Steuerbonus für energetische Sanierungen: So sparen Sie bis zu 40.000 Euro

Klimapaket: Geld sparen durch steuerliche Förderung
Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte, kann jetzt viel Geld sparen. Denn ab 2020 können Sie von höheren Fördergeldern von KfW und BAFA profitieren oder sich einen Teil der Kosten für Ihre energetische Sanierung über das Finanzamt zurückholen.
Insgesamt können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren bis maximal 40.000 Euro von der Einkommensteuer abziehen. Wir erklären, wie Sie in den Genuss des Steuerbonus kommen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Für welche energetischen Sanierungsmaßnahmen gilt der Steuerbonus?
Bislang können private Haus- und Wohnungsbesitzer bereits Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Absetzbar sind hier allerdings nur die Lohn- und Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten.
Für Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen sind insgesamt bis zu 5.200 Euro Steuerbonus im Jahr möglich − allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Handwerker-Rechnung von der Steuer absetzen – so geht’s! »
Seit 2020 ist es nun erstmals auch möglich, die kompletten Kosten (Material und Lohn) einer energetischen Sanierungsmaßnahme − wie beispielsweise eine neue Heizung oder Wärmedämmung − bei der Steuer geltend zu machen.
Außerdem bekommen Sie mit dem neuen Steuerbonus für energetische Sanierungen deutlich mehr Geld vom Staat zurück. Insgesamt 20% der anfallenden Gesamtkosten können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Steuerlast abziehen.
Die Neuregelung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und wird in § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt („Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“).
Tipp: So können Sie noch mehr Geld sparen
Noch nie zuvor hat der Staat energetische Modernisierungen so großzügig gefördert. Nutzen Sie den günstigen Zeitpunkt! Hier ein Überblick über alle aktuellen Zuschüsse und Förderprogramme für energetische Sanierungen »
Für folgende energetische Sanierungsmaßnahmen (Material und Lohn) erhalten Sie die Steuerermäßigung:

- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage (sofern sie älter als zwei Jahre ist).
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Austausch der Fenster oder Außentüren
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Kosten für einen Energieberater
Es ist möglich, einzelne Sanierungsmaßnahmen geltend zu machen, aber auch umfassende Sanierungen, die mit Hilfe eines Sanierungsfahrplans schrittweise realisiert werden.
Vom neuen Steuerprogramm profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen.
Wie viel Geld bekomme ich?
Insgesamt können Sie sich im Laufe von drei Jahren 20% der Investitionskosten vom Finanzamt zurückholen. Das funktioniert so:
- Im 1. und 2. Kalenderjahr nach der Beantragung wird die Einkommensteuer um je 7% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt – und zwar bis zu einer Summe von maximal 14.000 Euro pro Jahr.
- Im 3. Kalenderjahr können Sie weitere 6% der Aufwendungen geltend machen – und zwar bis zu einer Summe von maximal 12.000 Euro.
Im Laufe von drei Jahren können Sie so bis zu 40.000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen (bei maximalen Investitionskosten von bis zu 200.000 Euro).
Beispiel: Steuerermäßigung für Sanierungsmaßnahmen am Beispiel eines Einfamilienhauses
Sanierungsmaßnahme | Kosten | Steuerersparnis |
Einbau einer Luftwärmepumpe | 17.000,− | 3.400,− |
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach | 7.000,− | 1.400,− |
Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | 4.000,− | 800,− |
Fassadendämmung mit Wärmedämmverbundsystem | 20.000,− | 4.000,− |
Einbau neuer Fenster mit 3-fach-Verglasung | 12.000,− | 2.400,− |
Zwischensparrendämmung unterm Dach | 8.000,− | 1.600,− |
Gesamt | 68.000,− | 13.600,− |
Welche Voraussetzungen gelten?

Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bei der sanierten Immobilie handelt es sich um ein selbstgenutztes Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung innerhalb der EU, die Sie selbst bewohnen.
- Die sanierte Immobilie muss bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre sein.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigt und eine ordentliche Rechnung dafür ausstellt. Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind alle Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind.
- Sie können die Aufwendungen für die energetische Sanierung nicht doppelt bei der Steuer einreichen. Es ist also nicht möglich, sie außerdem noch als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder sonstige Steuerbegünstigungen geltend zu machen.
Wichtig!
Sie dürfen die Kosten für eine energetische Sanierungsmaßnahme nicht einerseits bei der Steuererklärung geltend machen und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche Fördermittel durch die KfW oder BAFA in Anspruch nehmen. Hier müssen Sie sich für eine der beiden Förder-Varianten entscheiden.
Für welchen Zeitraum gilt die Steuerermäßigung?
Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Zeit genug also, um sich vor der geplanten Sanierung umfassend zu informieren und die Sanierungsmaßnahmen sorgfältig zu planen.
Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin beim Verband Privater Bauherren, sieht in der 10jährigen Laufzeit des steuerlichen Förderprogramms einen großen Vorteil der Gesetzesnovelle: „So werden Schnellschüsse vermieden und der Bestand wirklich nachhaltig saniert.“
Die Kosten für eine energetische Sanierungsmaßnahme können Sie jeweils ab dem Kalenderjahr bei der Steuererklärung geltend machen, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde.
Wie beantrage ich die Steuerermäßigung?
Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt wurden oder nicht.
Im Überblick: Steuerbonus für energetische Sanierungen
- Gilt ab 2020 für selbstgenutztes Eigentum (Gebäude älter als 10 Jahre)
- Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, die auch von der der KfW als förderwürdig eingestuft sind.
- 20% der Investitionskosten (maximal 200.000 Euro) können über einen Zeitraum von drei Jahren als Steuerermäßigung direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
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