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Wenn Lärm zur Belastung wird

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Einerseits sind wir selbst die Verursacher von Lärm. Andererseits leiden wir darunter, wenn wir den Lärm anderer erdulden müssen. Beispiel: Wir fahren Auto, dennoch stört uns Verkehrslärm. Dieses Dilemma lösen Schallschutzmaßnahmen am Haus. In anderen Fällen sind Gehörschutz und Vorsicht das Mittel der Wahl.

Subjektives Empfinden

Beim Dröhnen der Bässe in der Disco abtanzen – für viele ist das Entspannung pur, anderen geht laute Musik auf die Nerven. Lärmempfinden ist subjektiv und situationsabhängig. Sobald Geräuschquellen zur Störung und damit zu Lärm werden, müssen wir uns unserer Gesundheit zuliebe dagegen schützen. Sonst können Stresssymptome, Abgeschlagenheit, Herz- Kreislauferkrankungen oder auch Depressionen die Folge sein.

Die Toleranzgrenze im Einzelfall hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

Objektives Messen

Schall wird in Dezibel (A), kurz dB(A) gemessen. Bis zur Schmerzgrenze von 130 dB(A) spüren wir in der Regel nicht, dass unser Gehör Schaden nimmt, dennoch heißt es aufpassen! Geringere Lautstärken können über einen längeren Zeitraum ebenso schädliche Folgen haben wie sehr hohe Lautstärken von kürzerer Dauer. Bei einer jahrelangen Dauerbelastung muss ab einem Lärmpegel von 85 dB(A) mit Gehörschäden gerechnet werden. Die Gefährdung verdoppelt sich mit jeden weiteren drei dB(A). Zwei Stunden Disco bei zirka 110 dB(A) sind ähnlich schlimm wie acht Stunden neben dem Presslufthammer bei 100 dB(A)! Subjektiv werden 10 dB(A) Unterschied jedoch nicht dreimal so laut, sondern lediglich als doppelte Lautstärke empfunden. Die Warnsignale des Körpers versagen. Deshalb sind Messungen des Lärmpegels unverzichtbar.

Ab einer dauerhaften Lärmbelastung von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts zeigen Forschungsergebnisse, dass es vermehrt zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommen kann, weshalb es für Wohngebiete entsprechende Grenzwerte gibt.

Schallpegel und Grenzwerte in dB(A)

0 Hörgrenze
bis 10
Raschelndes Blatt, Atmen
20 Wald
30 Weckerticken, Flüstern
35 Grenzwerte für Lärmemission reines Wohngebiet nachts
40 Bibliothek
40 Grenzwerte für Lärmemission allgemeines Wohngebiet nachts
50 Leises Gespräch
50 Grenzwerte für Lärmemission reines Wohngebiet tagsüber
55 Grenzwerte für Lärmemission allgemeines Wohngebiet tagsüber
60 Unterhaltung, Büro
70 Großraumbüro
70 - 85 Durchschnittlicher Straßenverkehr
80 Laute Musik
85 Stadtautobahn
ab 85 Gehörschutz Vorschrift bei Dauerbelastung am Arbeitsplatz
90 Schwerlastverkehr, laute Fabrikhalle
100 Presslufthammer
110 - 120
Rockband
125 Start Düsenmaschine, 100 m entfernt
130 Schmerzgrenze, Trillerpfeife
Über 130 Explosion, startendes Düsentriebwerk 25 m entfernt


Notwendiger Schutz

Gegen Lärm helfen Vorsicht, Gehörschutz oder Schallschutzmaßnahmen.

Einerseits kann eine Trillerpfeife direkt neben dem Ohr mit knapp 130 dB(A) das Innenohr bereits bei einmaliger Einwirkung schädigen. Da hilft nur fernhalten oder Ohren zuhalten. Andererseits kann das Gehör bereits bei einer Dauerbelastung ab 85 dB(A) über die Jahre bleibende Schäden in Form von nachlassendem Hörvermögen bis hin zur Taubheit davontragen. Deshalb ist bei einem Lärmpegel dieser Höhe am Arbeitsplatz ein Gehörschutz vorgeschrieben.

In der Freizeit dagegen muss jeder selbst die Verantwortung übernehmen. Wer ein Rockkonzert besucht, bei dem Schallpegel bis 120 dB(A) erreicht werden, sollte mit Ohrenstöpseln vorsorgen. Wer sich die Kopfhörer des MP3-Players ins Ohr hängt, minimiert die Risiken durch ein Zurückregeln der Lautstärke.

Im eigenen Heim wiederum ist der Lärm „hausgemacht“, oder er ist als Umgebungslärm kaum beeinflussbar. Für beide Bereiche jedoch gibt es geeignete Schallschutzmaßnahmen.

Ausführliche Tipps, wie Sie sich in den eigenen vier Wänden am besten gegen unerwünschten Lärm aus dem Umfeld schützen können, finden Sie in unserem Download Schallschutz in Alt- und Neubau.

Weiterführende Informationen: