Wohnrecht wird nicht automatisch zur Geldrente

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Übergeben Eltern ihr Haus bereits zu Lebzeiten an die Kinder, lassen sie sich häufig ein kostenloses Wohnrecht im Grundbuch eintragen. Ziehen sie später in ein Alten- oder Pflegeheim, tritt an die Stelle des Wohnrechts nicht automatisch eine Geldrente. Um darüber einen späteren Streit zu vermeiden, diesen Punkt ausdrücklich im Übergabevertrag regeln.
In einem vom Oberlandesgericht Celle (4 W 195/07) entschiedenen Fall dieser Art konnte eine Frau, die ins Pflegeheim umgezogen war, keine Geldrente durchsetzen. Im Wesentlichen verwies das Gericht darauf, dass im Übergabevertrag ein solcher Anspruch nicht geregelt sei. Eine Geldrente käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Frau auf ihr Wohnrecht endgültig verzichtet hätte und es dem Eigentümer zumutbar wäre, die Wohnung zu vermieten. Im entschiedenen Fall lagen diese Voraussetzungen nicht vor, da die Wohnung nicht abgeschlossen war und sie erst mit erheblichem Kostenaufwand hätte renoviert werden müssen.
