Energiestandards von Häusern im Überblick

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Energieeffizient bauen

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Wer ein Haus baut oder kauft, wünscht sich natürlich möglichst niedrige Energiekosten. Aber wie lässt sich erkennen, ob ein Haus tatsächlich energiesparend gebaut oder entsprechend saniert ist? Für die Energieeffizienz von Gebäuden gibt es eine Vielzahl von Standards, die oft mehr verwirren, als dass sie Klarheit bringen. Was ist ein Passivhaus oder ein Nullenergiehaus? Ist ein Effizienzhaus besser als ein Niedrigenergiehaus? Was macht ein Haus zum Plusenergiehaus?

Hier erfahren Sie im Überblick, was diese Begriffe wirklich aussagen und welche Energiestandards beim Hausbau oder -kauf wichtig sind.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Energieeffizienz von Gebäuden: die Grundlagen
  2. Energieeffizienzklassen: den Ausweis, bitte!
  3. Neubau-Standard: was das GEG fordert
  4. Effizienzhaus: deutlich besser als die Norm
  5. Passivhaus: kaum Heizen notwendig
  6. Nullenergiehaus: ausgeglichene Energiebilanz
  7. Plusenergiehaus: Überschussrechnung
  8. Fazit: Energieeffiziente Häuser im Überblick

Energieeffizienz von Gebäuden: rechtliche Grundlagen

Seit 1. November 2020 definiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Es vereint die zuvor geltenden Vorschriften des Energieeinspargesetzes (ENEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).

Ab 1. Januar 2023 verschärfen sich die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden im Neubau.

Einige energetische Standards leiten sich direkt aus dem GEG oder seinen Vorgängern ab, zum Beispiel die Energieeffizienzklassen. Aber auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften haben sich Standards für energieeffizientes Bauen entwickelt, die allerdings meist nicht gesetzlich geschützt sind, zum Beispiel das Passivhaus oder das Nullenergiehaus.

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Energieeffizienzklassen: den Ausweis, bitte!

Energieausweis
Ob das Haus hinsichtlich der Energieeffizienz im grünen Bereich liegt, verrät der Energieausweis.
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Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss für die meisten Häuser ein Energieausweis ausgestellt und bei Kauf oder Vermietung vorgelegt werden.

Darin wird das Haus einer Energieeffizienzklasse zwischen A+ (besonders hohe Energieeffizienz) und H (sehr schlechte Energieeffizienz) zugeordnet. Dieses Klassifizierungssystem, grafisch dargestellt mit einer Farbskala von Dunkelgrün bis Dunkelrot, ist von den EU-Energielabeln für Haushalts- und anderen Geräten bekannt. Dort richtet sich die Effizienzklasse nach dem Stromverbrauch. Bei Gebäuden ist der Energiebedarf in Kilowattstunden maßgeblich, der nötig ist, um einen Quadratmeter Wohnfläche für ein Jahr zu beheizen.

Wie aussagekräftig die Ausweise sind und welcher Energieausweis für Ihr Haus der richtige ist, erfahren Sie in unserem Artikel zum Energieausweis fürs Haus »

Zur Orientierung beim Immobilienkauf

Ein relativ neues Haus sollte mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse C erfüllen. Klasse D entspricht etwa einem gut sanierten Altbau. Bei schlechteren Effizienzklassen sollte der Kaufpreis entsprechend niedriger sein.

Energieausweis online erstellen lassen

Wer Geld und Zeit sparen will, kann den Energieausweis online erstellen lassen. Einen solchen (allerdings kostenpflichtigen) Service bietet beispielsweise die Bausparkasse Wüstenrot in Zusammenarbeit dem Partner SEnerCon an.

Der Ausweis wird innerhalb von 5 Tagen erstellt. Um den Service zu nutzen, muss man kein Wüstenrot-Kunde sein. Hier können Sie den Energieausweis online bestellen »

Auf derselben Website finden Sie auch Informationen zu den aktuellen Fördergeldern für Energieberatungen. Bis zu 80 Prozent Ersparnis sind möglich.

Energiestandards beim Neubau: was das GEG fordert

Hausplanung Zeichnung
Der Effizienzstandard bei der Planung eines Hauses ergibt sich im Vergleich mit einem Referenzgebäude.
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Im GEG sind die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz im Neubau definiert. Der nach gesetzlichem Standard höchstens zulässige Energiebedarf errechnet sich aus dem Vergleich mit einem sogenannten Referenzgebäude, einem virtuellen Gebäude mit gleicher Bauform des untersuchten Hauses.

Maßgeblich ist hier nicht der Endenergie- sondern der Primärenergiebedarf des Hauses. Dieser umfasst nicht nur die notwendige Heizenergie, sondern auch den zur Förderung und Aufbereitung der Energieträger notwendige Energieaufwand. Ein mit erneuerbaren Energien beheiztes Haus schneidet dabei in der Regel besser ab als eines mit Öl- oder Gasheizung.

Neuer Standard ab 2023

Zum 1. Januar 2023 tritt eine weitere Verschärfung des Neubaustandards in Kraft. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf darf dann nur noch 55 Prozent im Vergleich zum Referenzgebäude betragen.

Effizienzhaus: deutlich besser als die Norm

KfW Eingangshalle
Für die staatliche Neubauförderung hat die KfW-Bank das Effizienzhaus aus der Taufe gehoben.
KfW

Die Effizienzhaus-Standards wurden durch die staatliche KfW-Bank entwickelt. Sie sind Grundlage für die Förderung energieeffizienter Gebäude. Ein Effizienzhaus oder KfW-Effizienzhaus hat stets einen deutlich geringeren Primärenergiebedarf als das Referenzgebäude nach GEG und ist damit deutlich energiesparender als ein Neubau nach gesetzlichem Standard.

Beim KfW-Effizienzhaus 55 liegt der Energiebedarf bei 55 Prozent im Vergleich zum Mindeststandard, beim KfW-Effizienzhaus 40 sind es 40 Prozent. Mit den strengeren Anforderungen des GEG ab 2023 ist das Effizienzhaus 55 kein Förderstandard mehr – es entspricht dann dem gesetzlichen Standard.

Passivhaus: kaum Heizen notwendig

Das Passivhaus ist per Definition ein Gebäude, dessen Heizwärmebedarf weniger als 15 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter beträgt. Das sind etwa 75 bis 80 Prozent weniger als bei einem normalen Neubau.

Den Passivhaus-Standard erreicht man durch:

  • extrem gute Dämmung
  • eine luftdichte Gebäudehülle
  • eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Passive Nutzung von Solarwärme über Fensterflächen in Südrichtung

Das vom Bauphysiker Wolfgang Feist gegründete Passivhaus Institut in Darmstadt zertifiziert Gebäude, die den Anforderungen des Passivhaus-Standards entsprechen. Allerdings ist der Begriff Passivhaus nicht geschützt und taucht daher auch in Verbindung mit Häusern, auf die den Anforderungen nicht entsprechen.

Nullenergiehaus: ausgeglichene Energiebilanz

Nullenergiehaus
Nullenergiehäuser nutzen meist eine eigene Energieerzeugung – etwa über Solarmodule.
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Das Nullenergiehaus ist eine Weiterentwicklung des Passivhauses. Den geringen Restenergiebedarf für Heizung und Warmwasser, der auch im Passivhaus noch anfällt, deckt das Nullenergiehaus aus eigenen Energiequellen. Das können Solarwärme, Solarenergie oder andere erneuerbare Energien sein.

So ergibt sich im Jahresverlauf eine ausgewogene Bilanz zwischen Energieverbrauch und Energieproduktion. Es gibt allerdings keine verbindliche Definition, welche Faktoren in die Energiebilanz eines Nullenergiehauses eingerechnet werden sollen.

Plusenergiehaus: Überschussrechnung

Frau lädt E-Auto an der Wallbox
Plusenergiehäuser erzeugen mehr Energie als benötigt wird – perfekt, um damit auch das E-Auto zu betanken.
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Ein Plusenergiehaus, auch in der Schreibweise Plus-Energie-Haus oder als Energieplus-Haus bekannt – deckt nicht nur seinen eigenen Energiebedarf, sondern produziert sogar, übers Jahr gerechnet, einen Überschuss an Energie.

Neben der Energie für Heizung und Warmwasser ist beim Plusenergiehaus auch der Haushaltsstrom in das Energiekonzept mit einbezogen. Grundlage ist, wie beim Passiv- oder Nullenergiehaus, eine stark gedämmte, luftdichte Gebäudehülle. Der Restwärmebedarf wird aus eigenen erneuerbaren Energiequellen wie Umweltwärme (mittels Wärmepumpe) und Abwärme (aus der Wohnungslüftung) oder Solarthermie gedeckt.

Dazu kommt eine Anlage zur regenerativen Stromerzeugung, in der Regel eine Photovoltaikanlage. Sie produziert Strom für den Haushaltsbedarf der Bewohner und für den Betrieb der Haustechnik, zum Beispiel einer Wärmepumpe. Ziel ist es, möglichst viel Strom zunächst im eigenen Haus zu verbrauchen, bevor ein Überschuss ins öffentliche Stromnetz fließt.

Für einen hohen Grad an Eigenverbrauch ist in der Regel ein Batteriespeicher für den Strom notwendig. Beim Umstieg auf Elektromobilität lässt sich auch das Elektroauto mit eigener Ladestation ins Energiesystem des Plusenergiehauses integrieren.

Was bedeuten die Begriffe Energiesparhaus, Niedrigenergiehaus, Niedrigstenergiehaus?

Auch diese drei Begriffe werden im Zusammenhang mit Energieeffizienz von Gebäuden gebraucht, haben aber wenig Aussagekraft hinsichtlich der Qualität des energetischen Standards. Heute muss jedes neue Haus ein Energiesparhaus oder Niedrigenergiehaus sein. Als Niedrigstenergiehaus wird manchmal der aktuelle GEG-Standard bezeichnet, doch es gibt keine einheitliche Definition.

Fazit: Energieeffizienz von Gebäuden im Überblick

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert Energieeffizienzklassen für Häuser aller Baujahre und die energetischen Mindestanforderungen an den Neubau.
  • Das Effizienzhaus ist ein Standard für Häuser, die energetisch besser sind als die Norm.
  • Passivhaus und Nullenergiehaus haben einen minimalen Heizenergiebedarf beziehungsweise decken ihn autark.
  • Das Plusenergiehaus produziert mithilfe von Photovoltaik einen Energieüberschuss.

Welcher Haustyp am besten passt, hängt nicht nur von den eigenen Wünschen, sondern auch vom Budget ab. Denn je höher der Energiestandard ist, desto höher sind oft auch die Investitionskosten.

Zugleich bedeutet ein höherer Energiestandard aber auch mehr Fördermittel. Noch viel wichtiger: Je effizienter das Haus ist, desto geringer sind auch die Energiekosten. So zahlen sich höhere Investitionen über die Lebens- und Nutzungsdauer eines Gebäudes oft vielfach aus. Mit der richtigen Technik sorgen sie dazu für Unabhängigkeit und finanzielle Freiheit bis ins hohe Alter.

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