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Der Weg zum passenden Baugebiet

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Foto: KfW/Thomas Klewar

Ein Blick in den Bebauungsplan verrät, wie ein Baugebiet genutzt werden darf. So hat eine Gaststätte in einem reinen Wohngebiet nichts zu suchen – gut für alle, die Ruhe suchen. Doch was genau steckt hinter den vielen Baugebiets-Kategorien? Wir erläutern die wichtigsten Begriffe und nennen Lärmschutz-Grenzwerte.

Bauherren sollten sich schlau machen, bevor sie ein Grundstück für ihren Neubau kaufen. Denn der optische Eindruck reicht oft nicht aus. So kann ein offensichtliches Wohngebiet ein reines Wohngebiet sein oder ein allgemeines Wohngebiet. Das erste hat den Charakter einer Schlafstadt. Im zweiten finden Sie vermutlich den einen oder anderen Laden oder auch eine Gaststätte. Sie sind dort nicht nur als Ausnahme erlaubt, sondern von Vornherein zulässig.

Bebauungsplan-Grundstück-Baugebiet-KfWEin Wohngebiet in Deutschland. Wer genau wissen will, welche Nutzungen erlaubt sind, muss in den Bebauungsplan schauen. Foto: KfW/Thomas Klewar

Wer sich mit dem Gedanken trägt, ums Wohnhaus herum eventuell ein kleines Gewerbe aufzubauen, sollte sich überlegen, ob er nicht besser in einem Gewerbegebiet aufgehoben ist. In einer anderen Gebietskategorie müsste eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden – das kann mühselig sein.

Art der baulichen Nutzung

Ein Blick in den Bebauungsplan gibt Aufschluss. Doch was erlaubt oder verboten ist, verbirgt sich hinter rätselhaften Buchstabenkombinationen wie „WA” oder „MI”. Diese Abkürzungen stehen für die 10 Gebietskategorien der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Diese regelt ganz genau, ob außer Wohngebäuden zum Beispiel auch Hotels, Gaststätten, Verwaltungsgebäude, Büros und Gewerbebetriebe gebaut werden dürfen - und wenn ja, in welchem Ausmaß.

Wer im Dorfzentrum wohnen möchte,
sollte Toleranz gegenüber anderen typischen Nutzungen mitbringen.
Foto: KfW/Thomas Klewar

Die genaue Auflistung zulässiger oder auch ausnahmsweise zulässiger Bebauung und Nutzung der einzelnen Gebiete lässt sich in der BauNVO nachlesen: Baunutzungsverordnung (BauNVO) »

Lärm-Grenzwerte

In reinen Wohngebieten sind die Bewohner durch gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte vor Lärmbelästigung geschützt. Nachts gelten dort 35 Dezibel (A) als Höchstwert, tagsüber sind maximal 50 dB(A) erlaubt. In allgemeinen Wohngebieten erhöht sich der Wert auf 40 bzw. 55 dB(A), Gewerbegebiete liegen bei 50 bzw. 65 dB(A).

In Stadtzentren oder an Hauptverkehrsstraßen kann man von solchen Werten nur träumen. Stadtzentren gehören häufig zu den sogenannten Kerngebieten. Oft gibt es jedoch auch keinerlei Anhaltspunkt, weil gar keine Bebauungspläne vorliegen. Dann hilft vor der Kaufentscheidung tatsächlich nur die Begutachtung vor Ort.

Weiterführende Informationen:

Weitere Kriterien bei der Grundstückssuche »

Lärm-Grenzwerte für Wohngebiete und weitere Infos zum Lärmschutz »