
Förderung für energetische Sanierungen im Überblick
Wer plant, sein Eigenheim energetisch zu sanieren, kann mit dem Klimapaket der Bundesregierung viel Geld sparen. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat der Staat seit 2021 nochmals drauf gelegt. Die Antragstellung wurde deutlich vereinfacht und die staatliche Förderung weiter erhöht. Einige Beispiele:
- Die Höhe der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr liegt jetzt bei 60.000 statt bisher 50.000 Euro.
- Für energetische Sanierungen wie eine neue Außenwand- oder Dachdämmung, den Austausch von Fenstern und Türen oder den Einbau einer Lüftungsanlage gibt es nun 20 Prozent von bis zu 60.000 Euro förderfähigen Kosten – also bis zu 12.000 Euro.
- Beim Heizungstausch lässt sich besonders viel sparen: Für eine neue Solar-, Holzpellet-, Wärmepumpen oder Hybridheizung gibt es inklusive Austauschbonus für eine alte Ölheizung je nach Technik 20 bis 45 Prozent von maximal 60.000 Euro, also 12.000 bis 27.000 Euro.
- Wer einen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) des Energieberaters umsetzt, bekommt zusätzlich 5 Prozent Bonus für die Umsetzung. Bei einer Heizungserneuerung können Sie damit bis zu 50 Prozent Förderung erhalten.
Außerdem neu:
- Im Jahr 2020 fielen über 30 Jahre alte Heizungen aus der Förderung, für die eine Austauschpflicht besteht. Diese Förderlücke wurde jetzt geschlossen! Auch der Austausch von über 30 Jahre alten Heizungen wird nun voll gefördert.
- Seit 2020 ist es erstmals möglich, Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung als Steuerbonus geltend zu machen. Insgesamt können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren bis maximal 40.000 Euro von der Einkommensteuer abziehen.
Unser Tipp: Nutzen Sie den günstigen Zeitpunkt für Ihre energetische Sanierung. Hier finden Sie wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Die Förderprogramme und Zuschüsse im Überblick
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Stand: Mai 2021



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