Wasserschaden im Haus − was tun?
Richtig vorgehen beim Wasserschaden
Ein Wasserschaden im Haus kann erhebliche Folgekosten nach sich ziehen, wenn nicht schnell und richtig gehandelt wird. Um gegenüber der Versicherung einen Wasserschaden geltend zu machen, ist es außerdem wichtig, Beweise des Schadens zu sichern, bevor Sie ans Abpumpen und Abtrocknen gehen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was in einem solchen Notfall zu tun ist.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
1. Schritt: Schaden eindämmen
Damit sich der Wasserschaden nicht weiter ausbreitet, sollten Sie schnell handeln. Aber: Vermeiden Sie überstürzte Panikaktionen. Sicherheit geht vor!
- Wenn der Wasserschaden durch einen Rohrbruch oder defekten Wasseranschluss verursacht wurde, drehen Sie so schnell wie möglich den Hauptwasserhahn ab, um das Wasser abzustellen.
- Vorsicht ist geboten, wenn Wasser und Strom im Spiel sind. Steckdosen befinden sich häufig nah über dem Boden. Schalten Sie immer zuerst den Strom ab, bevor Sie den Raum betreten, um Kurzschlüsse oder Stromschläge zu vermeiden.
- Bringen Sie Wertsachen und empfindliche Gegenstände als erstes in trockene Räume. Gegenstände, die im Wasser stehen, sollten Sie herausziehen. Denken Sie aber daran, zur Beweissicherung vorher Fotos vom Schadensfall zu machen.
- Achtung: Bei Überschwemmungen durch Abwasser besteht ein erhöhtes Risiko durch Keime und Krankheitserreger. Tragen Sie in diesem Fall Schutzkleidung.
Eine weitere Ausbreitung des Schadens zu verhindern liegt übrigens nicht nur in Ihrem eigenen Interesse, sondern ist auch versicherungsrechtlich geboten. „Versicherte unterliegen der sogenannten Schadensminderungsobliegenheit“, erklärt Bauherrenberater Ellinger vom Verband Privater Bauherren (VPB). „Sie müssen also dafür sorgen, dass sich der Schaden nicht unnötig ausweitet.“ Unterlassen sie dies, kann sich die Versicherung unter Umständen weigern, den Schaden zu bezahlen.
2. Schritt: Beweise sichern
Um den Wasserschaden gegenüber der Versicherung geltend zu machen, müssen Sie die Schäden im Ist-Zustand dokumentieren − also vor Beginn der Reparatur- und Aufräumarbeiten.
- Machen Sie aussagekräftige Fotos des Wasserschadens
- Wenn möglich und zugänglich, sollten auch die Austritts- bzw. Eintrittsstellen des Wassers fotografiert werden.
- Nehmen Sie eine Probe des eindringenden Wassers. Sie hilft später, den Verursacher des Wasserschadens zu lokalisieren. Dafür eignen sich Einmach- oder Marmeladengläser, die sich gut verschließen lassen. Man kann auch saugfähiges Material verwenden, wie einen Lappen im vollgesogenem Zustand − verpacken Sie ihn luftdicht in einem Zip-Gefrierbeutel. Die Proben können später labortechnisch analysiert werden.
Wasserschaden: Wasser gibt Aufschluss bei der Fehlersuche
- Sind in dem eindringenden Wasser Schmutzpartikel zu erkennen? Dann stammt es wahrscheinlich aus dem Außenbereich.
- Bei klarem Wasser handelt es sich um Frischwasser, das über ein Leck eintritt.
- Schäumt das Schmutzwasser oder enthält es Papierreste? In diesem Fall ist Vorsicht geboten, denn ein solcher Wasserschaden geht mit einer Belastung durch Keime und Krankheitserreger einher. Betreten Sie die betroffenen Räumlichkeiten dann möglichst nur mit Schutzkleidung.
