Private Bauhelfer: Anmeldung, Haftung, Schäden, Versicherungen
Rechtssicherheit unter Freunden
Private Bauhelfer können eine große Unterstützung sein, wenn es darum geht, ein Bauvorhaben umzusetzen oder auch nur beim Innenausbau oder bei Malerarbeiten zu helfen. Die sogenannte „Muskelhypothek“ wird von Banken sogar als Teil des Eigenkapitals angerechnet, was unter Umständen zu günstigeren Finanzierungskonditionen führt.
Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten, um mögliche Risiken auf der privaten Baustelle zu minimieren. Dieser Artikel gibt Ihnen einen kompakten Überblick darüber, worauf Sie beim Einsatz privater Bauhelfer achten sollten − und woran Sie wahrscheinlich noch nie gedacht haben.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Was sind "private Bauhelfer" und wie helfen sie auf der Baustelle?
- Gilt die Meldepflicht bei der BG Bau auch für private Bauhelfer?
- Was sind Gefälligkeitsleistungen – und was gilt als Schwarzarbeit?
- Braucht man eine zusätzliche private Bauhelferversicherung?
- Wie schützen sich die Bauherren selbst auf der Baustelle?
- Wer haftet, wenn Bauhelfer Sachschäden verursachen?
- Fazit: So klappt der Bau mit privaten Bauhelfern reibungslos
Was sind "private Bauhelfer" und wie helfen sie auf der Baustelle?
Jeder kennt jemanden, der jemanden kennt: Maler, Elektriker, Tischler oder einfach Freunde und Bekannte, die mit anpacken können. Solche privaten Bauhelfer machen das nicht beruflich und es ist auch nicht ihre Haupttätigkeit. Sie helfen nach Feierabend, am Wochenende oder wenn Not am Mann oder an der Frau ist. Bauhelfer unterstützen den Bauherrn bei verschiedenen Aufgaben.
Dazu gehören zum Beispiel:
- einfache handwerkliche Tätigkeiten: Mauern, Verputzen, Fliesenlegen, Anstreichen
- Hilfsarbeiten: Materialtransport, Aufräumen, Entsorgen
- logistische Unterstützung: Botengänge, Organisation
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Gilt die Meldepflicht bei der BG Bau auch für private Bauhelfer?
Ja, so ist es. Denn der Bauherr wird zum „Eigenbauunternehmer“. Damit ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) für ihn zuständig. Sie ist die gesetzliche Unfallversicherung auch für Eigenbauvorhaben, bei denen nicht gewerbliche Hilfskräfte eingesetzt werden. Das betrifft den Versicherungsschutz für Freunde und Bekannte, die am Bau helfen.
Bauherren sind verpflichtet, die Helfer bei der BG Bau anzumelden und Beiträge zu zahlen. Diese Meldepflicht gilt für alle Bauhelfer − unabhängig davon, ob sie bezahlt werden oder aus reiner Freundschaft mitarbeiten. Die Beiträge an die BG Bau sorgen dafür, dass Ihre Helfer unfallversichert sind. Dies gilt sowohl für Unfälle auf der Baustelle als auch auf dem Hin- und Rückweg.
So melden Sie private Bauhelfer bei der BG Bau an
- Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten muss das Bauvorhaben der BG Bau angemeldet werden. Keine Angst, das ist relativ einfach per Online-Formular möglich.
- Auch wenn die Helfer eine private Unfallversicherung haben, muss der Bauherr die Bauhelferversicherung abschließen.
- Wenn er die Berufsgenossenschaft nicht informiert, droht ein Bußgeld.
- Die BG Bau erhebt für die geleisteten Arbeitsstunden einen Beitrag, der bei unentgeltlich arbeitenden Helfern anhand von einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet wird – mit mindestens 100 Euro müssen Sie rechnen.
- Mitarbeitende Ehepartner müssen nicht bei der BG Bau angemeldet werden. Sie können sich aber freiwillig bei der BG Bau versichern.
Dauern die Arbeiten nicht länger als 40 Stunden, ist die BG Bau nicht zuständig − die Einzelmaßnahmen des Gesamtprojektes werden jedoch zusammengerechnet. Die Unfallversicherung erfolgt dann über die Unfallkasse der öffentlichen Hand.
Was sind Gefälligkeitsleistungen – und was gilt als Schwarzarbeit?
