Staatliche
Förderung

Förderung für Energieberater

Heizungstausch, Fassadendämmung, neue Fenster – wer energetisch sanieren möchte, muss sich intensiv mit seiner Immobilie auseinandersetzen. Qualifizierte Energieberater helfen dabei, energetische Schwachstellen zu ermitteln, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit den Eigentümern einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen.

Energieberatungen werden immer wichtiger und deshalb besonders großzügig gefördert − bis zu 80 Prozent Zuschuss sind möglich. Die aktuellen Fördergelder finden Sie hier im Überblick.

Energetisch sanieren und Vorteile mitnehmen

Sie möchten Ihre Immobilie energieeffizienter machen? Starten Sie jetzt und sparen Sie mit Wüstenrot bei Ihrer Energieberatung!

Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen

Einen leichten und sehr kostengünstigen Einstieg ins Thema „Energiesparen“ vermitteln die Verbraucherzentralen. In den Beratungsstellen stehen Fachleute kostenlos zur Verfügung − ob am Telefon, online oder in einem persönlichen Gespräch. Sie geben Tipps zum Einsparen von Strom- oder Heizkosten ebenso wie zu energetischen Sanierungsmaßnahmen.

Was kostet eine Energieberatung bei der Verbraucherzentrale?
Wer möchte, kann mit den Fachleuten auch einen Vor-Ort-Check vereinbaren. Der Basis-Check ist kostenfrei. Gebäude-Check, Heiz-Check oder Solarwärme-Check kosten dank staatlicher Förderung jeweils nur 30 Euro.

Mehr Informationen:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

BAFA: Bundesförderung für Energieberatung

Abhängig vom Zustand eines Hauses können unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sein. Mithilfe erfahrener und unabhängiger Experten lässt sich klären, welche im Einzelfall den größten Mehrwert bieten. Die Fachleute berücksichtigen die Vorstellungen sowie das Budget der Hausbesitzer und erstellen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan. Dieser ordnet individuell empfohlene Sanierungsmaßnahmen der Wichtigkeit nach und gibt einen roten Faden für alle anstehenden Arbeiten. Ob und wann Hausbesitzer die Maßnahmen umsetzen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 80 Prozent der Kosten einer solchen Vor-Ort-Energieberatung. Die Höchstförderung beträgt

  • bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro
  • bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro

Beispiel:

Kosten qualifizierte Energieberatung (EFH): 1.625 Euro
- BAFA-Zuschuss: 1.300 Euro
= zu zahlender Eigenanteil: 325 Euro

Wie kommen Hausbesitzer an den Zuschuss?
Sie beauftragen einfach einen qualifizierten Energieberater. Er kümmert sich um die Abwicklung, erhält den Zuschuss und stellt eine entsprechend ermäßigte Rechnung. Zugelassene Energieberater finden Sie zum Beispiel über die Energie-Effizenz-Experten-Liste der dena oder über das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V.

Lassen Sie sich keine Fördermittel entgehen!

Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer energetischen Sanierung - nutzen Sie diese Förderung. In unserem Ratgeber haben wir eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.

Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

Energieberater-Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der BEG fördert der Staat Einzelmaßnahmen im Bestand, ganzheitliche Sanierungsvorhaben und Neubauten, die einen hohen energetischen Standard erreichen. Nutzen Hausbesitzer und Bauherren bei der Umsetzung einen Energieberater, bekommen sie eine Förderung in Höhe von 50 Prozent. Abhängig vom Programm ist diese in Form von Zuschüssen (Sanierung) oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen (Neubau) erhältlich. Beantragen lassen sich die Mittel zusammen mit den eigentlichen BEG-Fördermitteln für Neubau- und Sanierungsvorhaben.

Wichtig zu wissen ist, dass abhängig von der Gebäudeart und der Gebäudegröße bestimmte Obergrenzen gelten. Bei Einzelmaßnahmen in Ein- und Zweifamilienhäusern lassen sich so zum Beispiel Energieberater-Kosten von bis zu 5.000 Euro anrechnen. Bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben sind 10.000 Euro zulässig. Die maximale Förderhöhe für die Leistungen eines Energieberaters im Ein- oder Zweifamilienhaus liegt damit bei 2.500 bzw. 5.000 Euro – zusätzlich zur eigentlichen BEG-Förderung.

Steuerliche Förderung für Fachplanung und Baubegleitung bei einer Sanierung

Wer keine Fördermittel oder Zuschüsse über die BEG beantragt hat, kann seine energetische Sanierung auch steuerlich geltend machen. Analog zur Bundesförderung werden auch dabei die Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung berücksichtigt: Abzugsfähig sind 50 Prozent der anfallenden Beratungskosten, verteilt über drei Jahre.

Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht und kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Eine vorherige Antragstellung ist deshalb nicht erforderlich.

Stand: Januar 2023

Wichtige Informationen

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