Carport: Wann ist eine Baugenehmigung nötig?

01.05.26
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Carport fürs eigene Haus bauen Baugenehmigung beantragen

Vorschriften für Carports und Garagen

Foto: epr/Siebau

Carports sind eine kostengünstige Alternative zur Garage und lassen sich mit ein wenig handwerklichem Geschick sogar selber bauen. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt vor allem von der Größe Ihres Carports ab. Carports bis zu einer Grundfläche von 30−50 m² sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei.

Hier erfahren Sie, was Sie beim Bau eines Carports beachten sollten und welche Regelungen für Ihr Bundesland gelten.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Wann brauche ich eine Baugenehmigung fürs Carport?
  2. Baugenehmigung fürs Carport: Das gilt in den einzelnen Bundesländern
  3. Baugenehmigung beantragen: Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
  4. Carport ohne Baugenehmigung bauen: Welche Strafen sind möglich?

Wann brauche ich eine Baugenehmigung fürs Carport?

Carport ab welcher Größe Baugenehmigung
Ein durchschnittlicher Carport ist rund 5–7 m lang, 4 m breit und 2,50 m hoch. Doppelcarports sollten mindestens 6,50 m breit sein.
epr/Designo-Carport

Mag die Bauweise des Carports noch so einfach sein: Rein rechtlich gilt es als bauliche Anlage. Ob Sie eine Garage oder einen Carport bauen möchte, macht in puncto Baugenehmigung daher keinen großen rechtlichen Unterschied. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie eine Garage oder einen Carport bauen möchten, finden Sie hier unsere Entscheidungshilfe: Garage oder Carport − was ist besser?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Beim Carport sollte man grob mit 2.500 bis 8.000 Euro rechnen – je nachdem, ob es ein günstiger Bausatz, ein hochwertiger Holz-/Alu-Carport oder eine Lösung mit Montage, Fundament und Extras ist. Eine Garage ist in der Regel deutlich teurer: Einfache Fertiggaragen starten ungefähr bei 5.000 bis 10.000 Euro, Betonfertiggaragen eher bei 7.000 bis 15.000 Euro, gemauerte Garagen oft bei 15.000 Euro aufwärts.

Bei der Finanzierung kann Modernisierungskredit helfen. Die Wüstenrot Bausparkasse informiert hier, wie ein Modernisierungskredit genutzt werden kann »

Laut dem öffentlichen Baurecht sind bauliche Anlagen generell genehmigungspflichtig. Aber es gibt Ausnahmen. Denn dass ein Carport in einer anderen Größenliga spielt als ein Einfamilienhaus, ist auch den Baurechtlern klar – zumal ein Baugenehmigungsverfahren recht aufwändig und teuer ist.

Deshalb gelten in vielen Bundesländern einfachere baurechtliche Regelungen für Carports. Baurechtlich möglich machen das die Landesbauordnungen (LBO), die jedes Bundesland festlegt.

Bis zu einer Grundfläche von von 30−50 m² sind die meisten Carports genehmigungsfrei. Das heißt: Sie brauchen hier kein aufwändiges Genehmigungsverfahren einleiten.

Carport bauen: Was ist bei einer Grenzbebauung zu beachten?

Als sogenannte bauliche Anlage fallen Carports unter die die öffentlich-rechtlichen Vorschriften Ihrer Kommune zur Grenzbebauung. Im Bebauungsplan Ihres Grundstücks können Sie nachlesen, was für Sie gilt.

In unserem Artikel finden Sie weiterführende Informationen zu den baulichen Bestimmungen fürs Carport: Carport bauen − was muss ich beachten? »

Lohnt sich ein Solarcarport?

Ein Solardach auf dem Carport gibt es als Komplettpaket oder zum Nachrüsten. Wann sich das lohnt und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel: Carports mit Solardach: Tipps für Hausbesitzer »

"Verfahrensfrei" heißt nicht "rechtsfrei"!

Verfahrensfrei bedeutet: Sie brauchen keine Baugenehmigung und auch die Bauanzeige an das örtliche Bauamt entfällt. Aber auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen, dürfen Sie nicht einfach drauflos bauen. Sie müssen auch in diesem Fall alle baurechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans einhalten, der für Ihr Grundstück gilt.

