Baukindergeld: Frist wird wegen Corona verlängert

Neuer Förderzeitraum bis 31. März 2021
Bauwillige Familien standen in den letzten Wochen unter Zeitdruck. Denn wer das Baukindergeld nutzen will, musste bis zum Jahresende 2020 eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegen, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten. Durch Verzögerungen in der Coronakrise drohte dieser Stichtag für viele Familien zusehends knapp zu werden.
Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen: Die Frist für das Baukindergeld wird um drei Monate verlängert. Sie gilt bis zum 31. März 2021 (statt wie ursprünglich geplant bis zum 31. Dezember 2020).
Das bedeutet: Wer bis Ende März 2021 eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegt, kann die Förderung beantragen. Der Antrag selbst kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden. Diese Frist bleibt unverändert.

Bislang haben schon rund 260.000 Familien den Zuschuss beantragt. Und die Chancen auf Bewilligung stehen weiterhin gut, denn pandemiebedingt blieben viele Finanzmittel fürs Baukindergeld in diesem Jahr noch ungenutzt.
Und der Zuschuss lohnt sich: Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Mehr zum Baukindergeld
Das Baukindergeld unterstützt Familien, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Förderprogramm »
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Stand: 24. September 2020
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