Mietrecht: Für Mieter und Vermieter
Mietrecht: Vierteilige Serie
Wann müssen Mieter zu Pinsel und Farbe greifen? Wie sieht eine korrekte Nebenkostenabrechnung aus? Wann sind Mieterhöhungen möglich, und wie steht es um die Kündigung? Die vierteilige Serie Mietrecht liefert den Überblick für Mieter und Vermieter.
Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs hat in den letzten Jahren zu vielen Änderungen im Mietrecht geführt. Laut dem deutschen Mieterbund entschied das Gericht im Januar 2010 beispielsweise, dass Farbvorgaben seitens des Vermieters nicht zulässig sind: der Mieter darf Türen, Rahmen und Wände ganz nach Gusto streichen. Unsere Serie aus dem Jahr 2008 fasst das Wichtigste rund ums Mietrecht zusammen. Beachten Sie, dass diese den Stand 2008 wieder geben. Informieren Sie sich also immer über aktuelle rechtliche oder steuerliche Neuheiten!
Teil 1: Schönheitsreparaturen
Wer ist dazu verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen? Wie sind Renovierungsintervalle und wie steht es um die Endrenovierungsklausel? In Teil 1 der Serie zum Mietrecht erfahren Mieter und Vermieter welche Intervalle einzuhalten sind und wie dies im Mietvertrag formuliert sein muss.
Teil 2: Nebenkostenabrechnung
Die jährliche Abrechnung führt häufig zum Streit. Hier erfahren Sie, welche Kosten der Vermieter selbst tragen muss und welche auf den Mieter umgelegt werden können.
Teil 2 unserer Info-Serie klärt auch wie und wann die Abrechung erfolgen muss. Foto: Initiative Erdgas Pro Umwelt)
Teil 3: Mieterhöhung
Steigende Preise in allen Lebensbereichen machen auch vor den Mieten nicht halt. Hat der Vermieter renoviert, dann ist auch eine Mieterhöhung zulässig. Dasselbe gilt, wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Teil 3 der Serie klärt, in welchen Fällen Mieterhöhungen angebracht sind und welche Form dabei eingehalten werden muss.
Teil 4: Kündigung
Wenn sich Mieter und Vermieter einvernehmlich trennen ist alles in Ordnung. Unangenehm wird es, wenn nur einer von beiden nicht mehr will. In Teil 4 unserer Serie lesen Sie, in welchen Fällen eine fristgebundene oder eine fristlose Kündigung möglich ist.
Autor der Serie zum Mietrecht ist Rechtsanwalt Stefan Bentrop. Der langjährige Referent des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist heute Mitglied der Kanzlei Neitzel Languth Bentrop in Hannover, www.kanzlei-nlk.de.
