Mein EigenHeim - Bauen Wohnen Leben

Sie sind hier: Meine Themen » Steuern + Recht » Bauherren aufgepasst: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Bauherren aufgepasst: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

thermie-anwendungen-01_39807de084.jpg
Foto: Wagner & Co

Wer neu baut, der muss einen Teil der Energie für Heizung und Warmwasser aus regenerativen Energiequellen decken. Das schreibt das „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz” vor.

Das Gesetz gilt bundesweit für alle neu errichteten Gebäude mit über 50 Quadratmeter Nutzfläche. Nicht betroffen sind Gebäude, für die schon vor dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt wurde. Auch Umbauten und Sanierungen fallen nicht unter die Nutzungspflicht. Allerdings gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg ein eigenes Landes-Wärmegesetz, das auch für umfassende Sanierungen die Pflicht zur Integration erneuerbarer Energien vorschreibt.

Beim Bundes-Wärmegesetz haben Bauherren verschiedene Möglichkeiten, wie sie ihre Pflicht erfüllen können. Die gängigsten sind eine Solarwärmeanlage, eine Holzpellets- oder Scheitholzheizung sowie eine Wärmepumpe.

Außerdem erlaubt das Gesetz verschiedene „Ersatzmaßnahmen”, mit denen der Bauherr auch ohne den Einbau erneuerbarer Energietechniken eine Baugenehmigung für sein Vorhaben erhält. Zum Beispiel kann er eine besonders dicke Dämmung einplanen oder eine Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung installieren. Auch der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, das teilweise aus regenerativen Quellen gespeist wird, gilt als vollwertige Ersatzmaßnahme.

Stand: Januar 2009

Alle wichtigen Details zum „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz” haben wir für Sie zusammengefasst:

Weiterführende Informationen: