Staat greift Eltern unter die Arme
Finanzielle Unterstützung von Vater Staat ist für Familien mit Kindern unverzichtbar. Vielen jungen Eltern erleichtert sie die Entscheidung, für die Betreuung der Kinder ganz oder vorübergehend aus dem Beruf auszusteigen.
Wer Nachwuchs bekommt, kann mit den folgenden staatlichen Leistungen rechnen:
Die finanzielle Grundversorgung – das Kindergeld
Für die ersten beiden Kinder zahlt der Staat pro Monat 184 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind gibt’s insgesamt 190 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es jeweils 215 Euro. Dieser Zuschuss wird auch für volljährige Kinder bis 25 Jahren und während einer Berufsausbildung oder eines Studiums gezahlt – vorausgesetzt die eigenen Bezüge des Kindes betragen weniger als 8.004 Euro pro Jahr.
Das Elterngeld
Wer zugunsten seines Sprösslings im Beruf pausiert, erhält eine Art Lohnfortzahlung: bis zu 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens (mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro pro Monat). Das Elterngeld wird von der Geburt des Kindes an zwölf Monate lang gezahlt. Weitere zwei Monate länger, wenn der Partner ebenfalls seine Arbeitszeit reduziert. Eltern, die auf Teilzeit umstellen, erhalten Elterngeld, wenn die Arbeitszeit nicht über 30 Stunden liegt.
Leistungen aus dem Bildungspaket
Schulpflichtige Kinder in Hartz IV-Familien bekommen zudem Leistungen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung, das am 25. Februar 2011 verabschiedet wurde. Zum Beispiel:
- 100 Euro pro Jahr für Schulbedarf
- 10 Euro pro Monat fürs Mitmachen bei Sport, Kultur und Freizeit
- Zuschüsse für warme Mahlzeiten in der Schulkantine oder im Hort. Der Eigenanteil der Eltern beträgt lediglich 1 Euro
- Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kindertagesstätte
Kinderbetreuungskosten – steuerlich absetzbar
Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können bis zu 4.000 Euro im Jahr pro Kind als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Sind beide Eltern berufstätig, in der Ausbildung oder länger als drei Monate krank, betrifft dies die Kosten für eine Haushaltshilfe, ein Au-pair-Mädchen oder eine Tagesmutter. Absetzbar sind auch Ausgaben für Kindergarten und Tagesstätte.