Sie sind selbst für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Sie müssen zum Beispiel Vorgaben eines Bebauungsplans einhalten. Welche speziellen Regelungen für Ihr Vorhaben bestehen, erfragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde. Eine Vorab-Prüfung Ihres Bauvorhabens erfolgt bei verfahrensfreien Bauvorhaben aber nicht.

So lesen Sie einen Bebauungsplan richtig

Der Bebauungsplan erklärt, wie Ihr Grundstück genutzt und bebaut werden darf. Hier erklären wir wichtige Abkürzungen und Begriffe im Bebauungsplan »

Baugenehmigung fürs Carport: Das gilt in den einzelnen Bundesländern

Leider gibt es keine bundeseinheitliche Regel, bis zu welcher Größe Carports genehmigungsfrei sind und wann nicht. Die baurechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnungen ähneln sich zwar, dennoch gibt es leichte Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Auch das Prozedere ist unterschiedlich: In Nordrhein-Westfalen muss beispielsweise der Bau eines Carports unabhängig von seiner Größe immer angezeigt werden, während Berlin deutlich unbürokratischer agiert.

Dachbegrünung auf einer Doppel-Garage
Manche Bebauungspläne schreiben eine Dachbegrünung für Carports und Garagen vor. Diese Garage harmoniert mit den Seitenwänden aus Holz gut mit dem begrünten Dach.
epr/capotec

Unser Rat

  • Werfen Sie immer auch einen Blick in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes sowie in den örtlichen Bebauungsplan, der für Ihr Grundstück gilt.
  • Sprechen Sie vor dem Bau mit Ihrem Nachbarn, um späteren Ärger an der Grundstücksgrenze zu vermeiden.

Liste: Genehmigungsfreie Carports in den Bundesländern

Großer Carport aus Holz mit zwei Autos
Je größer der Carport, desto mehr Autos finden darin Platz. Häufig brauchen Sie in diesem Fall allerdings für das Carport eine Baugenehmigung.
epr/Skan Holz

Hier haben wir für Sie für jedes Bundesland aufgelistet, bis zu welcher Größe Carports noch verfahrensfrei sind.

Für alle größeren Carports und Garagen müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie im Außenbereich bauen wollen.

Innenbereich und Außenbereich sind fest stehende Begriffe aus dem Bauplanungsrecht. Innenbereiche sind Baugebiete innerhalb von Ortsteilen, Außenbereiche liegen außerhalb von Ortsteilen und soll von Bebauungen möglichst freigehalten werden.

Baden-Württemberg: Carport Baugenehmigung

Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² sind verfahrensfrei. Die mittlere Wandhöhe darf dabei nicht mehr als 3 m betragen.

Quelle: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), § 50

Bayern: Carport Baugenehmigung

Carports und Garagen bis zu einer Fläche von 50 m² sind genehmigungsfrei.

Bei grenznahen Bebauungen (näher als 3 Meter Abstand von der Grundstücksgrenze) darf der Carport nicht länger als 9 m und die mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m sein.

Quelle: Bayrische Bauordnung (BayBO), Art. 57 Abs. 1

Berlin: Carport Baugenehmigung

Garagen und überdachte Stellplätze bis 30 m² und 3 m mittlere Wandhöhe sind verfahrensfrei, außer im Außenbereich.

Quelle: Neue Berliner Bauordnung

Brandenburg: Carport Baugenehmigung

Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² sind genehmigungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie zu einem Wohngebäude gehören und auf demselben Grundstück liegen. Genehmigungsfrei sind außerdem eingeschossige Garagen bis zu einer Fläche von 150 m², wenn sie den Regelungen des Bebauungsplans entsprechen.

Quelle: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), § 55

Bremen: Carport Baugenehmigung

Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m sind verfahrensfrei.

Quelle: Bremische Landesbauordnung (BremLBO), § 61

Hamburg: Carport Baugenehmigung

Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m sind verfahrensfrei.

Quelle: Hamburgische Bauordnung (HBauO § 60)

Hessen: Carport Baugenehmigung

Carports bis zu einer Fläche von 50 m² sind genehmigungsfrei.

Quelle: Hessische Bauordnung (HBO) § 63

Mecklenburg-Vorpommern: Carport Baugenehmigung

Carports bis zu einer Fläche von 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m sind genehmigungsfrei.

Quelle: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, § 61

Niedersachsen: Carport Baugenehmigung

Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 30m² sind baugenehmigungsfrei.