3. Schritt: Wasserschaden melden − wer zahlt?
Unabhängig von der Ursache des Wasserschadens ist es wichtig, den Schaden so schnell wie möglich bei der Versicherung zu melden. Machen Sie Fotos vom Schaden, bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen und halten Sie schriftlich fest, was beschädigt wurde. Heben Sie beschädigte Gegenstände möglichst auf, bis ein Gutachter der Versicherung sie sich ansehen kann.
„Fällt der Schaden noch in die Gewährleistungsfrist innerhalb der ersten fünf Jahre nach Bauabnahme, müssen Bauherren anschließend auch ihre Baufirma informieren und dort den Schaden als Mangel in der Gewährleistungsphase rügen“, rät der VPB-Bauherrenberater Ellinger. „Das kann auch dann noch sinnvoll sein, wenn die Gewährleistung schon abgelaufen ist. Vorteilhaft ist in jedem Fall, wenn Fotos aus der Bauzeit sowie Werk- und Konstruktionspläne vorliegen, die die Eingrenzung der Ursachen ermöglichen.“
Handwerker-Gewährleistung: Das sind Ihre Rechte
Der Gewährleistungsanspruch schützt Sie, wenn Handwerker fehlerhaft gearbeitet haben. Innerhalb von fünf Jahren nach Bauabnahme müssen Mängel kostenlos nachgebessert werden. Hier erfahren Sie, was Ihre Rechte sind und wie Sie am besten vorgehen sollten »
Wasserschaden: Was kann ich geltend machen?
Ob und welche Versicherung für den Wasserschaden zahlt, hängt davon ab, wodurch der Schaden verursacht wurde und welche Schäden entstanden sind. Hier eine Übersicht, welche Versicherung für welchen Teil des Schadens zuständig ist.
Hausratversicherung: Was kann ich beim Wasserschaden geltend machen?
Sie deckt alle beweglichen Gegenstände im Haus ab. Dazu gehören beispielsweise:
- durchnässte Möbel,
- beschädigte Elektrogeräte,
- nasse Teppiche, Kleidung und andere persönliche Gegenstände
Achtung: Die Hausratversicherung greift nur dann, wenn der Wasserschaden durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde, z. B. wenn Leitungswasser durch einen Rohrbruch, defekte Armaturen oder eine übergelaufene Badewanne ins Haus eingedrungen ist. Auch Schäden durch Regenwasser, das durch das Dach oder Fenster ins Haus gelangt ist, fallen darunter.
Wohngebäudeversicherung Was kann ich beim Wasserschaden geltend machen?
Die Wohngebäudeversicherung ist für das Haus selbst und darin fest verbaute Teile verantwortlich. Sie kommt für die Reparaturen an der Bausubstanz auf, beispielsweise:
- Schäden an Wänden, Böden und Decken
- Schäden an Rohren oder Leitungen im Gebäude
- Beschädigte Heizungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen (wenn sie fest eingebaut sind)
Auch die Wohngebäudeversicherung greift nur bei Wasserschäden, die durch versicherte Ursachen entstanden sind, beispielsweise Rohrbrüche, defekte Wasserleitungen, undichte Dächer oder Fenster, durch die Regenwasser eindringt (wenn dies nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist). Überschwemmungsschäden, die durch übergetretene Flussufer entstanden sind, fallen nicht darunter.
Es gibt weitere Versicherungen, die im Falle eines Wasserschadens greifen können. Dazu gehören:
- Rückstauversicherung: Wenn Wasser aus der Kanalisation ins Haus gedrückt wird (Rückstau), ist eine spezielle Rückstauversicherung notwendig. Diese ist oft als Zusatzbaustein in der Gebäude- oder Hausratversicherung enthalten.
- Elementarversicherung: Wenn der Wasserschaden durch eine Naturkatastrophe verursacht wurde, wie Hochwasser oder Starkregen, ist eine Elementarschadenversicherung nötig, die entweder in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung enthalten sein kann.
