Förderung für Energieberater: Bis zu 80 Prozent Zuschuss sind möglich

Förderung für Energieberatung und Baubegleitung
Heizungstausch, Fassadendämmung, neue Fenster – wer energetisch sanieren möchte, muss sich intensiv mit seiner Immobilie auseinandersetzen. Qualifizierte Energieberater helfen dabei, energetische Schwachstellen zu ermitteln, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit den Eigentümern einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen.
Energieberatungen werden immer wichtiger und deshalb besonders großzügig gefördert − bis zu 80 Prozent Zuschuss sind möglich. Alle Fördergelder finden Sie hier im Überblick.
Energieberater: Staatliche Förderung im Überblick
1 Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen
Einen leichten und sehr kostengünstigen Einstieg ins Thema „Energiesparen“ vermitteln die Verbraucherzentralen. In den Beratungsstellen stehen Fachleute kostenlos zur Verfügung − ob am Telefon, online oder in einem persönlichen Gespräch. Sie geben Tipps zum Einsparen von Strom- oder Heizkosten ebenso wie zu energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Wer möchte, kann mit den Fachleuten auch einen Vor-Ort-Check vereinbaren. Der Basis-Check ist kostenfrei. Ein Gebäude-Check, ein Heiz-Check oder ein Solarwärme-Check kosten dank staatlicher Förderung jeweils nur 30 Euro.
Mehr Informationen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de »
Tel. 0800 – 809 802 400

2 Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Abhängig vom Zustand eines Hauses können unterschiedliche Maßnahmen sinnvoll sein. Mithilfe erfahrener und unabhängiger Experten lässt sich klären, welche Sanierungslösung die richtige ist. Die Fachleute berücksichtigen dabei die Vorstellungen und das Budget der Hausbesitzer und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan.
Seit 1. Februar 2020 übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung. Die Höchstförderung beträgt
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro,
- bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.
Sie beauftragen einfach einen qualifizierten Energieberater. Er kümmert sich um die Abwicklung, erhält den Zuschuss und stellt eine entsprechend ermäßigte Rechnung. Zugelassene Energieberater finden Sie hier: www.energie-effizienz-experten.de »
3 Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung
Wer keine Fördermittel oder Zuschüsse beantragt hat, kann seine energetische Sanierung ab 2020 steuerlich geltend machen. Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung werden steuerlich gefördert: Abzugsfähig sind 50 Prozent der anfallenden Beratungskosten, verteilt über drei Jahre.
Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht und kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Eine vorherige Antragstellung ist deshalb nicht erforderlich.
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Stand: Februar 2022
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