Energiestandards von Häusern im Überblick
Energieeffizient bauen
Effizienzhaus, Passivhaus, Nullenergiehaus: Bei den vielen Energiestandards verliert man schnell den Überblick. Wir erklären, was die Begriffe bedeuten und welche Standards beim Bauen, Kaufen und Sanieren wirklich wichtig sind.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Energieeffizienz von Gebäuden: die Grundlagen
- Energieeffizienzklassen: den Ausweis, bitte!
- Neubau-Standard: was das GModG fordert
- Effizienzhaus: Standards für Förderung und Sanierung
- Passivhaus: kaum Heizen notwendig
- Nullenergiehaus: ausgeglichene Energiebilanz
- Plusenergiehaus: Überschussrechnung
- Fazit: Energieeffiziente Häuser im Überblick
Energieeffizienz von Gebäuden: rechtliche Grundlagen
Seit November 2020 regelt ein Bundesgesetz, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen. Zunächst hieß es Gebäudeenergiegesetz (GEG), seit 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Für Neubauten gelten weiterhin strenge Anforderungen an den Energiebedarf und den Wärmeschutz. Ein neues Wohngebäude darf höchstens 55 Prozent so viel Primärenergie benötigen wie das gesetzlich festgelegte Referenzgebäude.
Einige energetische Standards leiten sich direkt aus dem GModG ab, zum Beispiel die Energieeffizienzklassen. Aber auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften haben sich Standards für energieeffizientes Bauen entwickelt, die allerdings meist nicht gesetzlich geschützt sind, zum Beispiel das Passivhaus oder das Nullenergiehaus.
Energiestandards beim Neubau: was das GModG fordert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) definiert die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten. Ob ein Gebäude diese erfüllt, wird mithilfe eines sogenannten Referenzgebäudes ermittelt. Dieses rechnerische Vergleichshaus hat zum Beispiel die gleiche Größe, Form und Ausrichtung wie das geplante Gebäude.
Eine wichtige Kennzahl ist dabei der Jahres-Primärenergiebedarf. Er betrachtet nicht nur, was im Haus verbraucht wird, sondern auch den Energieaufwand davor – zum Beispiel für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers. Der Jahres-Primärenergiebedarf eines neuen Wohngebäudes darf höchstens 55 Prozent des Wertes des Referenzgebäudes erreichen.
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Energieeffizienzklassen: den Ausweis, bitte!
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz muss für die meisten Häuser ein Energieausweis ausgestellt und bei Kauf oder Vermietung vorgelegt werden.
Darin wird das Haus einer Energieeffizienzklasse zwischen A+ (besonders hohe Energieeffizienz) und H (sehr schlechte Energieeffizienz) zugeordnet. Dieses Klassifizierungssystem, grafisch dargestellt mit einer Farbskala von Dunkelgrün bis Dunkelrot, ist von den EU-Energielabeln für Haushalts- und anderen Geräten bekannt. Dort richtet sich die Effizienzklasse nach dem Stromverbrauch.
Zur Orientierung beim Immobilienkauf
Als grobe Orientierung gilt: Je näher ein Gebäude an den Klassen A+ oder A liegt, desto geringer ist in der Regel sein Energiebedarf. Schlechtere Klassen können dagegen auf einen höheren Heizenergieverbrauch und möglichen Sanierungsbedarf hinweisen. Die Effizienzklasse allein reicht für die Beurteilung einer Immobilie jedoch nicht aus. Wichtig sind außerdem Baujahr, Heiztechnik, Dämmstandard und der konkrete Zustand des Gebäudes.
Welche Energieeffizienzklasse ein Wohngebäude erhält, hängt vom Endenergiekennwert im Energieausweis ab. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr angegeben.
Achtung, es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Beim Verbrauchsausweis zählen die tatsächlichen Verbrauchswerte der vergangenen Jahre. Wie aussagekräftig die Ausweise sind und welcher Energieausweis für Ihr Haus der richtige ist, erfahren Sie in unserem Artikel zum Energieausweis fürs Haus »
Energieausweis online erstellen lassen
Ein Energieausweis lässt sich auch online beantragen. Einen entsprechenden kostenpflichtigen Service bietet beispielsweise die Wüstenrot Energieberatung in Zusammenarbeit mit Senercon an. Um den Service zu nutzen, muss man kein Wüstenrot-Kunde sein. Nach Angaben des Anbieters wird der Energieausweis derzeit innerhalb von zwei Werktagen erstellt. Hier können Sie den Energieausweis online bestellen »
Auf derselben Website finden Sie auch Informationen zu den aktuellen Fördergeldern für Energieberatungen »
Effizienzhaus: Standards für Förderung und Sanierung
Effizienzhäuser werden in verschiedene Stufen eingeteilt. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energiesparender ist das Gebäude. Bewertet werden vor allem der Primärenergiebedarf und die Qualität der Gebäudehülle, also die Dämmung.
Ein Effizienzhaus 40 darf höchstens 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes erreichen. Auch über Wände, Dach, Fenster und andere Bauteile darf nur wenig Wärme verloren gehen: Der sogenannte Transmissionswärmeverlust darf höchstens 55 Prozent des Referenzwertes betragen.
Beim Effizienzhaus 55 liegen die Grenzwerte bei 55 beziehungsweise 70 Prozent.
Wichtig, wer Fördergelder nutzen will
Die Effizienzhaus-Stufen spielen vor allem bei der staatlichen Förderung eine Rolle. Im Neubau wird 2026 insbesondere das Effizienzhaus 40 im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gefördert. Zusätzlich wurde die Förderung für Neubauten im Standard Effizienzhaus 55 wieder eingeführt. Diese Förderstufe ist nach aktuellem Stand befristet und endet spätestens am 31. Dezember 2026.
Auch bei einer Sanierung können verschiedene Effizienzhaus-Stufen gefördert werden, zum Beispiel Effizienzhaus 40, 55, 70 oder 85 sowie Effizienzhaus Denkmal. Je nach Förderprogramm gelten zusätzliche Vorgaben, etwa zum Einsatz erneuerbarer Energien oder zur Nachhaltigkeit.
Passivhaus: kaum Heizen notwendig
Ein Passivhaus braucht nur sehr wenig Heizenergie. Nach den Kriterien des Passivhaus Instituts darf der Heizwärmebedarf höchstens 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr betragen. Alternativ darf die nötige Heizleistung maximal 10 Watt pro Quadratmeter betragen.
Den Passivhaus-Standard erreicht man durch:
- extrem gute Dämmung
- eine luftdichte Gebäudehülle
- eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Passive Nutzung von Solarwärme über Fensterflächen in Südrichtung
Das vom Bauphysiker Wolfgang Feist gegründete Passivhaus Institut in Darmstadt zertifiziert Gebäude, die den Anforderungen des Passivhaus-Standards entsprechen. Allerdings ist der Begriff Passivhaus nicht geschützt und taucht daher auch in Verbindung mit Häusern auf, die den Anforderungen nicht entsprechen.
Nullenergiehaus: ausgeglichene Energiebilanz
Ein Nullenergiehaus erzeugt übers Jahr gerechnet genauso viel Energie, wie es verbraucht. Dafür wird der Energiebedarf des Hauses möglichst niedrig gehalten. Die noch benötigte Energie wird ganz oder teilweise am Gebäude selbst erzeugt, zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage.
Plusenergiehaus: Überschussrechnung
Ein Plusenergiehaus erzeugt übers Jahr gerechnet mehr Energie, als es selbst benötigt.
Neben der Energie für Heizung und Warmwasser ist beim Plusenergiehaus auch der Haushaltsstrom in das Energiekonzept mit einbezogen. Grundlage ist, wie beim Passiv- oder Nullenergiehaus, eine stark gedämmte, luftdichte Gebäudehülle. Der Restwärmebedarf wird aus eigenen erneuerbaren Energiequellen wie Umweltwärme (mittels Wärmepumpe) und Abwärme (aus der Wohnungslüftung) oder Solarthermie gedeckt.
Den Strom erzeugt meist eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Er kann im Haushalt und für die Haustechnik genutzt werden, zum Beispiel für eine Wärmepumpe. Ziel ist es, möglichst viel Strom zunächst im eigenen Haus zu verbrauchen, bevor ein Überschuss ins öffentliche Stromnetz fließt.
Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms deutlich erhöhen, ist für ein Plusenergiehaus aber nicht grundsätzlich Voraussetzung.
Was bedeuten die Begriffe Energiesparhaus, Niedrigenergiehaus, Niedrigstenergiehaus?
Auch Begriffe wie Energiesparhaus, Niedrigenergiehaus und Niedrigstenergiehaus sind weit verbreitet. Sie sagen allerdings nur wenig darüber aus, wie energieeffizient ein Gebäude tatsächlich ist.
Fazit: Energieeffizienz von Gebäuden im Überblick
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt unter anderem die Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden und die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten.
- Effizienzhaus-Stufen dienen als Maßstab für besonders energieeffiziente Gebäude und spielen eine wichtige Rolle bei der staatlichen Förderung.
- Ein Passivhaus benötigt dank sehr guter Dämmung, luftdichter Gebäudehülle und effizienter Lüftung nur sehr wenig Heizenergie.
Nullenergie- und Plusenergiehäuser betrachten zusätzlich die Energiebilanz: Ein Nullenergiehaus gleicht seinen Energiebedarf über den Bilanzzeitraum rechnerisch durch eigene Energieerzeugung aus, ein Plusenergiehaus erzeugt bilanziell mehr Energie, als es benötigt.
Welcher Energiestandard sinnvoll ist, hängt vom Haus, vom Grundstück, von der geplanten Technik und natürlich vom Budget ab. Ein besonders energieeffizientes Haus kann beim Bau zunächst mehr kosten. Dafür benötigt es später weniger Energie und verursacht in der Regel niedrigere Energiekosten.
Auch Förderprogramme können einen höheren Energiestandard finanziell attraktiver machen. Welche Förderung verfügbar ist, hängt allerdings vom jeweiligen Programm und dessen aktuellen Bedingungen ab. Gerade beim Neubau ändern sich die Förderkonditionen regelmäßig – deshalb sollten Bauherren sie möglichst früh in die Planung einbeziehen.