Baugenehmigung für den Pool: Wann ist sie erforderlich?

Einbaupool im Garten: Baugenehmigung einholen

Baurechtliche Vorschriften im Überblick

Foto: Pixabay

Pools im eigenen Garten boomen wie nie zuvor. Kein Wunder: Der Klimawandel sorgt für heiße Sommer, da tut ein Sprung ins erfrischende Nass einfach gut! Aber wie sieht die Rechtslage aus: Darf sich jeder einfach einen Pool in den Garten bauen? Oder brauche ich dafür eine Baugenehmigung?

Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Ja, das ist erlaubt − und zwar meistens ohne Baugenehmigung. Aber: Bei größeren Pools gibt es Ausnahmen. Und was viele nicht wissen: Für genehmigungsfreie Einbaupools sollten Sie eine Baumeldung beim Bauamt einreichen.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Schwimmbecken bis 100 m³ sind genehmigungsfrei
  2. Baumeldung für Einbaupools unter 100 m³
  3. Was gilt für Schrebergärten?
  4. Baugenehmigung für überdachte Pools
  5. Wie beantrage ich eine Baugenehmigung?
  6. Baugenehmigung für Pools − auf einem Blick

Schwimmbecken bis 100 m³ sind genehmigungsfrei

Für alle Bauvorhaben gilt das Landesbaurecht Ihres Bundeslandes. Aber ob Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen − bei Swimming Pools ist die Rechtslage weitgehend einheitlich, da sie alle der Musterbauordnung folgen.

Für alle deutschen Bundesländer gilt: Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter sind im eigenen Garten genehmigungsfrei (§ 61 Nr. 10 a MBO).

Das reicht locker für die meisten Pools. Ein Beispiel: Viele Einbaupools haben Standardmaße von 4 x 8 x 1,50 Meter, das sind 48 m³. Für ein 100-m³-Schwimmbecken bräuchte man bei einer Wassertiefe von 1,50 Meter mindestens eine Größe von 12 x 7 Metern.

Übrigens: Theoretisch dürfte man nach der Musterbauordnung sogar Sprungtürme und Rutschbahnen mit einer Höhe von bis zu 10 Metern genehmigungsfrei im eigenen Garten bauen. Ein Privileg allerdings, das wohl nur wenige Gartenbesitzer in Anspruch nehmen.

Hier finden Sie einen Überblick über alle Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer »

Wichtig: Bebauungsplan prüfen

Unabhängig von den Regelungen der Musterbauordnung sollten Sie zur Sicherheit einen Blick in Ihren Bebauungsplan werfen. In einigen Bebauungsplänen werden Swimming-Pools im Garten nämlich ausdrücklich verboten.

Wer in Sachen Baugenehmigung auf Nummer Sicher gehen will, greift also eher zum kleinen Pool. Die Auswahl an kleinen Pools für den Garten ist riesig. Die Mein-EigenHeim-Redaktion hat für Sie verglichen: Kleiner Pool im Garten: Welches Poolsystem ist am besten?

Achtung: Schwimmteiche und Naturpools fallen besonders groß aus!

Schwimmteiche müssen aufgrund der Regenerationszone etwa doppelt so groß sein wie Naturpools: mindestens 50−70 Quadratmeter, besser aber mehr, da sonst die Filterleistung des Pools nachlässt. Warum das so ist und welche Fläche sie etwas einplanen müssen, erfahren Sie in unserem Artikel zur Mindestgröße von Naturpools und Schwimmteichen »

Baumeldung für Einbaupools unter 100 m³

Einbaupool im Garten: Baugenehmigung einholen
Badeurlaub mit der ganzen Familie im eigenen Garten: Ein eigener Swimmingpool macht's möglich.
Foto: epr/unipool

Achtung: Auch wenn Sie für Ihren Pool im Garten keine Baugenehmigung brauchen, heißt das nicht, dass einfach drauflos gebaut werden darf. Um sicherzugehen, dass Sie keine baurechtlichen Probleme bekommen, sollten Sie deshalb eine Baumeldung beim örtlichen Bauamt einreichen. Dazu gehört meist eine Planzeichnung vom Grundstück und Fotos.

In der Regel stimmt das Bauamt dem Poolbau zu, weist auf einzuhaltende Grenzabstände oder die richtige Wasserentsorgung hin und erteilt die Baubewilligung. Nach Abschluss des Baus ist dem Amt eine Baufertigmeldung mitzuteilen.

Und: Für mobile Aufstellpools brauchen Sie beim Bauamt natürlich nicht vorstellig zu werden. Diese sind absolut unproblematisch.

Was gilt für Schrebergärten?

Die Regelungen der Musterbauordnung gelten für Siedlungsgebiete. Für Außengebiete, und dazu gehören im Regelfall Schrebergärten, gelten strengere Vorschriften. Prüfen Sie in diesem Fall die individuellen Bestimmungen Ihrer Kleingartenanlage.

