Möbel kaufen: Kaufvertrag, Gewährleistung, Gütesiegel
Wer ins Möbelhaus geht, die Angebote besichtigt, prüft und schließlich mit dem ausgewählten Produkt zur Kasse geht und bezahlt, hat einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Obwohl nichts Schriftliches vereinbart wurde, ist der Vertrag bindend. Stellt man allerdings an der Kasse fest, dass das Möbel falsch ausgezeichnet war – meist zu niedrig – hat der Kunde zwei Möglichkeiten: Entweder, er bezahlt den höheren Preis oder er tritt vom Kauf zurück.
Bei schriftlichen Verträgen gibt es keine genauen Formvorschriften. Das heißt: Käufer und Verkäufer haben die Möglichkeit, sich zu verständigen, was im Kaufvertrag geregelt werden soll. Diese Details sind bei reibungslosen Abläufen nicht wichtig, wohl aber, wenn es zu Streitigkeiten kommt. In der Regel werden Möbelhäuser vorgefertigte Vertragsformulare nutzen. Es ist jedoch durchaus möglich, handschriftlich Ergänzungen anzubringen.
Was gehört in den schriftlichen Kaufvertrag?
- Die genaue Bezeichnung des Möbelstücks inklusive Artikelnummer sowie die Bezeichnung von Material und Farbe. Ein Beispiel: Bücherschrank „Landhaus 5” mit 5 Einlegeböden, einer Schublade und Beleuchtung, massive Eiche weiß gekalkt, Artikelnummer 4711.
- Die genauen Maße. Die sind dann besonders wichtig, wenn es sich zum Beispiel um Einbauteile oder um einen Nachkauf handelt, der als Ergänzung zum bereits Vorhandenen in Höhe und Tiefe exakt passen muss.
- Sonderwünsche. Wenn – um beim Beispiel zu bleiben – der Bücherschrank „Landhaus 5” statt mit den beim Ausstellungsstück gesehenen Messingbeschlägen mit Chrombeschlägen geliefert werden soll.
- Lieferbedingungen. Hier muss geregelt werden, ob Kosten für die Lieferung entstehen oder ob Lieferung und Montage kostenlos sind. Stehen solche Hinweise in den Herstellerkatalogen, sind auch sie rechtsverbindlich – und eine Kopie gehört dann zum Kaufvertrag. Beim Bücherschrank mit Beleuchtung muss darüber hinaus geregelt werden, ob der Elektroanschluss im Preis enthalten ist.
- Liefertermin. Tagesgenau werden sich Liefertermine nicht angeben lassen. Realistisch sind jedoch Kalenderwochen. Also zum Beispiel „Kalenderwoche 46” oder „spätestens in der 46. Kalenderwoche”.
- Nachkaufgarantie. Kunden, die Wert auf eine Nachkaufgarantie legen, müssen sich diese schriftlich bestätigt lassen, und zwar mit genauer Terminangabe.
- Werden mehrere Möbelstücke bestellt, sollte man die Preise einzeln auflisten lassen. Im Falle einer Reklamation in Verbindung mit Preisminderung vereinfacht das die Sache.
- Preisnachlässe. Ein Möbelhaus ist zwar nicht verpflichtet, Nachlässe zu gewähren. Es ist aber üblich, zügige Zahlung, zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen, mit Skonto von 2 Prozent zu „honorieren”. Nach höheren Nachlässen kann man natürlich fragen.
- Anzahlungen werden in der Regel dann verlangt, wenn es sich bei dem Möbelstück um eine Maßanfertigung handelt. Üblich sind hier Anzahlungen von bis zu 25 Prozent. Bei Serienteilen sollte man keine Anzahlung machen. Wird sie jedoch verlangt, sollte man nicht mehr als 5 bis maximal 10 Prozent akzeptieren.
- Möbel mit Gütesiegel. Möbel sollten das RAL-Umweltzeichen, den Blauen Engel oder das RAL-Gütezeichen für Möbel tragen. Dadurch hat der Kunde einerseits die Gewähr, dass bestimmte Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden. Andererseits erhält er Qualität und die Sicherheit, dass Holz aus heimischen Wäldern und nachhaltiger Bewirtschaftung kommt und Tropenhölzer aus entsprechenden Plantagen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie sind in der Regel Bestandteil eines schriftlichen Kaufvertrags und müssen dem Kunden vor Unterschrift zur Kenntnis gegeben werden.
Gewährleistung
Die Gewährleistung auf Mängelfreiheit ist gesetzlich festgelegt. Für neue Waren beträgt sie zwei Jahre, für gebrauchte Waren ein Jahr, sofern der Händler darauf hinweist. Sonst gelten auch für gebrauchte Waren zwei Jahre. Die Gewährleistung wird vom Möbelhändler (nicht vom Hersteller) übernommen, kann weder verkürzt noch eingeschränkt werden. Ausnahmen machen hier Teile, die aufgrund der Nutzung regelmäßig ausgetauscht werden müssen, wie zum Beispiel Filter in Dunstabzugshauben.
Treten im ersten halben Jahr Mängel am gekauften Produkt auf, geht das Gesetz automatisch von einem Gewährleistungsfall aus und es haftet der Händler. Tritt der Mangel danach auf, dreht sich die Beweislast um. Das heißt, der Käufer muss nachweisen, dass die Ursache bereits beim Kauf bestanden hat. Wer diesbezüglich Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die nächste Verbraucherzentrale wenden.
Individuell gefertigte Einbauküchen (im Gegensatz zu standardisierten Küchenzeilen) können gegebenenfalls als Bauwerk eingestuft werden. Für solche Objekte greift dann der Werksvertrag mit einer Gewährleistung von 5 Jahren. Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an.
Im Unterschied zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung steht die Garantie. Sie wird von Herstellern oder Händlern auf freiwilliger Basis eingeräumt.
Die wichtigsten Gütesiegel für Möbel
Das Gütezeichen für Möbel RAL-RG 430 ist in Deutschland das einzige anerkannte Gütezeichen für das ganze Möbelstück. Es wird für Polstermöbel ebenso vergeben wir für Küchen- oder Stauraummöbel verschiedener Materialien, für Schlaf-, Wohn-, Kinder-, Küchen- und Badmöbel. Voraussetzung dafür, dass Hersteller das RAL-Gütezeichen an ihren Produkten anbringen dürfen, sind intensive Tests in unabhängigen Prüflabors. Geprüft werden zum Beispiel Haltbarkeit und Stabilität, Farb- und Lichtechtheit, Fertigungsqualität und Schadstoffe. Weitere Infos unter www.ral.de
Das DIN-Zeichen darf der Hersteller im Gegensatz zum RAL-Gütezeichen selbst anbringen. Und die Prüfung auf Übereinstimmung des Produkts mit den entsprechenden DIN-Normen kann er eigenverantwortlich durchführen. Die vom Deutschen Institut für Normung in Berlin herausgegebenen DIN-Normen enthalten Anforderungen hinsichtlich Baumaßen, Stärken und ähnlichem. Sie orientieren sich nicht selten an Mindestanforderungen. Das GS-Zeichen wird von entsprechend zugelassenen Prüftellen für ganze Möbel vergeben. Und zwar nur für solche, die nach dem Gerätesicherheitsgesetz überprüft wurden. Bei den Tests werden mechanische, elektrische und allgemeine Sicherheitsprüfungen durchgeführt. Das GS-Zeichen wird immer in Kombination mit dem Zeichen eines der Prüfinstitute auf den entsprechenden Produkten angebracht. Beispiel: TÜV/GS oder VDE/GS. Da insbesondere bei Billigimporten auch Fälschungen benutzt werden, empfiehlt es sich, genau hinzusehen.
Das Umweltzeichen Blauer Engel wird vom Umweltbundesamt für verschiedene Produkte und Produktgruppen vergeben. Teils für das ganze Produkt, aber auch für Teile davon. Der Blaue Engel kennzeichnet jene Produkte einer Gruppe, die besonders schadstoffarm sind. Er kennzeichnet nicht jene, die schadstofffrei sind. Hinsichtlich Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit müssen die ausgezeichneten Produkte herkömmlichen entsprechen. Die Anforderungen für Möbel sind beim Blauen Engel identisch mit jenen des RAL-Gütezeichens für Möbel, allerdings mit dem Unterschied, dass das RAL-Zeichen ständig überwacht wird, der Blaue Engel dagegen nicht. Da der Blaue Engel nur die Produkte auszeichnet, die schadstoffarm sind, handelt es sich dabei um solche aus Holz, insbesondere aus Holzwerkstoffen. Das „Goldene M”, das RAL-Zeichen, wird für alle Möbelarten vergeben.
Die Label-Datenbank: www.label-online.de
