wer ist bei Mietwohnungen zuständig?
Bei Mietwohnungen gibt es keine deutschlandweit einheitliche Regelung, wer für die Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig ist. Hier muss man sich an die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes halten.
In den meisten Bundesländern ist der Eigentümer (Vermieter) zuständig für die Installation und der Mieter zuständig für die Wartung der Rauchmelder. Diese Regelung gilt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
In den übrigen Bundesländern ist der Eigentümer (Vermieter) zuständig für Installation und Wartung. Diese Regelung gilt in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Rauchmelder richtig anbringen
Grundsätzlich müssen Rauchmelder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, angebracht werden. In der Küche, dem Bad und Waschraum sowie Garage, Dachboden und Keller dürfen hingegen keine Rauchmelder installiert werden, da hier die Gefahr von Fehlalarmen sehr groß ist.
Hier erfahren Sie, in welchen Räumen und wie Sie Rauchmelder richtig im Haus anbringen »
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