Förderung für
Sicherheit

KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit

Private Eigenheimbesitzer und Mieter bekommen attraktive Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung von der KfW. Die wichtigsten Informationen zu Voraussetzungen, Antragsprozessen und alternativen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Wo kann ich die Zuschüsse beantragen?

Sie können Ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben beim KfW-Zuschussportal beantragen und online stellen. Sie erfahren sofort, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt. Außerdem erhalten Sie direkt ihre Förderzusage.

Achtung: Die Fördergelder werden für ein Jahr bereitgestellt und sind in der Regel schnell vergriffen. So geschah es auch in den vergangenen Jahren. Für 2024 können erneut Anträge für das Programm für Barrierefreiheit gestellt werden, die Fördermittel sind allerdings begrenzt.

Anders verhält es sich bei den Förderdarlehen für Barrierefreiheit und Einbruchschutz. Diese lassen sich immer beantragen, sofern Maßnahmen noch nicht begonnen wurden.

Wichtig!

Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten! Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Das KfW-Zuschussprogramm „Barrierereduzierung“

Die KfW fördert sowohl Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung als auch größere Projekte, wie einen Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“. Beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum können die Kosten der Barriere reduzierenden Umbaumaßnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Sie können auch verschiedene Maßnahmen miteinander kombinieren. Geeignete Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind beispielsweise (Auswahl):

  • Anlage von barrierearmen Wegen und Plätzen sowie deren Überdachung
  • Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Schwellenabbau im Innenbereich, z.B. durch Verbreiterung von Türdurchgängen
  • Altersgerechter Badumbau
  • Einbau von altersgerechten Assistenzsystemen oder von Stütz- und Haltesystemen
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen (Mehrgenerationenwohnen)

Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie auf der Website der KfW: Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)

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Alle Privatpersonen, die Ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen möchten.

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Je Wohnung werden bis zu 6.250 Euro Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung gewährt. Für Einzelmaßnahmen liegt die Zuschusshöhe bei zehn Prozent. Für das Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ sind 12,5 Prozent Förderung möglich. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 2.000 Euro.

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Alternative: Förderdarlehen für Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Stehen Maßnahmen zum Einbruchschutz auf der Agenda oder bleibt nicht mehr genügend Zeit, um auf die Freigabe der KfW-Zuschüsse zu warten? Dann bietet die Förderbank mit dem Programm 159 eine interessante Alternative. Verfügbar sind dabei günstige Darlehen, die Sie neben Maßnahmen zur Barrierereduzierung auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Anspruch nehmen können.

Förderbar sind zahlreiche Maßnahmen an Haus oder Wohnung, die den Wohnkomfort steigern, Barrieren abbauen oder den Einbruchschutz erhöhen. Beispiele dafür sind:

  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Badsanierung, barrierearme Wege, Schwellenabbau etc.)
  • Ganzheitliche Sanierung zum altersgerechten Haus (Maßnahmenkombinationen)
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz (einbruchhemmende Türen, Tore sowie Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen, Nachrüstsätze für Fenster und Fenstertüren, Gefahren­warnanlagen sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen etc.)

Darüber hinaus steht Ihnen das Förderangebot auch zur Verfügung, wenn Sie Nichtwohnflächen umwidmen, Wohnflächen teilen/erweitern oder barrierearm umgebaute Immobilien kaufen.

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Alle Privatpersonen, die Ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen möchten.

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Erhältlich sind zweckgebundene Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit. Tilgungszuschüsse sind dabei jedoch nicht vorgesehen.

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Stand: Februar 2024

Ist Ihre Wohnung barrierefrei?

Die Checkliste von Mein Eigenheim zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, Haus und Wohnung altersgerecht umzubauen.

Barrierefreiheit im Badezimmer

Bei Mein Eigenheim erfahren Sie, wie Sie ein barrierefreies Bad planen und gestalten.

Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.

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