4. Schritt: Schäden beseitigen
Sobald Sie Bilder der Schäden aufgenommen haben (mit einem Smartphone ist das ja schnell erledigt), geht es direkt an die Aufräumarbeiten.
- Aufsaugen oder abpumpen: Entfernen Sie das stehende Wasser umgehend. Stellen Sie sicher, dass Abflüsse nicht verstopft sind, damit das Wasser ungehindert abfließen kann.
- Trocknen: Schimmel bildet sich bereits nach 24 bis 48 Stunden in feuchten Umgebungen. Deshalb ist es wichtig, alles Nasse so schnell wie möglich aus dem Keller zu holen, die Räume gründlich zu trocknen und zu desinfizieren. Heizlüfter, Bautrockner und Entfeuchtungsgeräte helfen, die Feuchtigkeit aus dem Raum zu ziehen und die Trocknung zu beschleunigen.
- Lüften: Öffnen Sie Fenster und Türen, um die Luftzirkulation zu verbessern und die Feuchtigkeit schneller zu reduzieren.
Professionelle Hilfe
Wenn der Schaden großflächig ist oder Sie den Wasserschaden nicht alleine bewältigen können, sollten Sie Fachleute hinzuziehen, etwa einen Wasserschadensanierer oder Bautrockner. Sie haben das notwendige Gerät und die Erfahrung, um eine professionelle Trocknung durchzuführen.
Und: Keine Eigenreparaturen bei Rohrbrüchen! Hier sollten Fachleute zu Rate gezogen werden, um weitere Schäden zu verhindern und Versicherungsansprüche nicht zu gefährden.
5. Schritt: Ursache abstellen
Aus der Ursache des Wasserschadens ergibt sich in der Regel Handlungsbedarf, damit sich das unschöne Ereignis nicht wiederholen kann.
Wenn der Keller beispielsweise über einen Rückstau der Kanalisation geflutet wurde, schafft der Einbau einer Rückstauklappe oder Hebeanlage Abhilfe.
Wenn das Wasser über einen undichten Keller eingedrungen ist, etwa dort, wo Hausleitungen die Kellermauern durchdringen, muss ebenfalls gegengesteuert werden. Auch wenn die Wandoberfläche wieder trocken scheint, kann sich doch dahinter im Verborgenen Schimmel bilden.
Keller abdichten: Sanierungsmethoden im Überblick
Die Ursache für feuchte Kellerwände ist in der Regel eine schadhafte oder fehlende Abdichtung der Außenwände. Hier erfahren Sie, mit welchen Methoden Sie undichte Kellerwände sanieren können »
Auch über ein undichtes Dach kann Wasser eindringen, beispielsweise durch einen defekten Dachziegel. Dieser Dachziegel muss lokalisiert und ersetzt werden, damit sich nicht bei nächster Gelegenheit das Wasser wieder auf demselben Weg seine Bahn bricht. Mit dieser Checkliste: Dachschäden verhindern » können Sie Ihr Dach überprüfen und schützen es vor Schäden.
Checkliste: Schutz gegen Wasserschäden
Ist Ihr Keller gegen Hochwasser geschützt? Gibt es Vorkehrungen gegen Starkregen oder Rückstau im Regenwasserkanal? Unsere Checkliste: Starkregen- und Hochwasserschutz zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Hab und Gut schützen können.
Das könnte Sie auch interessieren
Jetzt Abo oder Gratisheft bestellen!
Mehr Infos, Tipps und Gewinnspiele rund ums Bauen, Wohnen & Leben in unserer Zeitschrift Mein EigenHeim.
Preise im Gesamtwert von 5.000 Euro!
Jetzt mit etwas Glück einen von 33 attraktiven Preisen im Gesamtwert von 5.000 Euro gewinnen! Hier geht's zum Gewinnspiel von Wüstenrot »