Wallbox-Förderung 2026: Zuschüsse im Überblick

15.04.26
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Wallbox Ladestation der Garage

Neue Förderung für Ladestationen

Foto: Ford

Seit 15. April 2026 gibt es eine neue Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser. Einige Städte, Kommunen und Energieversorger bieten außerdem eigene Förderprogramme für private Hauseigentümer an, mit denen Sie beim Kauf einer Wallbox Geld sparen können – oft unter Bedingungen, z. B. wird häufig Ökostrom/Photovoltaik vorausgesetzt. Besonders in Nordrhein-Westfalen ist das Förderangebot für Ladestationen sehr gut.

Hier finden Sie die regionale Wallbox-Förderung im Überblick. Ganz am Schluss habe wir auch noch alle Infos zur neuen Wallboxförderung für Mehrfamilienhäuser zusammengestellt. Stand: April 2026.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Neue Bundesförderung: Wallboxen im Mehrparteienhaus
  2. Regionale Wallbox-Förderung: Städte und Kommunen
Ein Mann mittleren Alters mit Brille und schwarzer Lederjacke lächelt in die Kamera. Er steht mit verschränkten Armen neben einer modernen Wallbox und einem schwarzen Elektroauto, das in einer gepflegten Wohnsiedlung mit grünen Hecken und modernen Gebäude

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Achtung: Fördergelder können sich häufig ändern oder beendet werden. Informieren Sie sich deshalb am besten direkt bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Neue Bundesförderung: Wallboxen im Mehrparteienhaus

Seit dem 15. April 2026 fördert das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Aufbau privater Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit kehrt erstmals seit rund dreieinhalb Jahren eine direkte Bundesförderung für private Ladestationen zurück – diesmal mit einem klaren Fokus auf den Gebäudebestand. Zuletzt hatte die KfW bis Oktober 2022 mit dem Programm 440 private Wallboxen bezuschusst.

Der Hintergrund: Rund 23 Millionen Wohnungen in Deutschland befinden sich in Mehrfamilienhäusern (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand Ende 2024) – dazu gehören rund 9 Millionen Stellplätze. Doch genau dort fehlt bislang häufig die passende Ladeinfrastruktur.

Das Programm setzt die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern") des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030" um und stellt dafür bis zu 500 Millionen Euro bereit.

Gefördert wird dabei nicht nur die Wallbox selbst: Bezuschusst werden die Anschaffung und Installation privater Wallboxen bis 22 kW inklusive der technischen Ausrüstung, außerdem die Kosten für den Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen.

Wichtig: Für Wohnungseigentumsgemeinschaften, private Vermieter und kleine und mittlere Unternehmengilt das Windhundprinzip: Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer früh dran ist, hat die besseren Chancen auf eine Bewilligung.

Förderdetails: Wer bekommt wie viel – und unter welchen Bedingungen?

Wer ist antragsberechtigt?

Das neue Förderprogramm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), einzelne Mitglieder einer WEG, private Vermieter sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte, maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz). Auch Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen können Förderung beantragen – für diese Gruppe erfolgt die Mittelvergabe allerdings über ein wettbewerbliches Verfahren. Einfamilienhäuser und Einzelgaragen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Pro Stellplatz beträgt der maximale Zuschuss:

  • 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden,
  • 1.500 Euro für einen Stellplatz mit installierter Wallbox (ohne Bidirektionalität) und
  • 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung ohne Ladegerät.

Welche Voraussetzungen gelten?

Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses müssen vorverkabelt werden, in jedem Fall aber mindestens sechs Stellplätze. Außerdem gilt: Der geladene Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen – entweder aus einer eigenen PV-Anlage oder über einen Stromvertrag mit 100 Prozent erneuerbarer Energie. Laut FAQ des Förderportals sind auch Grün-Strom-Zertifikate als Nachweis zulässig, sofern sie sich bilanziell den geförderten Ladepunkten zuordnen lassen.

Wie bei den meisten Förderprogrammen darf mit dem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Zudem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Kostenvoranschlag vorliegen. Holen Sie also zunächst Angebote ein und stellen Sie erst dann den Förderantrag.

Zu beachten ist außerdem die EU-De-minimis-Regel: Alle staatlichen Beihilfen, die ein Antragsteller innerhalb der vergangenen drei Steuerjahre erhalten hat, dürfen zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens drei Jahre zweckgebunden betrieben werden.

Wie und bis wann beantragen?

Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal des Projektträgers PwC (PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), koordiniert durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur. Für WEG, KMU und private Vermieter ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich, für größere Wohnungsunternehmen bis zum 15. Oktober 2026.

Alle Informationen sowie ein Quick-Check zur Förderfähigkeit finden Sie direkt auf der offiziellen Programmseite: www.laden-im-mehrparteienhaus.de

Regionale Förderung von Ladestationen von Städten und Kommunen

Wallbox Ladestation
Ob oder wieviel Fördergelder Sie für Ihre Wallbox erhalten, wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Foto: Ford

Einige Städte, Gemeinden und Energieversorger bieten aktuell eine Wallbox-Förderung für Privatleute an. In unserer Übersicht haben wir alle uns bekannten Förderprogramme zusammengestellt.

Achtung, auch bei den kommunalen Förderprogrammen gilt: Erst Kostenvoranschlag einholen, dann den Förderantrag ausfüllen, dann bestellen.

Beachten Sie außerdem die Fördervoraussetzungen. Bezuschusst werden in der Regel nur Ladestationen, die mit Ökostrom betrieben werden, beispielsweise aus der eigenen PV-Anlage oder mit einem Grünstrom-Vertrag.

