Wintergarten bauen: Antrag und Baugenehmigung
Was muss ich beim Bauantrag beachten?
Ein Wintergarten ist für viele Eigenheimbesitzer eine schöne Möglichkeit, den Wohnraum zu erweitern. Rechtlich gesehen ist damit jeder Wintergarten ein Bauwerk − und benötigt somit eine Baugenehmigung. Meistens zumindest.
Tatsächlich hängt es vor allem von der Größe Ihres geplanten Wintergartens und dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen, ob Sie eine Baugenehmigung für den Bau Ihres Wintergartens benötigen. In manchen Bundesländern (wie NRW), sind Wintergärten bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei, in anderen Bundesländern (wie Baden-Württemberg) brauchen Sie generell eine Baugenehmigung. Deshalb ist es wichtig, sich vorab richtig zu informieren.
Wir haben für Sie die wichtigsten Infos rund um den Bauantrag für den Wintergarten zusammengefasst.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Eine Baugenehmigung für den Wintergarten ist Pflicht − meistens
Auf dem eigenen Grundstück darf man schalten und walten, wie man will? Das ist nicht ganz richtig. Wenn Sie ein Bauwerk auf Ihrem Grundstück errichten − und nichts anderes ist ein Wintergarten − müssen Sie die Vorschriften des Baugesetzbuches (BAuGB) einhalten. Diese sind genau geregelt in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
So kommen Sie zur Landesbauordnung für Ihr Bundesland
Welche Vorschriften für Ihr Bauprojekt gelten, regelt die Landesbauordnung für Ihr Bundesland. Zum aktuellen Überblick über alle Landesbauordnungen »
Für den Wintergarten gilt: In den meisten Bundesländern ist es Pflicht, vor dem Bau eine Baugenehmigung zu beantragen. Erst wenn diese bewilligt wurde (rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit), darf mit dem ersten Spatenstich begonnen werden.
Aber es gibt auch Bundesländer, in denen Sie einen Wintergarten ohne Baugenehmigung bauen dürfen − zumindest, sofern Sie die örtlichen Bauvorschriften einhalten und eine bestimmte Größe nicht überschreiten.
Wintergarten Baugenehmigung: Was gilt in den Bundesländern?
In einigen Bundesländern sind Wintergärten genehmigungsfrei − allerdings nur, wenn Sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten.
Das gilt für die Bundesländer:
- Brandenburg (Kaltwintergärten bis zu einer Größe von 20 m² bzw. 75 m³),
- Bremen (bis zu Tiefe von 2,50 m und einer Grundfläche von 30 m²),
- Hessen (bis zu einer Grundfläche von 30 m²),
- Nordrhein-Westfalen (NRW) (bis zu einer Grundfläche von 25 m²),
- Rheinland-Pfalz (Kaltwintergärten bis zu einem Gebäudevolumen von 50 m³)
- Thüringen (Kaltwintergärten bis zu einer Größe von 20 m² bzw. 75 m³).
Sobald Sie diese Mindestgrößen überschreiten (Prüfen Sie vorab noch einmal zur Sicherheit die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, denn Vorgaben können sich ändern!) sowie in allen anderen Bundesländern ist generell eine Baugenehmigung erforderlich, bevor mit dem Anbau des Wintergartens begonnen werden kann.
In diesen Bundesländern brauchen Sie generell eine Baugenehmigung für den Wintergarten:
- Baden-Württemberg,
- Bayern,
- Berlin,
- Hamburg,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Niedersachsen,
- Saarland,
- Sachsen-Anhalt und
- Schleswig-Holstein.
Achtung: Wenn Sie Ihren Wintergarten als Wohnraum nutzen möchten, bedenken Sie bei der Planung, dass Sie die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (früher: EnEV) einhalten müssen.
Und: Auch steuerlich gilt der Wintergarten als Wohnraum!
Sonderfall: Gartenhäuser und Anlehnhäuser
Wintergärten, die zwar ans Gebäude gebaut werden, aber keinen Zugang zum Haus besitzen (sogenannte Anlehnhäuser), nicht beheizt werden und die eine bestimmte Größe nicht überschreiten, sind genehmigungsfrei. Das trifft aber nur auf die wenigsten Wintergärten zu.
Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei − manchmal sind aber auch größere Gartenhäuser erlaubt. Mehr dazu in unserem Artikel: Baugenehmigung fürs Gartenhaus: Wann ist sie notwendig?
Tipp: Unsere Ratgeber-Serie rund um die Baugenehmigung
Wintergarten ohne Baugenehmigung bauen: Droht eine Strafe?
Sie müssen keine Baugenehmigung abwarten? Dann gibt es auch keine amtlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften. Das ist aber kein Freifahrtschein, um nach eigenem Gutdünken drauflos zu werkeln. Denn auch wenn die Einhaltung der Bauvorschriften nicht kontrolliert wird, müssen Sie sie trotzdem einhalten.
Wer nämlich eine Bauvorschrift missachtet und dabei ertappt wird, riskiert Bußgelder oder im schlimmsten Fall einen nachträglichen Abriss des Wintergartens. Informieren Sie sich also bei Ihrer zuständigen Baubehörde über die örtlichen Vorschriften bei der Gestaltung eines Wintergarten.
Diese Unterlagen benötigt das Bauamt
Um die Antragsgenehmigung zu beschleunigen, sollten Sie den Bauantrag möglichst vollständig abgeben. Die Zusammenstellung der Unterlagen ist für Privatleute allein oft zu schwierig. Wenden Sie sich deshalb am besten an Ihren Architekten, den zuständigen Handwerker oder Fachbetrieb. Auch die Baubehörde hilft Ihnen sicherlich gerne weiter.
Checkliste: Diese Unterlagen benötigt das Bauamt
- das ausgefüllte Antragsformular
- genaue Zeichnungen des Wintergartens sowie eine detaillierte schriftliche Baubeschreibung (bekommen Sie in der Regel vom Hersteller)
- den Lageplan (Auszug aus den Katasteramt-Karten)
- die Bauberechnung des Wintergartens inklusive statischer Berechnungen
- bei Bedarf technische Nachweise wie Schallschutz, Entwässerungsplan und gegebenenfalls auch ein Brandschutznachweis sowie Angaben zu Heizung und Lüftung.
Prüfen Sie auch den Bebauungsplan
Bevor Sie mit der Planung des Wintergartens beginnen, sollten Sie sich beim örtlichen Bauamt erkundigen, welche Regelungen für Ihr Wohngebiet gelten. Sie sind im Bebauungsplan der jeweiligen Kommune festgehalten. Das kostet nichts und erleichtert die Planung des Wintergartens sehr.
So müssen Sie beim Anbau eines Wintergartens zum Beispiel einen festgelegten Abstand zum Nachbargrundstück einhalten (in der Regel mindestens 2,50 m). Auch ist genau festgelegt, bis zu welcher Größe die Grundstücksfläche überbaut werden darf. Ebenso spielt es eine Rolle, ob Ihr Haus in einem Wohngebiet, einem Mischgebiet oder außerhalb geschlossener Ortschaften steht.
Bedenken Sie auch weitere bauliche Vorgaben, etwa zu Flucht- und Rettungswegen. Es kann vorkommen, dass ein Mitarbeiter des Bauamtes eine Ortsbesichtigung durchführt, um zu entscheiden, was bei einem Wintergarten möglich ist und was nicht.
Mehr Tipps zur Planung eines Wintergartens
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