Unter „Gefälligkeitsleistungen" auf einer privaten Baustelle versteht man unentgeltliche Arbeiten, die in der Regel spontan von Freunden oder Verwandten ausgeführt werden. Beispiel: Der eigene Vater hilft für ein paar Stunden beim Tapezieren, ohne aktiv auf der Baustelle zu arbeiten. Eine klare zeitliche Grenze, ab wann eine Leistung als Gefälligkeit gilt, gibt es jedoch nicht.
Sind 500 Helferstunden noch eine Gefälligkeit?
Letztendlich wird individuell entschieden, was als Gefälligkeitsleistung betrachtet wird. Bei einem spektakulären Gerichtsurteil des Sozialgerichts Heilbronn (Aktenzeichen S 6 U 138/17) urteilten die Richter, dass auch 500 Helferstunden durchaus als Gefälligkeitsleistungen gelten können, wenn sie durch die Verwandtschaft geleistet würden. Im behandelten Fall halfen die beiden Väter der bauenden Eheleute und deren zahlreiche Brüder auf der Baustelle. Die BG Bau bekam davon Wind, verlangte Unfallversicherungsbeiträge, ging aber nach dem Gerichtsurteil leer aus.
Fließt Geld, liegt − anders als bei Gefälligkeiten − gemäß Paragraf 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Schwarzarbeit vor, wenn entweder der Auftraggeber keine Sozialabgaben abführt oder der Auftragnehmer seine Einkünfte nicht versteuert. Als Schwarzarbeit gilt auch, wenn ein Empfänger von Sozialleistungen seine Arbeit nicht meldet, ein Gewerbe nicht angemeldet oder nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Braucht man eine zusätzliche private Bauhelferversicherung?
Die private Bauhelferversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Versicherung, sondern dient als zusätzliche Absicherung. Sie bietet Schutz bei Unfällen, die Bauhelfern auf Baustellen zustoßen können. Neben der Unfalldeckung bietet sie Leistungen wie Kapitalzahlungen bei Invalidität oder im Todesfall des Bauhelfers. Optional können auch Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten versichert werden. Diese „Extras“ sind in der Unfallversicherung der BG Bau nicht enthalten − bei einer privaten Bauhelferversicherung kann auch eine höhere Deckungssumme vereinbart werden.
Wie schützen sich die Bauherren selbst auf der Baustelle?
Die Bauhelfer sind gut geschützt. Aber was ist mit den Bauherren? Sie müssen sich nicht bei der BG Bau anmelden und sind somit nicht geschützt, wenn sie selbst vom Gerüst fallen oder sich anderweitig verletzen.
Deshalb gilt: Neben einer sicheren Baustelle und der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sollte sich auch der Bauherr absichern. Er kann sich freiwillig bei der BG Bau versichern oder für sich selbst eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Diese Versicherung bietet Schutz bei Unfällen während des Bauvorhabens und umfasst Geldleistungen für Gesundheitsschäden. Weitere Leistungen sind Tagegeld, kosmetische Operationen und Sterbegeld. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung spielt es keine Rolle, ob der Versicherte nach dem Unfall noch arbeitsfähig ist.
Wer haftet, wenn Bauhelfer Sachschäden verursachen?
Wenn Bauhelfer Sachschäden verursachen, haftet in der Regel der Bauherr. Es ist daher wichtig, sich gegen solche Schäden abzusichern. Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Unbeteiligte durch die Bauarbeiten zu Schaden kommen: zum Beispiel, wenn Dachziegel Passanten treffen, spielende Kinder in eine Baugrube fallen oder ein Baugerüst umstürzt und Menschen verletzt.
Arbeitssicherheit ist wichtig
Bauherren müssen ihre Bauhelfer schützen, indem sie Bauhelme, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen. Außerdem müssen Gerüste und Treppen sicher ausgestattet und Dächer gesichert sein. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die BG Bau stellt einen Katalog von Unfallverhütungsregeln bereit und hält auch ein Bautagebuch vor.
Fazit: So klappt der Bau mit privaten Bauhelfern reibungslos
- Private Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angemeldet werden.
- Reine Gefälligkeitsleistungen beim Hausbau sind nicht meldepflichtig − sie erfolgen aber meist spontan und in geringem Umfang.
- Wer seine Bauhelfer bezahlt und keine Sozialabgaben abführt, macht sich der Schwarzarbeit schuldig.
- Private Bauhelferversicherungen ergänzen den gesetzlichen Unfallschutz.
- Der Bauherr selbst kann sich bei der BG Bau oder über eine private Bauhelferversicherung absichern.
Hinweis: Die bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie decken nicht alle individuellen Fälle ab. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.
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