Balkon nachträglich anbauen: Arten, Kosten, Genehmigung
Baurechtliche Vorgaben bei Anbaubalkonen
Sie möchten nachträglich einen Balkon anbauen? Die Idee ist gut, denn mit relativ wenig Aufwand gewinnen Sie damit neuen Wohnraum. Weiterer Vorteil: Der Balkonanbau ist bei fast jedem Haus problemlos möglich. Dennoch gibt es einige baurechtliche Vorgaben zu beachten. Wir erklären, worauf es ankommt.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Verschiedene Systeme für den Balkonanbau
Wer einen Balkon anbauen möchte, hat drei verschiedene Systeme zur Auswahl: Infrage kommen Vorstellbalkone, freitragende Balkone oder Anbaubalkone.
1. Selbsttragender Vorstellbalkon
Wer nachträglich einen Balkon anbauen möchte, findet in sogenannten Vorstellbalkonen die wohl einfachste Lösung. Die Konstruktion besteht aus je vier Stützen, die die anfallenden Lasten selbst tragen und über Fundamente an den Boden abführen.
Durch die spezielle Bauweise sind nur wenige Verbindungspunkte am Haus nötig. Neben der Statik schont das vor allem den Wärmeschutz gedämmter Fassaden. Vorstellbalkone lassen sich schnell aufbauen und fast immer einsetzen. Neben Einfachanlagen eignen sie sich auch dann, wenn Hausbesitzer Doppel- oder Mehrfachbalkone anbauen möchten.
2. Anbaubalkon
Anbaubalkone fußen auf nur zwei Stützen, die einen Teil der Last über Fundamente im Boden abführen. Die übrige Last wird über spezielle Verbindungen von der bestehenden Hauswand aufgenommen. Damit das sicher funktioniert, muss diese jedoch statisch geeignet sein.
Um Wärmebrücken an den Verbindungsstellen zu vermeiden, sollten Hausbesitzer bei der Konstruktion außerdem auf thermisch entkoppelte Verbindungen achten. Wer einen Balkon anbauen möchte, findet im Anbaubalkon eine filigrane Lösung. Im Gegensatz zu Vorstellbalkonen kommt diese auch ohne Fundamente direkt am Haus aus.
3. Freitragender Balkon
Freitragende Balkone sind das Optimum, wenn es um den nachträglichen Balkonanbau geht. Sie führen sämtliche Lasten allein auf das bestehende Haus ab und benötigen keine zusätzlichen Stützen.
Wie bei den Anbaubalkonen gehört ein stabiles Mauerwerk aber auch hier zu den wichtigsten Voraussetzungen. Vor allem bei sehr alten Gebäuden lässt sich der Nachweis jedoch nicht immer erbringen.
Wieviel kostet ein neuer Balkon?
Insgesamt sollten Sie mit Kosten von ca. 10.000−16.000 Euro rechnen. Je nach Ausführung des Balkons unterscheiden sich die Preise deutlich:
- Am günstigsten sind selbsttragende Vorstellbalkone aus Stahl oder Holz, die auf vier Stützen errichtet werden. Sie sind schon ab rund 3.000 Euro zu haben.
- Anbaubalkone auf zwei Stützen kosten rund 4.000 Euro.
- Freitragende Kragarmbalkone ohne Stützen, die komplett am Haus angebaut werden, sind am teuersten. Sie kosten ab ca. 5.000 Euro.
Hinzu kommen Einbau- und Materialkosten für das Geländer, den Balkonbelag und die neue Tür, die zum Balkon führt sowie Renovierungskosten für die Innenwand.
Balkon nachträglich anbauen: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Prinzipiell ist für jeden Anbau, der das Erscheinungsbild Ihres Hauses verändert, eine Baugenehmigung nötig.
Erkundigen Sie sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. In der Regel sind dies:
- Angaben zur Größe und Lage des neuen Balkons im Bebauungsplan
- Bauzeichnung mit Grundrissen und Ansichten des Balkons
- Gutachten zur Statik
Kleinere Balkone und Außentreppen können aber auch häufig verfahrensfrei errichtet werden, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreiten (Gleiches gilt auch für Terrassenüberdachungen, Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen).
Aber: Verfahrensfreies Bauen heißt nicht, dass einfach drauflos gebaut werden darf. Sie müssen auch in diesem Fall alle baulichen Vorschriften einhalten − und das deutsche Baurecht ist recht kompliziert. Um hier auf Nummer Sicher zu gehen, ist es in jedem Fall anzuraten, einen Bauantrag für den Balkon einzureichen. Anderenfalls kann es passieren, dass Bußgelder oder sogar ein Abriss des Balkons drohen.
Was gilt für mein Bundesland?
Die gesetzlichen Vorschriften für Ihr Bauvorhaben regelt die Landesbauordnung. Hier geht's zum kompletten Überblick der Landesbauordnungen in Deutschland »
Welche Abstandsflächen müssen eingehalten werden?
Für Balkone sind meist 2 m Mindestabstand zur nachbarlichen Grenze festgelegt.
Aber: Balkone zählen zu den sogenannten Vorbauten, für die besondere Regeln gelten. So können sie in die laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Abstandsflächen hineinragen – oft sind in diesem Fall aber ihre Abmessungen auf eine Breite unter 5,0 m und eine Tiefe bis 1,5 m begrenzt.
Tipp: Durch einen baurechtlichen Trick kann man dieses Problem möglicherweise umgehen. Bei einer Vereinigungsbaulast werden zwei oder mehrere Grundstücke zusammengelegt und wie ein Grundstück behandelt. Dadurch entfallen interne Grundstücksgrenzen, sodass man innerhalb des vereinigten Grundstücks näher bauen kann. Trotzdem bleibt jedes Grundstück rechtlich eigenständig. In unserem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Vereinigungsbaulast »
Balkon sanieren statt neu bauen?
Wenn Sie bereits einen Balkon haben, den Sie durch einen neuen ersetzen möchten, reicht unter Umständen schon eine Balkonsanierung. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Schäden am Balkon zu beheben. Balkonsanierung im Überblick »
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