Im Alter komfortabel wohnen
Wenn Sie ohne finanzielle Sorgen in den Ruhestand gehen können, haben Sie gut lachen. Sie genießen Ihre „neue Freiheit”, pflegen endlich Ihre Hobbys, machen Reisen oder was auch immer. Bauen Sie deshalb selbst Ihre Altersvorsorge auf – je früher desto besser.
Es gibt für Sie mehrere Möglichkeiten:
Private Rente
Bauen Sie sich zur gesetzlichen Rente noch eine Zusatzrente auf. Der Staat unterstützt Sie zum Beispiel bei der „Riester-Rente” durch eine entsprechende Förderung.
Die eigenen vier Wände
Wohnen Sie mietfrei, verfügen Sie jeden Monat über mehr Einkommen. Sie sparen durchschnittlich rund ein Drittel der Rente, wenn Sie keine Miete zahlen müssen. Wenn das Wohnen im eigenen Haus altersbedingt zu beschwerlich wird, könnte der Kauf einer betreuten Wohnung, die an eine Alters- und Pflegeheimanlage angebunden ist, ein Ausweg sein.
Kauf eines Wohnrechts
Eine weitere Alternative ist der Kauf eines Wohnrechts in einer „Service”-Wohnanlage. Dies ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Hierbei müssen Sie nur ungefähr halb so viel Geld aufbringen, wie für eine vergleichbare Eigentumswohnung. So bleiben finanzielle Mittel für andere Dinge übrig – etwa für Hobby, Freizeit oder für die Kinder.
Kernpunkte des Modells:
- Sie kaufen ein lebenslanges Wohnrecht. Dies wird im Grundbuch eingetragen. Wohnung, Grund und Boden bleiben im Eigentum des Investors der Wohnanlage.
- Sie können bis zum 80. Lebensjahr einsteigen.
- Unterhalt und Verwaltungsaufwand der Wohnanlage übernimmt der Investor, die Kosten der Innenräume werden unter den Bewohnern aufgeteilt.
- Sollten Sie die Wohnung als Pflegefall vorzeitig räumen müssen, erhalten Sie einen monatlichen Mietgegenwert, den Sie zur Finanzierung Ihrer Pflegekosten einsetzen können.
- Auch wenn Sie Ihre Wohnung aus anderen persönlichen Gründen aufgeben, erhalten Sie den nicht abgewohnten Teil des Wohnrechts zurück. Alternativ können Sie sich für eine lebenslange „Rente” entscheiden.
- Im Todesfall wird der nicht abgewohnte Wert des Wohnrechtes an die Erben ausgezahlt.
Ein Beispiel:
Fritz Maier, 50 Jahre alt, will sich die Option auf ein Wohnrecht im Ruhestand sichern. Dafür legt er jeden Monat einen bestimmten Betrag zurück. Mit 72 Jahren findet er „seine” seniorengerechte Wohnung. Das Wohnrecht kostet 70.000 Euro, die er erspart hat. Wenn Herr Maier die Wohnung verlässt und zu seinen Kindern übersiedelt oder dauerhaft pflegebedürftig wird, erhält er den zum Zeitpunkt des Auszugs gültigen Restwert entweder in bar ausgezahlt oder als lebenslange Rente in Höhe von 500 Euro. Stirbt Herr Maier, geht der tatsächliche Restwert als Gesamtsumme an die Erben.
