Einspeisevergütung 2026: Das bekommen Sie für Solarstrom aus Ihrer PV-Anlage

Mann trägt Solarpanel aufs Haus

Aktuelle Vergütungssätze

Foto: Pexels/Kindel Media

Wer Solarstrom erzeugt und nicht alles selbst verbraucht, kann den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür gibt es die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wichtig: Die Vergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage ab – und gilt dann für 20 Jahre (plus Rest des Inbetriebnahmejahres) in dieser Höhe.

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Letzte Aktualisierung: Januar 2026

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Was ist die Einspeisevergütung – und welche Varianten gibt es?
  2. Aktuelle Einspeisevergütung 2026: Diese Sätze gelten
  3. Neues Solarspitzengesetz: Was hat sich geändert?
  4. Was lohnt sich mehr: Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch?
  5. Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung?

Was ist die Einspeisevergütung – und welche Varianten gibt es?

Bei PV-Anlagen auf Wohnhäusern sind zwei Fälle typisch:

  • Überschusseinspeisung (Teileinspeisung): Sie nutzen Solarstrom zuerst selbst, nur der Rest geht ins Netz. Das ist im Einfamilienhaus der Standard.
  • Volleinspeisung: Sie speisen (fast) den kompletten Solarstrom ins Netz ein. Dafür gibt es höhere Vergütungssätze – lohnt sich aber nur, wenn Sie wirklich sehr wenig selbst verbrauchen.
Eine moderne Wohnsiedlung mit Einfamilienhäusern, teilweise mit Solarpanels auf den Dächern. Die Umgebung ist ländlich geprägt mit grünen Feldern und Hügeln. Die Straßenführung ist kurvig und sauber, eingebettet in gepflegte Gärten.

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Aktuelle Einspeisevergütung 2026: Diese Sätze gelten

Generell gilt die aktuelle Einspeisevergütung insgesamt 20 Jahre lang. Alle Anlagen, die nach den jeweiligen Stichdaten in Betrieb gegangen sind, erhalten für die nächsten 20 Jahre die aktuell geltende Vergütung.

Das gilt für Anlagen, die zwischen 1. August 2025 und 31. Januar 2026 in Betrieb gehen

Überschusseinspeisung (Teileinspeisung)

  • bis 10 kWp: 7,86 ct/kWh
  • bis 40 kWp: 6,80 ct/kWh
  • bis 100 kWp: 5,56 ct/kWh

Volleinspeisung:

  • bis 10 kWp: 12,47 ct/kWh
  • bis 40 kWp: 10,45 ct/kWh
  • bis 100 kWp: 10,45 ct/kWh

Wichtig bei Anlagen über 10 kWp: Die Vergütung wird gestaffelt berechnet. Beispiel: Bei 12 kWp erhalten Sie die ersten 10 kWp den höheren Satz, die restlichen 2 kWp den nächstniedrigeren.

Ab 1. Februar 2026 sinken die Sätze planmäßig leicht

Die EEG-Sätze reduzieren sich seit Februar 2024 alle sechs Monate um 1 % (Februar und August). Dadurch gelten ab 1. Februar 2026 voraussichtlich:

  • bis 10 kWp (Überschuss): 7,78 ct/kWh
  • bis 10 kWp (Voll): 12,35 ct/kWh
  • (größere Stufen sinken entsprechend leicht)

Neues Solarspitzengesetz: Was hat sich geändert?

Am 25. Februar 2025 trat das neue Solarspitzengesetz in Kraft. Denn der Solarausbau ist (im Gegensatz zu den Anfangsjahren) mittlerweile so weit fortgeschritten, dass er den Bundeshaushalt übermäßig belastet. Im Jahr 2024 fielen über 18 Milliarden Euro Kosten an, um die Einspeisevergütungen zu bezahlen, Tendenz steigend.

Für Neuanlagen ab 25. Februar 2025 sind zwei Punkte wichtig:

  1. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen (Neuanlagen)
    Wenn der Börsenstrompreis negativ ist, entfällt für diese Zeiten die Vergütung. Damit Betreiber keinen Nachteil über die gesamte Laufzeit haben, wird der Förderzeitraum am Ende entsprechend verlängert.
  2. 60-%-Begrenzung, solange Smart-Meter-Technik fehlt
    Neue Anlagen, die noch kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) plus Steuertechnik haben, dürfen vorübergehend nur 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Sobald die Technik vorhanden ist, entfällt diese Begrenzung.

Wichtig: Diese Neuerung betrifft nicht die Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 ans Netz gegangen sind.

Was lohnt sich mehr: Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch?

Modernes Haus mit PV
Die gesamte Dachfläche für Photovoltaik genutzt: So sollte es sein. Die magere Einspeisevergütung und der geringe Eigenverbrauch sorgen derzeit dafür, dass Eigenheimbesitzer meist eher auf eine Minimallösung bauen.
Schwabenhaus

In den meisten Einfamilienhäusern lohnt sich Eigenverbrauch deutlich mehr als Einspeisen. Der Grund ist simpel:

  • Für eingespeisten Strom gibt es grob 7–8 Cent/kWh (Überschuss, typische Hausanlage).
  • Strom aus dem Netz kostet – je nach Vertrag – oft deutlich mehr.

Faustregel: Jede selbst genutzte kWh spart Ihnen ungefähr Ihren Strompreis minus 7–8 Cent.

Je höher Ihr Strompreis, desto stärker wirkt der Eigenverbrauch.

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Lohnt sich ein Speicher?

Eine hohe Eigenverbrauchsquote lohnt sich also deutlich mehr als eine hohe Überschossquote an eingespeistem Strom. Aber vor allem bei größeren Anlagen ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil gar nicht so einfach: Denn der Strom muss in dem Moment verbraucht werden, in dem er fließt, also wenn die Sonne scheint. Meistens liegt daher der Eigenverbrauch ohne Batteriespeicher bei nur 20 bis 25 Prozent. (Tipp: Mit dem Solarrechner der Verbraucherzentrale können Sie Ihren individuellen Wert berechnen.)

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Kosten-Check

Mit welchen Preisen muss ich beim Kauf einer Photovoltaikanlage rechnen? Wie lässt sich sparen?

Einen Marktüberblick über die aktuellen Preise für PV-Anlagen inklusive Speicher gibt der Ratgeber: Photovoltaikanlage Kosten der Wüstenrot Bausparkasse. Außerdem findet man auf der Website eine Übersicht zur staatlichen Photovoltaik-Förderung und den verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung einer PV-Anlage.

Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung gibt es weiterhin – aber sie ist niedrig und sinkt leicht weiter. Für Hausbesitzer ist deshalb meist klar: PV lohnt sich vor allem über Eigenverbrauch, Einspeisung ist eher “Bonus”. Wer seine Anlage neu plant, sollte außerdem die Regeln aus dem Solarspitzengesetz (negative Preise / 60-%-Begrenzung ohne Smart-Meter-Technik) kennen.

Stand: Januar 2026