Quelle: Niedersächsiche Bauordnung (NBAuO), Absatz zu § 60, Ab. Abs. 1

Nordrhein-Westfalen: Carport Baugenehmigung

Aktuell sind nach § 62 BauO NRW Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 30 m² Brutto-Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich.

Quelle: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), § 63

Rheinland-Pfalz: Carport Baugenehmigung

Garagen und Carports bis 50 m² Grundfläche im Innenbereich sind genehmigungsfrei. Eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m darf dabei nicht überschritten werden.

Quelle: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 62

Saarland: Carport Baugenehmigung

Carports bis zu einem Rauminhalt von 36 m² Brutto-Grundfläche und mittlerer Wandhöhe bis 3 m sind genehmigungsfrei.

Quelle: Landesbauordnung Saarland, § 65

Sachsen: Carport Baugenehmigung

Garagen und Carports bis zu einer Grundflächen von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe bis 3 m sind genehmigungsfrei.

Quelle: Sächsische Bauordnung (SächsBO), § 61

Sachsen-Anhalt: Carport Baugenehmigung

Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m sind genehmigungsfrei.

Quelle: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Schleswig-Holstein: Carport Baugenehmigung

Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 30 m² und 3 m mittlerer Wandhöhe  sind verfahrensfrei.

Quelle: Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO), § 62

Thüringen: Carport Baugenehmigung

Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 40 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m sind verfahrensfrei.

Quelle: Thüringer Bauordnung (ThürBO), § 60

Baugenehmigung beantragen: Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bauplanung Gespräch
Ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern der Baubehörde ist der erste Schritt zur Bewilligung Ihres Bauantrages. Hier erfahren Sie alles über gültige Bebauungspläne und die in Ihrem Bundesland gültigen Bestimmungen.
Pixabay

Sie möchten ein größeres Carport bauen und brauchen dafür eine Baugenehmigung? Dann informieren Sie sich am besten auf der Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde oder direkt im Rathaus, welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen. Für den Bau eines Carports benötigen Sie in der Regel:

  • das Bauantragsformular (Sie bekommen es beim Bauamt Ihrer Gemeinde)
  • die Baubeschreibung (das kann auch eine Beschreibung des Herstellers sein)
  • Statiknachweis (vom Statiker oder Hersteller)

Weitere Unterlagen können hinzukommen. In unserem Artikel Bauantrag stellen: 7 Tipps zur erfolgreichen Baugenehmigung haben wir wichtige Ratschläge rund um die Beantragung einer Baugenehmigung zusammengestellt.

Übrigens: Eine Dachbegrünung eignet sich fürs jedes Carports und bietet viele Vorteile. Manche Kommunen gewähren sogar Zuschüsse auf Dachbegrünungen. Mehr dazu in unserem Artikel Dachbegrünung: Aufbau eines Gründachs »

Carport ohne Baugenehmigung bauen: Welche Strafen sind möglich?

Nachbarn unterhalten sich am Gartenzaun
Ihr Nachbar muss Ihrem Bauvorhaben zwar nicht zustimmen, sein Einverständnis ist aber anzuraten, wenn Sie Wert auf ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn legen.
Adobe Stock/Anna Koldunova

Wer keine Baugenehmigung braucht, studiert die baurechtlichen Vorschriften häufig nicht ganz genau. Oder der Carport wird gebaut, obwohl man eigentlich eine Baugenehmigung dafür beantragen müsste. Was passiert, wenn man ohne Baugenehmigung baut?

Ein Carport bleibt vom Nachbarn in der Regel nicht unentdeckt. Und so kann es schnell teuer werden, wenn Sie gegen die baurechtlichen Vorschriften verstoßen. Es drohen Geldbußen oder im schlimmsten Fall ein Abriss des Carports. Informieren Sie sich deshalb bereits vor dem Bau des Carports, welche Vorschriften Sie einhalten müssen und sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Und noch eine Idee: Laden Sie ihn zum Richtfest des Carports doch einfach ein!

Tipp: Unsere Ratgeber-Serie rund um die Baugenehmigung

Auch beim Pool, der Terrassenüberdachung, dem Gartenhaus oder Wintergarten stellt sich die Frage: Baugenehmigung − ja oder nein? Hier im Überblick, was für Ihr Bundesland gilt:

Stand: Juni 2026. Die Angaben dienen der ersten Orientierung und sind ohne Gewähr. Entscheidend sind die aktuelle Landesbauordnung, der Bebauungsplan und die Auskunft der zuständigen Bauaufsicht.