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Baden-Württemberg: Zuschüsse in Schussental

Bayern: Förderung in Fürth, Nürnberg und Dachau

  • Infra Fürth: Bei der Klimaoffensive sind 100 Euro Förderung je Ladestation möglich.
  • N-Energie: Beim CO2-Minderungsprogramm werden Kauf und Installation einer Ladestation werden mit 150 Euro bezuschusst. Zusätzlich gibt es 100 Euro je Ladestation, wenn ein N-ERGIE-Partner installiert; plus 50 Euro bei „Neuregistrierung im Ladeverbund+“ Insgesamt sind bis zu 750 Euro Förderung je nach Kombination bzw. weiteren Positionen möglich.
  • Stadtwerke Dachau: Die Höhe der Förderung liegt bei 125 Euro.

Berlin und Brandenburg: Fast keine Wallbox-Förderung

  • Beim Energieversorger EMB Brandenburg werden mit dem EMB MobilPaket Heimladestationen mit 200 Euro gefördert.

Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen: Keine Förderung von Ladestationen

In diesen Bundesländern gibt es nach unseren Recherche aktuell keine Förderung privater Ladestationen für Elektroautos. Es ist aber nicht auszuschließen, dass lokale Energieversorger Zuschüsse bei der Installation einer Ladestation anbieten. Informieren Sie sich vor Ort in Ihrer Gemeinde.

Achtung: Fördergelder können sich häufig ändern oder beendet werden. Informieren Sie sich deshalb am besten direkt bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Nordrhein-Westfalen (NRW): Bundesweite und regionale Wallbox-Förderung

Landesweite Förderung

Mit dem Programm progres.nrw wird der Kauf und die Installation von Elektroautos und Ladestationen gefördert. Vermieter oder Wohneigentümer, die in einer Wohneigentumsgemeinschaft wohnen, erhalten einen Zuschuss von 40 Prozent der Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, sofern es sich um Strom aus erneuerbaren Energien handelt. Ebenso gibt es eine Wallbox-Förderung für Unternehmen und Kommunen.

Achtung: Aktuell können keine Förderanträge für das Förderprogramm "progres.nrw" mehr gestellt werden. Voraussichtlich ab Februar 2026 wird die Antragstellung aber wieder möglich sein.

Regionale Förderung

Die Stadt Düsseldorf unterstützt mit dem Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" private Käufer von Ladestationen mit einem Zuschuss in Höhe von 50–60 Prozent der Kosten, bis maximal 2.000 Euro pro Ladepunkt. Achtung: Das Förderprogramm wird aktuell überarbeitet, zurzeit ist keine Antragstellung möglich!

Außerdem bieten verschiedene Stadtwerke Fördermöglichkeiten an:

  • Energie- und Wasserversorgung Bünde
  • Enni
  • EWV
  • Mark-E
  • Siegener Versorgungsbetriebe
  • Stadtwerke Aachen (STAWAG)
  • Stadtwerke Bad Salzuflen
  • Stadtwerke Castrop-Rauxel
  • Stadtwerke Coesfeld
  • Stadtwerke Detmold
  • Stadtwerke Dinslaken
  • Stadtwerke Lüdenscheid
  • Stadtwerke Lünen
  • Stadtwerke Remscheid
  • Stadtwerke Solingen
  • Stadtwerke Steinfurt
  • T.W.O.
  • Westfalica
  • Wuppertaler Stadtwerke

Rheinland-Pfalz: Nur Mainz hat Glück

  • Mainzer Stadtwerke: Beim Kauf einer privaten Ladestation werden 400 Euro Fördergeld gezahlt.

Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Keine Förderung

In diesen Bundesländern gibt es nach unseren Recherche aktuell keine Förderung privater Ladestationen für Elektroautos. Es ist aber nicht auszuschließen, dass lokale Energieversorger Zuschüsse bei der Installation einer Ladestation anbieten. Informieren Sie sich vor Ort in Ihrer Gemeinde.

Schleswig-Holstein: Förderung durch die Stadt Lübeck

  • Die Stadtwerke Lübeck gewähren einen Bonus in Höhe von 100 Euro für Bestandskunden – aktuell nur in Kombination mit einer PV-Anlage.

Fazit: Wallbox-Förderung richtig nutzen

Neben der Förderung für Mehrfamilienhäuser, kann sich der Blick auf regionale Programme von Ländern, Kommunen und Energieversorgern weiterhin lohnen. Wichtig ist dabei: Viele Zuschüsse sind zeitlich befristet, die Fördermittel oft begrenzt – und sie sind meist an klare Voraussetzungen geknüpft (z. B. Antragstellung vor Auftragserteilung, Ökostromtarif, PV-Kombination oder bestimmte technische Anforderungen).

Und noch ein Punkt, der für viele Haushalte entscheidend ist: Eine eigene Wallbox rechnet sich oft auch ohne Förderung. Sie laden zu Hause in der Regel günstiger als an öffentlichen Stationen, gewinnen Unabhängigkeit und Komfort im Alltag – und können die Attraktivität bzw. den Wert der Immobilie steigern, weil eine vorbereitete Ladeinfrastruktur für immer mehr Käufer und Mieter ein Pluspunkt ist.

Unser Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig, idealerweise direkt bei Ihrer Kommune (Klimaschutz-/Umweltamt, Förderportal) oder bei Ihrem örtlichen Energieversorger/Stadtwerk. So erfahren Sie schnell, welche Förderung aktuell wirklich verfügbar ist – auch dann, wenn Ihr Wohnort in unserer Übersicht nicht genannt ist – und können die Installation Ihrer Wallbox gezielt danach planen.

Haben wir ein Förderprogramm übersehen?

Schreiben Sie gerne an meh@jfink-verlag.de, dann nehmen wir es mit in unsere Liste auf.

Stand: April 2026