Sind Balkon-Solaranlagen genehmigungsfrei?

Familie am Balkon mit Balkon-Solaranlage

Rechtlicher Rat fürs Balkonkraftwerk

Foto: Priwatt / Fullblack

Am Balkon installierte Mini-Solaranlagen können etwa 10 bis 20 Prozent des Haushaltsstroms produzieren. So können auch Mieter oder Bewohner von Eigentumswohnungen Stromkosten sparen.

Grundsätzlich stellt eine Solaranlage, die an Balkonbrüstung oder -geländer befestigt ist, aber eine bauliche Veränderung dar. Für Verunsicherung sorgt deshalb die Frage, ob eine Genehmigung fürs Balkonkraftwerk vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden muss. Wir geben einen Überblick zur aktuellen Rechtslage.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Eigenheimbesitzer: Balkonkraftwerk ist genehmigungsfrei
  2. Mieter: Vermieter darf Zustimmung nicht verweigern, aber mitentscheiden
  3. Wohnungseigentümer: Genehmigung fürs Balkonkraftwerk darf nicht blockiert werden
  4. Fazit: Regeln für Eigenheimbesitzer, Mieter und Wohnungseigentümer

Eigenheimbesitzer: Balkonkraftwerk ist genehmigungsfrei

Für Eigentümer von Einfamilienhäusern ist die Installation im Normalfall genehmigungsfrei, da sie selbst bestimmen, was sie an ihrem Haus verändern. Ausnahmen können sich zum Beispiel aus dem Denkmalschutz oder ähnlichen Bestimmungen ergeben. Ansonsten müssen Hauseigentümer nur die für alle geltenden Anmelde- und Sicherheitspflichten erfüllen. Es empfiehlt sich aber, im Vorfeld Kontakt zu Nachbarn aufzunehmen, um eventuellen Ärger zu vermeiden, weil sie beispielsweise von den Solarpaneelen geblendet werden könnten.

Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden

Bevor ein Balkonkraftwerk Sonnenstrom produzieren kann, muss es beim Marktstammdatenregister angemeldet werden. Hier erklären wir, wo Sie eine Solaranlage anmelden müssen »

Eigentümer sollten auch prüfen, ob die Gebäudeversicherung das Balkonkraftwerk abdeckt und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern. Schäden, die das Balkonkraftwerk bei anderen Personen verursacht, deckt die private Haftpflichtversicherung.

Mieter: Vermieter darf Zustimmung nicht verweigern, aber mitentscheiden

Balkon-Solaranlage an einem modernen Mehrfamilienhaus
Mieter haben es in der aktuellen Rechtsprechung gut: Balkon-Solaranlagen sind zwar nicht genehmigungsfrei, der Vermieter darf die Installation aber nicht grundlos verweigern.
Priwatt / priWall

In einem Mietvertrag ist üblicherweise vereinbart, dass bauliche Veränderungen in der Wohnung oder auf dem Balkon nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden dürfen. Das gilt auch für die Solaranlage am Balkon, deshalb konnte der Vermieter bislang seine Zustimmung ohne weitere Angabe von Gründen verweigern.

Seit Juli 2024 hat sich die Gesetzeslage verändert. Seitdem ist rechtlich verankert, dass Vermieter der Installation einer Balkon-Solaranlage grundsätzlich zustimmen müssen. Der Mieter ist aber weiterhin dazu verpflichtet, den Vermieter über die Installation des Balkonkraftwerks zu informieren.

Außerdem hat der Vermieter weiterhin ein Mitspracherecht bei der Frage der Ausgestaltung der Anlage. Er darf beispielsweise Vorgaben machen, wie viele Module verbaut werden dürfen oder welche Fläche sie einnehmen. Und es muss sichergestellt sein, dass die Anlage sicher verankert ist, um eine Gefährdung für andere auszuschließen.

So wird das Balkonkraftwerk zustimmungsfähig

  1. Erforderliche Anmeldungen vornehmen: Für Balkonkraftwerke genügt eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister.
  2. Sicher und sturmfest befestigen, im Zweifel vom Fachbetrieb installieren lassen
  3. Keine Beeinträchtigungen anderer Mieter, z. B. durch Schattenwurf oder Blendung
  4. Keine optische Störung des Fassadenbildes

Balkonkraftwerk: Was Mieter und Vermieter beachten müssen

Gerade bei Mietern gibt es noch viele rechtliche Unklarheiten, was Stecker-Solargeräte betrifft. In diesem Artikel beantworten wir die vier häufigsten Mieterfragen rund um die Installation eines Balkonkraftwerks »

Wohnungseigentümer: Genehmigung fürs Balkonkraftwerk darf nicht blockiert werden

Balkon-Solaranlage an einem modernen Eigenheim - Balkon
In einer Wohneigentumsgemeinschaft sind Balkon-Solaranlagen genehmigungspflichtig.
Priwatt / pribalconyduo

Auch für Wohnungseigentümer gilt (ähnlich wie für Mieter), dass die übrigen Mitglieder der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) die Errichtung eines Balkonkraftwerks nicht blockieren dürfen. Die Installation eines Balkonkraftwerks muss genehmigt werden.

Allerdings haben sie auch hier ein Mitspracherecht bei der Frage nach der Ausgestaltung der Anlage. Im Rahmen eines Wohnungseigentümerbeschlusses können beispielsweise Vorgaben gemacht werden, was die Größe, die Zahl der verbauten Module oder die farbliche Gestaltung angeht.

Zwei Männer montieren eine Solaranlage am Balkon

Balkonkraftwerk selber installieren: So geht's

Hier erklären wir, worauf bei den Montage von Balkonkraftwerken zu achten ist, wie die handelsüblichen Systeme funktionieren und wie Sie es selbst am Balkon, im Garten oder auf dem Garagendach montieren können. Zum Artikel: Balkonkraftwerk selber installieren »

Fazit: Regeln für Eigenheimbesitzer, Mieter und Wohnungseigentümer

  • Generell handelt es sich bei der Installation eines Balkonkraftwerks um eine bauliche Veränderung. Deshalb muss sichergestellt sein, dass die Anlage sicher installiert ist und Nachbarn nicht gestört (beispielsweise geblendet) werden.
  • Jedes Balkonkraftwerk, egal von wem es installiert wird, muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
  • Eigenheimbesitzer dürfen, ohne die Genehmigung von anderen einzuholen, Balkonkraftwerke installieren.
  • Mietern und Wohnungseigentümern muss ebenfalls die Genehmigung fürs Balkonkraftwerk erteilt werden, allerdings haben der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft ein Mitbestimmungsrecht bei der baulichen Ausgestaltung der Anlage.

Stand: August 2024