Als Faustregel gilt für die meisten Schrebergärten: Mobile Aufstellpools, die nicht in die Erde eingelassen werden, sind erlaubt, solange die richtige Wasserentsorgung gewährleistet ist. Einbaupools sind in Kleingärten normalerweise nicht erlaubt.

Pools in Hanglage − das ist zu beachten

Soll ein Teich oder Pool in Hanglage gebaut werden, müssen einige Faktoren einkalkuliert werden, die man in der Ebene nicht hat. Hier erfahren Sie, worauf Sie besonders achten sollten und welche Möglichkeiten es gibt, Pools harmonisch in den Hang zu integrieren. Einen Pool am Hang bauen »

Baugenehmigung für überdachte Pools

Einbaupool im Garten: Baugenehmigung einholen bei Schwimmbeckenüberdachung
Ob in Größe, Farbe, Verglasung oder Dachform, Schwimmbeckenüberdachungen (wie hier Modell Rondo) lassen sich an den eigenen Swimming- oder Whirlpool beliebig anpassen.
Foto: epr/Hoklartherm

Wenn Sie eine feste Schwimmbadüberdachung für Ihren Pool planen (dazu gehören beispielsweise auch bewegliche Überdachungen aus Plexiglas oder Glas) oder der Pool sogar in einem Anbau ans Haus untergebracht werden soll, brauchen Sie ebenfalls eine Baugenehmigung. In diesem Fall handelt es sich beim Pool nämlich aus baurechtlicher Sicht um ein Gebäude.

Das gilt natürlich noch mehr für Innenpools: Wenn Sie einen Pool in Ihrem Haus errichten wollen, brauchen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung vom örtlichen Bauamt. Ziehen Sie in diesem Fall auch einen Architekten zu Rate, um zu klären, ob Ihr Haus überhaupt die nötigen Voraussetzungen für den Einbau eines Schwimmbeckens mitbringt.

Ausnahme

Laut Musterbauordnung sind Pools mit sogenannten „luftgetragenen Überdachungen“ genehmigungsfrei. Das sind elastische, abbaubare Überdachungen, bei denen mit einem Gebläse ein leichter Überdruck überzeugt wird, der die Hülle trägt. Im Privatbereich werden diese Überdachungen allerdings kaum verwendet.

Prüfen Sie Ihren Bebauungsplan

Für Gebäude − und darunter fallen aus baurechtlicher Sicht die meisten überdachten Pools − gelten deutlich strengere Vorschriften: Sie müssen dann die vorgeschriebenen Baulinien, Baufenster und Abstandsflächen einhalten, die im Bebauungsplan festgelegt sind. Auch die maximal bebaubare Grundfläche ist durch den Bebauungsplan vorgeschrieben. Häufig bleibt hier nicht mehr viel Spielraum, weil die bebaubare Fläche mit dem Haus schon weitgehend ausgeschöpft wurde.

Gehen Sie auf Nummer Sicher: Beantragen Sie eine Baugenehmigung und halten Sie die vorgeschriebenen baurechtlichen Vorgaben ein. Denn die Gefahr ist groß, dass das Bauamt beispielsweise durch einen Nachbarn oder Google Maps auf Ihren Pool aufmerksam gemacht wird.

Wie beantrage ich eine Baugenehmigung?

Planen Sie einen Vorlauf von mehreren Monaten ein, wenn Sie einen Bauantrag einreichen. Stellen Sie im ersten Schritt eine einfache Bauanfrage an das örtliche Bauamt. Sie erhalten im Anschluss ein Formular sowie eine Liste der Unterlagen, die Sie einreichen müssen. Ziehen Sie in diesem Fall am besten einen Architekten oder Poolbauer zu Rate, der Ihnen die benötigten Unterlagen wie Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung bereitstellen kann.

Achtung, eine Baugenehmigung ist nur drei Jahre gültig. Sie sollten also nach erfolgreichen Bescheid nicht allzu lange mit dem Bau des Pools warten.

Baden auf Nummer sicher

Nicht vergessen: Poolbesitzer sind für die Sicherheit rund ums Wasser verantwortlich. Empfehlenswert sind deshalb beispielsweise eine Umzäunung, eine Sicherheitsabdeckung oder ein Poolalarmsystem – vor allem, wenn Nichtschwimmer Zugang zum Becken haben.

Baugenehmigung für Pools − auf einem Blick

  • Pools bis 50 Kubikmeter sind immer genehmigungsfrei.
  • Pools zwischen 50−100 Kubikmeter sind meistens genehmigungsfrei. Prüfen Sie hierzu Ihre Landesbauordnung.
  • Pool über 100 Kubikmeter benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung.
  • Für genehmigungsfreie Einbaupools sollten Sie eine Baumeldung beim Bauamt einreichen. Für Aufstellpools ist das nicht notwendig.
  • Innenpools und Außenpools mit einer Schwimmbadüberdachung benötigen eine Baugenehmigung (Ausnahme: "luftgetragene Überdachungen").
  • Prüfen Sie die individuellen Regelungen in Ihrem Bebauungsplan.
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